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Die Magisterarbeit (im Studiengang Soziologie an der Universität Potsdam) knüpft an Beate Krais’ Gedankengang an, wonach durch die unreflektierte Präsenz des Parsonschen Rollenkonzepts innerhalb der (soziologischen) Theorie, theoretische Gegensätze von Individuum und Gesellschaft, Natur und Kultur, Körper und Geist, Irrationalismus und Rationalismus etc. konzeptionell reformuliert werden. Auf dieser strukturellen Grundlage, so Krais’ kritische Stoßrichtung, legitimiere auch die Frauen- und Geschlechterforschung nur wieder überkommene Stereotypen über Geschlechterrollen (Gender) innerhalb moderner, ausdifferenzierter Gesellschaften. Grundlegender jedoch werde so die Vorstellung eines natürlich gegebenen Unterschieds zwischen ‚zwei’ Geschlechtern (Sex) begründet. Feministische Theorie, so Regine Gildemeisters und Angelika Wetterers sozialkonstruktivistisch fundierte Betrachtung, konterkariere auf diesem Wege gerade ihren eigenen Anspruch, das Ideologem: „Biologie als Schicksal“ als solches zu entlarven. In theoretisch-methodischer Konsequenz vollziehe man vielmehr eine problematische Positivierung des Geschlechterdualismus. In Überwindung dieser Problematik sind zwei Richtungen theoretischer Entwicklung erkennbar. Einerseits wird im Anschluss an neuere modernistische bzw. poststrukturalistische Argumentationen die Möglichkeit einer kritisch orientierten Sozial- bzw. Geschlechterforschung grundsätzlich bezweifelt. Andererseits wird an dieser Stelle aber auch der paradigmatische Übergang von der Frauen- und Geschlechterforschung zur Geschlechterverhältnisforschung expliziert, welcher die für das feministische Projekt grundlegende Verbindung wissenschaftlicher und kritischer Ambitionen neu reflektiert und im Anspruch auf eine integrative, gendersensible Sozialwissenschaft forschungsstrategisch neu ausrichtet. Mit der Betrachtung der Soziologie Pierre Bourdieus tritt der Diskussion eine theoretische Position hinzu, die in eigener Weise Schwachstellen und Einseitigkeiten postmoderner und postfeministischer Ansätze herausstellt. Auf der Grundlage einer praxeologischen Theorie zeigen sich aber auch besondere Affinitäten zum feministischen Diskurs. Über eine Theorie der symbolischen Gewalt verdeutlicht Bourdieu, wie die Kategorie ‚Geschlecht’ in der sozialen Praxis der Akteure immer wieder konstruiert wird (doing gender). Gleichwohl verweist er, über bisherige Erkenntnisse hinausgehend, auf die soziale Mächtigkeit dieser Kategorie innerhalb der Dialektik sozialer und symbolischer Strukturen. Gegen die Kritik, die im deutschsprachigen Raum von Seiten der Frauen- und Geschlechterforschung an Bourdieus Buch: „Die männliche Herrschaft“ (1997) geübt wurde, versucht die Arbeit einer vorschnellen Lesweise und Aburteilung des Bourdieuschen Werks durch eine evaluative Betrachtung seiner soziologischen Konzepte im Hinblick auf die Herausforderungen feministischer Theorie und Kritik entgegenzuwirken.
Diese im Sommersemester 2006 eingereichte Diplomarbeit im Studiengang Verwaltungswissenschaft setzt sich mit der Frage auseinander, welche Rolle die Sozialpolitik im europäischen Integrationsprozess zwischen 1955 und 1992 spielte. Es wird analysiert, welche einzelnen Bereiche dieses Politikfeldes in welchem Umfang in den Kompetenzbereich der Europäischen Gemeinschaft übergingen und welche Gründe für diese Entwicklung zu nennen sind. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Verhältnis der Sozialpolitik zur Wirtschaftspolitik gelegt. Die Europäische Kommission, einzelne Nationalstaaten sowie die organisierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen stehen dabei im Mittelpunkt des Interesses. Die Arbeit ist chronologisch aufgebaut und in drei Phasen eingeteilt. Phase eins umfasst den Gründungsprozess der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bis zum Ende der 1960er Jahre. Phase zwei beinhaltet den Europäischen Sozialgipfel 1972 und endet mit der Einheitlichen Europäischen Akte. Phase drei schließlich untersucht die Diskussion um das Binnenmarktprojekt und den Vertrag von Maastricht aus einer sozialpolitischen Perspektive.
Diese Arbeit untersucht die Hypothese inwieweit EU/ESVP und NATO sich in einem Konkurrenzkampf befinden. Dabei werden mehrere Dimensionen beleuchtet. Der zeitliche Aspekt, der organisatorische, der ideengeschichtliche und die spezielle Situation im Politikfeld Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Auf Grundlage dieser Parameter wird eine Einschätzung bezüglich der aufgestellten These für die Gegenwart vorgenommen, sowie eine Strategieempfehlung für die nähere Zukunft gemacht.
Diese Arbeit behandelt die Frage, welche Auswirkungen eine EU-Mitgliedschaft der Türkei auf die europäischen Sicherheitsbeziehungen haben würde. Es wird die sicherheitspolitische Situation in- und außerhalb der türkischen Staatsgrenzen analysiert. Auf Basis der Rational Choice Theorie vom Akteurzentrierten Institutionalismus wird gezeigt mit welchen Herausforderungen die Europäische Union konfrontiert wäre und die Frage behandelt, ob eine so genannte Privilegierte Partnerschaft eine mögliche Alternative zu einer Vollmitgliedschaft sein kann.
Mit den immensen Aufgaben und Problematiken der Transformation konfrontiert, wechselten die Mehrparteien-Regierungen in Estland vergleichsweise häufig. Im Jahr 2002 war die insgesamt achte Regierung seit 1992 im Amt. Eine detaillierte Untersuchung der Regierungsstabilität am Beispiel von Estlands bis dato sieben Regierungen erscheint daher angebracht, da das Land trotz der häufigen Regierungswechsel im osteuropäischen Vergleich als erfolgreichstes Transformationsland angesehen wird. Kann Regierungsstabilität auch dann vorliegen, wenn die Regierungen selbst sehr häufig wechseln? Dies ist die eigentliche Fragestellung der vorliegenden Diplomarbeit. Es wird davon ausgegangen, dass sich Regierungsstabilität aus mehreren Variablen zusammensetzt, die sich gegenseitig beeinflussen. Angaben über die durchschnittliche Verweildauer einer Regierung im Amt besitzen wenig Aussagekraft, vielmehr müssen die eigentlichen Hintergründe für einen Wechsel beleuchtet werden.