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Die Apartheid in Südafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes zählten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, ökonomische Benachteiligung und alltägliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In Südafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Versöhnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbewältigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu klären: War die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika als Strategie der Vergangenheitsbewältigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptausschüssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen, Klärung des Verbleibs verschwundener Personen, Klärung dessen, was während der Apartheid und der Übergangsphase zerstört wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung für die Opfer und Amnestierung der Täter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die völlige Offenlegung der Tat und ein öffentliches Eingeständnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen über die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Aufklärung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Versöhnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verständnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten Südafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit“ geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zukünftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unmöglich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der alltäglichen Apartheid komplett unberücksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Ausschüsse weit von einer wirklichen Aufklärung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die Täter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgeklärten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der Täter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der Täter am Aufklärungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der größten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entschädigungen dem Parlament und der Regierung zu überlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschläge an den Präsidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bevölkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bevölkerung herzustellen, wäre vermessen. Noch immer ist Südafrika ein gespaltenes Land. Ähnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen Südafrika, alleine zuzuschreiben, wäre eine extreme Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des Übergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbewältigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Berücksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden.
Im Rahmen der fünften Erweiterungswelle der EU um zwölf neue Mitgliedsstaaten setzte die EU-Kommission erstmals auf das Instrument der Verwaltungspartnerschaften. Das sogenannte Twinning umfasst Projekte, bei denen Behördenmitarbeiter aus Verwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten in Partnerbehörden der Beitrittsländer entsandt werden, um diese bei der Umsetzung des EU-Rechtsbestandes zu beraten. Im Gegensatz zur bisherigen Forschungsliteratur, die sich vor allem auf die Europäisierung der Beitrittsländer konzentriert, geht die Autorin dieser Forschungsarbeit davon aus, dass Twinning-Projekte auch zur Europäisierung der beteiligten deutschen Verwaltungen beitragen. Mithilfe neo-institutionalistischer Ansätze entwickelt die Autorin die These, dass Twinning-Projekte den Handlungsspielraum der involvierten Akteure innerhalb der europäischen Dimension erheblich erweitern. Inwieweit diese Akteure die von der EU-Kommission im Rahmen des PHARE-Programms zur Verfügung gestellten materiellen und immateriellen Ressourcen tatsächlich genutzt haben, wurde für vier deutsche Bundesressorts (BMWi, BMU, BMI, BMG) vergleichend untersucht. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass Effekte vertikaler Europäisierung stark von der Unterstützung nationaler Entscheidungsträger abhängen. Effekte horizontaler Europäisierung in den deutschen Ministerialverwaltungen werden hingegen vom Engagement der einzelnen Akteure bestimmt. Hier entstehen neue Kontakte und Netzwerke, die auf Formen neuartigen Regierens in der EU hinweisen (European Governance).
