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Untersuchungen zur Wirksamkeit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Nordraum Leipzig
(2001)
Die Stellung der Landwirtschaft im Naturschutzrecht besitzt für das Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft eine zentrale Bedeutung. Obwohl von der Landwirtschaft als dem größten Flächennutzer erhebliche Umweltbelastungen ausgehen, ist sie durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen von zentralen Instrumenten des Naturschutzes wie der Eingriffsregelung ausgenommen und gegenüber anderen Nutzungen privilegiert. Hinzu kommen unterschiedliche Anforderungen in den Ländern. Bei der Weiterentwicklung des Naturschutzrechts stehen die Anforderungen des Naturschutzes an die Landwirtschaft regelmäßig im Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise in der Landwirtschaft wird das rechtliche Verhältnis von Landwirtschaft und Naturschutz analysiert und Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung aufgezeigt.
Als Folge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung müssen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind in vielen Fällen raumbedeutsam. Sie tragen wesentlich zur Entwicklung von Natur und Landschaft in den betroffenen Räumen bei. In der Regionalplanung soll deshalb eine stärkere konzeptionelle Vorbereitung dieser Entwicklungen erfolgen. Sie ist dabei auf Aussagen der Landschaftsrahmenplanung angewiesen. Der Beitrag erläutert die Aufgaben von Landschafts- und Raumplanung zur Vorbereitung der Eingriffsregelung auf regionaler Ebene.
Der vorliegende Beitrag beschreibt zunächst Ansätze für Erfolgskontrollen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Anschließend werden Erfolgskontrollen von Aufforstungsmaßnahmen an der BAB A9 in Brandenburg und einer durchgeführten Gewässerrenaturierung im Landkreis Bitterfeld in Sachsen- Anhalt vorgestellt. Anhand dieser beiden häufigen Maßnahmentypen wird dabei gezeigt, wie geoökologische Untersuchungsmethoden zur Qualifizierung von planerischen Erfolgskontrollen beitragen können.