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Politikerinnen und Politiker sind zunehmend nicht nur einer ständigen Kritik durch Medien ausgesetzt, die es kaum noch möglich macht, Entscheidungen zu treffen, ohne sogleich die medialen Folgen mit einzuwiegen. Nicht selten müssen sie auch nach der Rechtsprechung von BGH und BVerfG aufgrund ihrer besonderen Stellung mehr Eingriffe in ihre Privatsphäre hinnehmen, als andere öffentliche Personen. Hinzutreten in den letzten Jahren die massiven verbalen Anfeindungen und damit einhergehenden tatsächlichen Bedrohungslagen. Die Rechtsprechung hat lange wie zuletzt im »Künast«-Fall dieses nicht hinreichend erkannt und berücksichtigt. Der Beitrag fordert eine Neujustierung der Rechtsprechung, die im Interesse der Allgemeinheit einen Schutz von Politkern vor öffentlicher Vorführung und Beleidigung sicherstellt.
Der Modelagentur-Vertrag
(2022)
Die Modeindustrie ist auf Models angewiesen, die zumeist bei einer Modelagentur unter Vertrag stehen. Die Vertragsbeziehung zwischen Model und Agentur wirft zahlreiche, in der Literatur bislang kaum behandelte Rechtsfragen auf. Im vorliegenden Beitrag werden die Rechtsnatur des Modelagentur-Vertrags in den verschiedenen Konstellationen einschließlich des arbeits- und sozialrechtlichen Status des Models, die Inhaltskontrolle sowie der Datenschutz behandelt.
Bereits seit 2017 ist die außergerichtliche einvernehmliche Scheidung vor dem Notar in Griechenland zulässig. Es wird dazu ein Gesetz aus dem Jahr 2020 mit einigen Änderungen vorgestellt, die Anlass zu einem Gesamtüberblick der griechischen einvernehmlichen Scheidung geben. Einleitend wird auf die Historie des Gesetzes erklärend eingegangen. Folgende Themen- und Regelungsbereiche werden vertiefend erläuternd erörtert: Die außergerichtliche einvernehmliche Scheidung nach griechischem Recht (Vereinbarung der Ehegatten über die Auflösung ihrer Ehe - Bestätigung der Eheauflösung und Beurkundung durch den Notar - Eintragung der Scheidung in das Eheregister des zuständigen Standesamts); Schutz der Ehegatten und der gemeinsamen minderjährigen Kinder; Anerkennung der griechischen einvernehmlichen Scheidung in Deutschland (Geltung der Brüssel IIa-VO - Geltung der Brüssel IIb-VO); Geltung der Rom III-VO). Abschließend wird festgestellt: Die in Griechenland 2017 eingeführte einvernehmliche Scheidung unterliege mit Ausnahme des Konsenses der Ehegatten keinen weiteren materiellen Voraussetzungen. Allerdings sei es erforderlich, dass die Ehegatten Regelungen über die elterliche Sorge, den Umgang und den Unterhalt der gemeinsamen minderjährigen Kinder treffen. Dabei sei nicht immer sicher, dass zur Ermöglichung einer schnellen Scheidung das Wohl der Kinder stets bestmöglichst berücksichtigt werde. Auch berge die einvernehmliche Scheidung vor dem Notar familien-verögensrechtliche Gefahren. Hierzu wird näher ausgeführt.
Zu BGH vom 15.2.2022, VI ZR 937/20 (BeckRS 2022, 6623). Das System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes zeigt einen Weg auf, die Schmerzensgeldbemessung (neu) zu ordnen. Dabei handelt es sich im Ansatz um einen lohnenden Vorstoß – „hin zu mehr Rechtsgleichheit, -sicherheit und -akzeptanz“. Im Sinne eines produktiven Dialogs über methodische Fragen der Schmerzensgeldbemessung bleibt zu bemängeln, dass an Maßstäben festgehalten wird, bloß weil diese sich etabliert haben. Dies gilt auch für die Entscheidung des BGH. Der Senat setzt sich vor allem mit der Begründung der Ablehnung der taggenauen Bemessung auseinander, ohne dabei näher auf die kritischen Aspekte der herkömmlichen Bemessung einzugehen. Nach dieser Entscheidung darf wohl infrage gestellt werden, ob sich weiter mit einer derart grundlegenden Anpassung der Schmerzensgeldbemessung befasst werden wird.
Das Statusfeststellungsverfahren ermöglicht auf Antrag bei der alleinzuständigen Deutschen Rentenversicherung Bund den Erhalt einer verbindlichen Einschätzung der häufig komplizierten und folgenschweren Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung. Zum 1.4.2022 wurde das Statusfeststellungsverfahren umfassend reformiert. In der Praxis haben sich die eingeführten Novellierungen bislang unterschiedlich bewährt.
Mit Urteil vom 1.3.2022 (NZA2022, NZA Jahr 2022 Seite 780) hat das BAG erneut über die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung entschieden. Die Entscheidung reiht sich in eine nicht leicht zu durchschauende Anzahl von Urteilen hierzu ein. Sie dient uns zum Anlass, einen Überblick über die Rechtsprechung zu geben.