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Verkehrssicherungspflicht
(2001)
Die Verfasserin bespricht in ihrer Anmerkung das Urteil des OLG Dresden vom 2000, 6 U 3690/99, in dem die deliktrechtliche Problematik der von einer Gemeinde an die Anlieger übertragenen Räum- und Streupflicht behandelt wird. Nach Ansicht der Autorin liegt die Bedeutung des vorliegenden Urteils insbesondere in der Entscheidung der Frage, welcher Maßstab bei der Beurteilung des Umfangs der Verkahrssicherungspflicht anzulegen ist, vor allem hinsichtlich der Beobachtungszeit und des Bereithaltens von Streufahrzeugen.
Die Anmerkung befasst sich mit dem Urteil des BGH vom 14.11.2000 (NJ 2001, 477). Die Autorin stimmt der Entscheidung des BGH im Grundsatz zu, merkt jedoch an, dass der BGH auf die Ausgangsfrage nach der Anwendung der Zwangsvollstreckung in die Grundschuld gar nicht mehr eingegangen ist. Da der BGH auch ohne diese Frage zur Nichtigkeit des Vertrages auch die Grundschuld als nichtig zu erachten.
Der Beitrag befasst sich mit dem Urteil des BGH vom 26.1.2001, V ZR 452/99. Der Verfasser zeigt die Fortsetzung der Rechtsprechung für die sog. Nachverwertungsverbote auf. Er erläutert, warum die Nachverwertungsklauseln zu den stark umstrittenen Konstruktionen in Treuhandanstalt-Verträgen zählen, und zeigt auf, warum das Urteil des BGH dazu führt, einen Verstoß dieser Klauseln gegen $ 9 AGBG nicht mehr mit der einseitigen Eingreifen der Klauseln zu Lasten des Käufers in das Äquivalenzverhältnis des Bertrages begründet werde kann.
Der Verfasser hebt die Haftungsprivilegierung des $ 1359 BGb hervor, stellt aber vergleichend den Haftungsmaßstab gegenüber. Auch die Regelungen der $$ 421 ff BGB fließen mit ein in die Überlegungen bzgl. einer Gesamtschuldnerhaftung bei Ehegatten im Vergleich zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Auch werden im Zuge der Eröterung nicht nur die Tierhaltung, als auch alle anderen Haftungstypen beleuchtet.