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Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
The public health insurance in Germany will face huge economic challenges in the upcoming years. New diagnostic and therapeutic methods as well as the demographic change contribute to constantly rising expenditure. Although incentives for health-promoting behaviour or financial sanctions for an unhealthy lifestyle have been already discussed in the past, there has been a general reluctance to legally establish corresponding mechanisms for fear of eroding solidarity and increasing state control. In the course of the Coronavirus pandemic however, a stronger awareness rose to the fact that personal health-related life choices can have a huge impact on the stability of the healthcare system including public health insurance. Not only in Germany but throughout much of Europe, the pandemic led to a new and more fundamental debate about the relationship between individual responsibility for personal health and the wider responsibility for public health assumed by the community of solidarity.
Nils-Hendrik Grohmann beschäftigt sich mit dem noch andauernden Stärkungsprozess der UN-Menschenrechtsvertragsorgane. Er analysiert, welche rechtlichen Befugnisse die Ausschüsse haben, ob sie von sich aus Vorschläge einbringen können und inwieweit sie ihre Verfahrensweisen bisher aufeinander abgestimmt haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ausschüssen und der Frage, welche Rolle das Treffen der Vorsitzenden bei der Stärkung spielen kann.
Diese Arbeit zeigt auf, wie historisch und rechtlich eine Ungleichheit zwischen Schwarzen und Weißen in Deutschland gewachsen ist und geht der Frage nach, welche Anforderungen das Verfassungsrecht, die Rechtspraxis und die Politik erfüllen müssen, um sie auszugleichen.
Eingangs wird die Entwicklung des Verbots der rassischen Diskriminierung im internationalen und nationalen Recht dargelegt. Folglich zeichnet die Verfasserin die Diskriminierungsgeschichte von Schwarzen Menschen nach. Zur Überwindung der nach wie vor bestehenden strukturellen Diskriminierung schlägt sie ein positives Recht vor, das sich auf Menschenrechtsstandards und Lösungsansätzen aus Rechtsvergleichen stützt und die Gleichberechtigung von Schwarzen Menschen bewirken soll.
Landesrecht Brandenburg
(2024)
Die topaktuelle 27. Auflage mit den wichtigsten Vorschriften des Landes Brandenburg für Studium, Referendariat und juristische Praxis berücksichtigt u.a. Änderungen des Landeswahlgesetzes, des Polizei- und des Pressegesetzes, des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristenausbildungsordnung sowie des Schiedsstellen-, Schlichtungs- und Gütestellengesetzes. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung. Gliederungen und ein ausführliches Register führen schnell zur gesuchten Norm, die durchgängige Satznummerierung gewährleistet präzise Zitierfähigkeit. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen.