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Militär und Moral sind scheinbar zwei sich gegenseitig ausschließende Begriffe. Kriegerische Konflikte und die Tötung von Menschen kommen uns gänzlich unmoralisch vor. Wenn überhaupt, ist die Kampfmoral (Biehl, Heiko. 2012. Einsatzmotivation und Kampfmoral. In Militärsoziologie – Eine Einführung. 2., aktualisierte und ergänzte Aufl., Hrsg. Nina Leonhard und Ines-Jacqueline Werkner, 447–474. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.) ein gängiges Konzept. Nichtsdestotrotz wird im vorliegenden Beitrag angenommen, dass das Militär moralisch handeln kann. Es wird argumentiert, dass das Militär mit widersprüchlichen moralischen und rechtlichen Erwartungshaltungen konfrontiert wird und diese Erwartungen in Entscheidungen übersetzt. Dadurch gerät das Militär jedoch stetig in moralische Entscheidungsdilemmata. Am Beispiel der Seenotrettung im Mittelmeer zwischen 2015 und 2018 soll exemplarisch gezeigt werden, dass das Militär sowohl eine Situationsmoral und moralische Routinen entwickelt als auch Vermeidungsstrategien verfolgt, die jegliche Moralerwartungen von der Organisation fernhalten. Der Beitrag arbeitet hierbei mit einem Moralbegriff philosophischer Provenienz und zeigt verschiedene analytische Dimensionen auf, die zur Analyse von Moral von Organisationen beitragen können.
Der Artikel analysiert staatliche Krisenprävention am Fall der polizeilichen Ermittlungen vor dem Anschlag auf den Breitscheidplatz. Die Leitfrage lautet, warum die Polizei ihre Ermittlungen vorzeitig einstellte, obwohl sie Hinweise hatte, dass der spätere Täter beabsichtigte, einen Anschlag zu begehen. Wir zeigen, dass dies auf eine organisationale Dynamik zurückging, die typisch für staatliche Krisenprävention im Bereich Terrorismus scheint.
Rationalistische Zerrbilder
(2020)
Eine zentrale Problematik in der Analyse von Katastrophen liegt darin, dass sich katastrophale Ereignisse nur schwer in ihrem Entstehen beobachten lassen, da sie kaum prognostizierbar sind und sich aus diesem Grund oft einer direkten Beobachtung entziehen. Dies trifft erkennbar auf technische Unfälle zu, aber natürlich auch auf katastrophale Ereignisse abseits technischer Systeme – und dies obgleich der überwiegenden Mehrheit solcher Ereignisse eine relativ lange Inkubationszeit vorausgeht (Turner 1976, 1978; Vaughan 1996). Aber auch ungeachtet dieser Problematik ließe sich zurecht fragen, wie gut sich Finanzkrisen, Flugzeugabstürze oder das Versagen polizeilicher Ermittlungen der Position einer singulären Beobachterin oder eines singulären Beobachters erschließen.
Schneller, weiter, besser?
(2023)
Der Beitrag nimmt die Kritik an der verzögerten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zum Anlass, um die Digitalisierung der Verwaltung organisationssoziologisch zu diskutieren. Die verfolgte These ist, dass die Verzögerungen der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten ihren Ursprung im Umgang der Verwaltung mit einem Spannungsfeld haben: Während politisch versucht wird, sich mithilfe einer Digitalisierung der Verfahren als bessere, schnellere und effizientere Verwaltung zu legitimieren, erzeugt eben diese Digitalisierung Probleme für die Legitimationsmechanismen der Verwaltung. Grundlegend für diese These ist die Figur der Legitimation durch Verfahren von Niklas Luhmann. Der Beitrag greift dementsprechend aktuelle Literatur zum Themengebiet auf, kategorisiert die gefundenen Erkenntnisse in zwei Problemfelder – Operationalisierungs- und Darstellungsprobleme – und begründet das Entstehen dieser Problemfelder mithilfe der Theorie sozialer Systeme. Diese begreift Verfahren als Handlungssysteme, die einen zentralen Stellenwert für die Legitimation der Verwaltungsorganisationen haben. Zuletzt wird diskutiert ob und wie die Erkenntnisse aus der theoretischen Diskussion für die Praxis fruchtbar gemacht werden können.
Although mothers and fathers in almost all rich democracies are entitled to some form of paid parenting leave, fathers in particular do not take all the leave available to them. As employers play an important role in the implementation of parenting leave policies, this chapter investigates which workplace characteristics influence mothers' and fathers' uptake of their statutory leave entitlements. In Part 1, we estimate the size of the gap between statutory leave entitlement and leave uptake across genders and countries by combining data from the OECD and the European Labor Force Survey. In Parts 2 and 3, we review the literature on structural, cultural, and normative explanations for the gap in parenting leave uptake. We conclude the chapter with suggestions for further research, including the need for reliable data on the size of the implementation gap and research on non-European countries.
Schließung, soziale
(2020)
In Wirtschaft und Gesellschaft führt Weber das Konzept »offener« und »geschlossener« sozialer Beziehungen (s. Kap. II.4) als § 10 der Soziologischen Grundbegriffe systematisch nach der Unterscheidung von »Vergemeinschaftung « und »Vergesellschaftung« (WuG, 21 § 9) ein. Während das soziale Handeln (s. Kap. II.16) bei der ersten dieser beiden Formen sozialer Beziehungen auf affektuell oder traditional begründeter Zusammengehörigkeit von Individuen beruht, gründet es bei der zweiten auf der wert- oder zweckrationalen Orientierung ihres Handelns. Trotz dieser wichtigen, anhand seiner Handlungstypen getroffenen Unterscheidung, macht Weber dann allerdings zugleich deutlich, dass im Hinblick auf Prozesse sozialer Schließung kein Unterschied darin besteht, ob es sich um subjektiv gefühlte oder rational motivierte Zusammengehörigkeiten dreht. Vielmehr gilt jegliche soziale Beziehung nach außen hin als »offen«, »wenn und insoweit die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen Handeln, welches sie konstituiert, nach ihren geltenden Ordnungen niemand verwehrt wird, der dazu tatsächlich in der Lage und geneigt ist« (ebd., 23).
Einleitung
(2023)
Führung in Teilzeit?
(2023)
Teilzeitarbeit in Führungsetagen ist eine Ausnahme, obwohl das Thema Arbeitszeitreduzierung durch veränderte Familienarrangements und zunehmende berufliche Belastung wichtiger geworden ist. Daran hat weder der seit mehr als 20 Jahren bestehende Rechtsanspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz noch das im Jahr 2019 eingeführte Rückkehrrecht auf einen Vollzeitarbeitsplatz nach zeitlich begrenzten Arbeitszeitreduktionen etwas geändert. Dieser Beitrag nutzt Daten der Europäischen Arbeitskräfteerhebung, um Teilzeitarbeit von Führungskräften in Deutschland sowohl im zeitlichen als auch im internationalen Vergleich einzuordnen und damit ein empirisches Fundament für die gesellschaftliche Diskussion um Teilzeitführungskräfte zu legen. Die Auswertungen zeigen: In Deutschland arbeiteten im Jahr 2019 laut eigener Aussage rund 14 % der Führungskräfte in Teilzeit. Im europäischen Vergleich gehört Deutschland damit zu den Ländern mit dem höchsten Anteil an teilzeitarbeitenden Führungskräften. Die Auswertungen zeigen auch, dass in Deutschland der Anteil der weiblichen Führungskräfte in Teilzeit mit rund 32 % deutlich über dem der männlichen Führungskräfte liegt (rund 3 %) und es große Unterschiede nach Altersgruppen gibt. Als Motiv für eine Arbeitszeitreduktion geben Führungskräfte, insbesondere Frauen, zumeist Pflege- und Betreuungsverpflichtungen an.
Der vorliegende Artikel analysiert die niedersächsische Polizeiaffäre aus einer Perspektive, die sich für das Zusammenspiel von Recht und Organisationen interessiert. Zunächst argumentieren wir, dass Recht in Organisationen nicht aus sich heraus wirkt, es benötigt Akteur:innen, die es durchsetzen. Diese sitzen formal auf bestimmten Relaisstellen, deren Funktion es ist, dem Recht Geltung zu verschaffen. Im vorliegenden Fall, so zeigen wir, versagen diese Relaisstellen. Recht dient am Ende weniger dem Schutz der Betroffenen als vielmehr dem Schutz der Organisation.