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Im Artikel werden von Frauen verfasste Filmdrehbücher der 1910er Jahre im Russischen Kaiserreich chronologisch untersucht. Zunächst werden die ersten Drehbuchautorinnen Makarova und Tat’jana Suchotina-Tolstaja, die am Anfang der 1910er Jahre in Koautorschaft mit den bekannten Autoren (Makarova mit den Regisseur Vladimir Gončarov; Suchotina-Tolstaja mit ihrem Vater Leo Tolstoj) arbeiteten, und ihre Filme in Betracht gezogen. Dann wird der Film Ključi sčastʹja / Schlüssel zum Glück (Vladimir Gardin, Jakov Protazanov, 1913, Russisches Kaiserreich) nach dem Roman von Anastasija Verbickaja näher behandelt. Verbickajas Film demonstrierte, dass eine Drehbuchautorin eine selbständige Autorin sein kann und diente als Impuls für die Entwicklung der Frauenfilmdramaturgie im Russischen Kaiserreich, deren Aufschwung in der zweiten Hälfte der 1910er Jahre begann, und prägte bestimmte Erwartungen von auf weiblichen Drehbüchern basierenden Filmen. Maria Kallaš, die an den Drehbüchern zu den Verfilmungen des russischen literarischen Kanons 1913 arbeitete, kritisierte Verbickajas Text als pseudofeministisch und behauptete in ihrem Essay „Ženskie kabare“ („Frauenkabarett“), dass Frauenliteratur noch „keine eigene Sprache“ habe (1916). Anna Mar begann ihre Arbeit im Kino 1914, parallel zu Verbiсkajas Nachfolgerinnen, und konzentrierte sich in ihren Filmen auf die soziale Problematik – die Stellung moderner Frauen in der Gesellschaft. Damit eröffnete Mar eine neue Entwicklungsperspektive für das weibliche Drehbuchschreiben.
Hier geblieben?
(2022)
Die historische Forschung hat seit längerem herausgearbeitet, dass Migration nichts von einer Norm Abweichendes ist, sondern vielmehr ein »konstitutives Element der Menschheitsgeschichte« (J. Oltmer), der Mensch mithin stets ein »homo migrans« (K.-J. Bade) war. Auch die Geschichte Brandenburgs wurde seit jeher von Einwanderungsprozessen geprägt. Von »Toleranz« im modernen Sinne kann freilich keine Rede sein, sondern meistens ging es um ökonomisch nutzbringende Aufnahme bestimmter Gruppen. Sehr oft waren die Ansiedlungen aber auch das Ergebnis von Flucht, Vertreibung und kriegerischer Gewalt. Der vorliegende Band zeigt anhand von Beispielen vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart die Bedeutung der Zuwanderung für Brandenburg auf. Der Bogen reicht von der slawischen Einwanderung des 8./9. Jahrhunderts bis zur Ankunft russisch-jüdischer »Kontingentflüchtlinge« im Gefolge der deutschen Wiedervereinigung, von Niederländern, Juden, Hugenotten, Revolutionsflüchtlingen in der Frühen Neuzeit bis hin zu Muslimen, Zwangsarbeitern, Vertriebenen und DDR-»Fremdarbeitern« im 20. Jahrhundert – eine Geschichte der Vielfalt des brandenburgischen Raumes und seiner Bevölkerung im Spiegel der Zuwanderung.
Nach einer langen Phase der Restriktion und Bekämpfung durch die staatliche Sprachpolitik erleben Regionalsprachen in Frankreich seit den 1970er Jahren verstärktes Interesse und private sowie staatliche Förderungen. Dies gilt auch für das Bretonische. Trotz des kontinuierlichen Rückgangs der Sprecher*innenzahl ist eine konstruierte Verbindung zwischen bretonischer Sprache und einer „bretonischen Identität“ bemerkbar, die sich in positiven Spracheinstellungen zu der Regionalsprache äußert. Die vorliegende Masterarbeit analysiert anhand von öffentlich ausgestrahlten Videointerviews mit den Spitzenkandidat*innen der Regionalwahlen im Jahr 2021 Spracheinstellungen zum Bretonischen. In einem diskursanalytischen Ansatz werden die mündlichen Äußerungen der Politiker*innen auf explizite und implizite positive sowie negative Bewertungen der bretonischen Sprache hin untersucht. Interviewübergreifende Muster in den auftretenden Metaphern, Argumentationsstrukturen und Topoi weisen auf kollektive Wissensbestände und Annahmen hin, auf denen die Spracheinstellungen basieren. Diese bilden die Grundlage für sprachliche sowie sprachpolitische Handlungen.
Barrierefreiheit im Sinne (räumlicher) Anpassung an heterogene Schülerschaften wurde bislang kaum an Schulen bzw. konkret im Technikunterricht erforscht. In dieser Arbeit wurden 5 Potsdamer Grundschulen unter dem Siegel „Schule des gemeinsamen Lernens“ unter dem Aspekt der Barrierefreiheit in technischen Fachräumen untersucht. Die Arbeit erfasst den Ist-Zustand über Einrichtung und Ausstattung technischer Fachräume an oben genannten Potsdamer Schulen und zeigt gleichzeitig verschiedene Fachraumkonzepte auf. Hierzu wurden technische Fachräume zum einen auf barrierefreie Elemente untersucht und zum anderen von WAT-Fachlehrkräften in Hinblick auf ihre Barrierefreiheit bewertet.
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwiefern extrapersonale Einflussfaktoren das Verhalten der Wissensteilung im Offboarding in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands beeinflussen. Hier besteht eine Forschungslücke, die es insbesondere vor dem Hintergrund einer nahenden Pensionierungswelle und der daraus resultierenden Gefahr eines massiven Wissensverlusts zu schließen gilt. Zu diesem Zweck werden unterschiedliche Analyseebenen verknüpft, Einflussfaktoren aus der Literatur herausgearbeitet und in die Theorie des geplanten Verhaltens eingebunden. Anschließend werden Hypothesen formuliert, wie extrapersonale Einflussfaktoren, die sich aus der Verwaltung als organisationalen Kontext und dem Prozess des Offboarding ergeben, das Verhalten der Wissensteilung fördern oder hemmen. Die Testung der Hypothesen erfolgt durch die Erhebung und Auswertung qualitativer Interviewdaten. Daraus resultierende Erkenntnisse verdeutlichen, dass die anstehende Pensionierungswelle in der deutschen Verwaltung eine stärkere Ausrichtung des organisationalen Wissensmanagements auf den Prozess des Offboarding und dessen Gestaltung erfordert, um Wissensverluste zu reduzieren.
Individuelle Selbstbestimmung ist Kernelement der Menschenwürde und damit ein Höchstwert der Verfassung. Dennoch scheint sich ihr Schutz auf die Abwesenheit des Staates zu beschränken. Tatsächlich ist sie zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Der Beitrag will darum ihren Schutz auf das gebotene Niveau heben. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat nicht nur zur Achtung, sondern auch zum Schutz der Menschenwürde. Will er diesen Auftrag ernstnehmen, muss er sich entsprechend in den Dienst der Selbstbestimmung seiner Bürger stellen. Dazu darf und muss er ihnen bisweilen Grenzen setzen, um ihre Verantwortungsfähigkeit zu fördern.