Im Zuge der Diskussionen um den Irakkrieg 2003 oder den Einsatz des israelischen Militärs gegen die Hisbollah 2006 konnte beobachtet werden, dass sich die extreme Linke stärker denn je dem politischen Islam angenährt hat. Zwar gab es bereits in den 1970ern Kooperationen linker und palästinensischer Terroristen, jedoch lässt sich festhalten, dass sich der Diskurs in Teilen der Linken (vor allem im „antizionistischen“, „antiimperialistischen“ Spektrum) ebenso wie bei den vormals eher säkular ausgerichteten arabischen Extremisten „islamisiert“ hat. Auf der anderen Seite finden sich im „islamischen Widerstand“ verschiedene Vokabeln und Denkfiguren wieder, die aus der „antiimperialistischen“ Rhetorik der Linken bekannt sind. Trotz dieser Auffälligkeiten gab es bislang nur wenige Versuche, die extreme Linke (teilweise auch die extreme Rechte) in Verbindung mit dem salafistischen Islamismus zu bringen. Der Islamismus gilt hierbei dann oftmals als „dritter Totalitarismus“ oder „Islamofaschismus“, der die Riege totalitärer Ordnungsvorstellungen von Marxismus-Leninismus und Faschismus/Nationalsozialismus um eine weitere Spielart erweitert. In der Regel erfolgt diese Einordnung und Bewertung jedoch im Rahmen politischer Kommentare oder Essays und ohne tiefer gehende theoretische Betrachtung. Arbeiten, die sich – meist aus Perspektive des bundesdeutschen Verfassungsschutzes – mit möglichen Querfrontbestrebungen beschäftigen, gleichen das theoretische Manko zwar teilweise aus, gleichzeitig jedoch entbehren sie einer tiefer greifenden Analyse der ideologischen Basis der betrachteten Extremismen und verharren bei den oberflächlich zu erkennenden Feinbildern der jeweiligen Strömungen als Vergleichsmaßstab. Die Arbeit schließt diese Lücke, indem sie in vergleichender qualitativer Betrachtung ideologische Schnittstellen zwischen der extremen Linken und dem salafistischen Islamismus untersucht. Den ideologischen Konstrukten kommt dabei eine wesentliche Rolle zu. Weltanschauliche Grundannahmen beeinflussen die Wahrnehmung der Umwelt und der eigenen Rolle innerhalb derselben; erst ihre Bindungskraft schafft einen Ordnungsrahmen, anhand dessen sich Gleichgesinnte zu einer Gruppe zusammenschließen können, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Diese Erkenntnis hat sich auch in konstruktivistischen Erklärungsansätzen internationaler Politik niedergeschlagen und beschränkt sich nicht nur auf die klassischen Akteure im internationalen System – die Nationalstaaten. Auch nichtstaatliche Akteure wie eben die Protagonisten des internationalen Terrorismus lassen sich auf diese Weise erfassen. In der Untersuchung wird nach einleitenden Begriffserklärungen und Ausführungen zur angewandten Methodik zunächst eine idealtypische extreme Linke konstruiert, deren spezifische Ziele, Feindbilder etc. (Primärebene) und Vorstellungen über den Weg zum Erreichen dieser Ziele (Sekundärebene) die Analysekategorie für den nächsten Untersuchungsschritt bilden. In diesem werden Quellen des Salafismus inhaltsanalytisch untersucht und so ideologische Schnittstellen aufgezeigt. Hierbei werden Sayyid Qutbs „Milestones“, Ayman az-Zawahiris „Knights under the Prophet’s Banner“ sowie verschiedene Botschaften Usama Bin Ladins als Quellenmaterial herangezogen. Der Fokus der Untersuchung liegt auf dem „al-Qa’idaismus“ als derzeit offensichtlichste Ausprägung eines weltweiten islamistischen Terrorismus. Ausgehend von der idealtypischen Linken werden dabei nicht nur Schnittmengen auf der Sekundärebene oder hinsichtlich gemeinsamer Feindbilder (Antisemitismus, Antiamerikanismus, Antikapitalismus) festgestellt, wie dies bereits von anderen Autoren teilweise vorgenommen wurde. Vielmehr finden sich auch bei der positiven Zielbestimmung zumindest deklaratorische Gemeinsamkeiten, wenn etwa auch im Islamismus eine „herrschaftsfreie Gesellschaft“ verwirklicht werden soll und das Ziel der Gleichheit aller Menschen propagiert wird. Abschließend wird die Frage diskutiert, ob sich aus den Ergebnissen neue Erkenntnisse hinsichtlich einer möglichen „Querfrontbildung“ zwischen der extremen Linken und dem Islamismus ergeben. Insbesondere durch Bin Ladin gab es bereits mehrfach Versuche, auch nicht-islamistische Kräfte für seinen Kampf zu gewinnen. Auch bei der extremen Linken finden sich Stimmen, die im Islamismus und seiner Betonung des Religiösen lediglich ein Überbleibsel alter Strukturen erkennen, die nach erfolgreichem antiimperialistischem Kampf verschwinden werden. Dass positive Zielbestimmungen geteilt werden, lässt eine Querfrontbildung zumindest von Teilen des linksextremen und islamistischen Spektrums möglich erscheinen. In dem Maße, in dem sich der „al-Qa’idaismus“ im Sinne des Modells der „Leaderless Resistance“ entwickelt, können sich auch einzelne Linksextremisten zu Solidaritätsaktionen ermutigt fühlen.
Die Magisterarbeit (im Studiengang Soziologie an der Universität Potsdam) knüpft an Beate Krais’ Gedankengang an, wonach durch die unreflektierte Präsenz des Parsonschen Rollenkonzepts innerhalb der (soziologischen) Theorie, theoretische Gegensätze von Individuum und Gesellschaft, Natur und Kultur, Körper und Geist, Irrationalismus und Rationalismus etc. konzeptionell reformuliert werden. Auf dieser strukturellen Grundlage, so Krais’ kritische Stoßrichtung, legitimiere auch die Frauen- und Geschlechterforschung nur wieder überkommene Stereotypen über Geschlechterrollen (Gender) innerhalb moderner, ausdifferenzierter Gesellschaften. Grundlegender jedoch werde so die Vorstellung eines natürlich gegebenen Unterschieds zwischen ‚zwei’ Geschlechtern (Sex) begründet. Feministische Theorie, so Regine Gildemeisters und Angelika Wetterers sozialkonstruktivistisch fundierte Betrachtung, konterkariere auf diesem Wege gerade ihren eigenen Anspruch, das Ideologem: „Biologie als Schicksal“ als solches zu entlarven. In theoretisch-methodischer Konsequenz vollziehe man vielmehr eine problematische Positivierung des Geschlechterdualismus. In Überwindung dieser Problematik sind zwei Richtungen theoretischer Entwicklung erkennbar. Einerseits wird im Anschluss an neuere modernistische bzw. poststrukturalistische Argumentationen die Möglichkeit einer kritisch orientierten Sozial- bzw. Geschlechterforschung grundsätzlich bezweifelt. Andererseits wird an dieser Stelle aber auch der paradigmatische Übergang von der Frauen- und Geschlechterforschung zur Geschlechterverhältnisforschung expliziert, welcher die für das feministische Projekt grundlegende Verbindung wissenschaftlicher und kritischer Ambitionen neu reflektiert und im Anspruch auf eine integrative, gendersensible Sozialwissenschaft forschungsstrategisch neu ausrichtet. Mit der Betrachtung der Soziologie Pierre Bourdieus tritt der Diskussion eine theoretische Position hinzu, die in eigener Weise Schwachstellen und Einseitigkeiten postmoderner und postfeministischer Ansätze herausstellt. Auf der Grundlage einer praxeologischen Theorie zeigen sich aber auch besondere Affinitäten zum feministischen Diskurs. Über eine Theorie der symbolischen Gewalt verdeutlicht Bourdieu, wie die Kategorie ‚Geschlecht’ in der sozialen Praxis der Akteure immer wieder konstruiert wird (doing gender). Gleichwohl verweist er, über bisherige Erkenntnisse hinausgehend, auf die soziale Mächtigkeit dieser Kategorie innerhalb der Dialektik sozialer und symbolischer Strukturen. Gegen die Kritik, die im deutschsprachigen Raum von Seiten der Frauen- und Geschlechterforschung an Bourdieus Buch: „Die männliche Herrschaft“ (1997) geübt wurde, versucht die Arbeit einer vorschnellen Lesweise und Aburteilung des Bourdieuschen Werks durch eine evaluative Betrachtung seiner soziologischen Konzepte im Hinblick auf die Herausforderungen feministischer Theorie und Kritik entgegenzuwirken.
This diploma thesis deals with the process of political and administrative decentralisation in the Kingdom of Lesotho. Although decentralization in itself does not automatically lead to development it became an integral part of reform processes in many developing countries. Governments and international donors consider efficient decentralized political and administrative structures as essential elements of “good governance” and a prerequisite for structural poverty alleviation. This paper seeks to analyse how the given decentralization strategy and its implementation is affecting different features of good governance in the case of Lesotho. The results of the analysis confirm that the decentralisation process significantly improved political participation of the local population. However, the second objective of enhancing efficiency through decentralisation was not achieved. To the contrary, in the institutional design of the newly created local authorities and in the civil service recruitment policy efficiency considerations did not matter. Additionally, the created mechanisms for political participation generate relevant costs. Thus it is impossible to judge unambiguously on the contribution of decentralisation to the achievement of good governance. Different subtargets of good governance are influenced contrarily. Consequently, the adequacy of the concept of good governance as a guiding concept for decentralisation policies can be questioned. The assessment of the success of decentralisation policies requires a normative framework that takes into account the relations between both participation and efficiency. Despite the partly reduced administrative efficiency the author’s overall impression of the decentralisation process in Lesotho is positive. The establishment of democratically legitimised and participatory local governments justifies certain additional expenditure. However, mistakes in the design and the implementation of the decentralisation strategy would have been avoidable.
Diese im Sommersemester 2006 eingereichte Diplomarbeit im Studiengang Verwaltungswissenschaft setzt sich mit der Frage auseinander, welche Rolle die Sozialpolitik im europäischen Integrationsprozess zwischen 1955 und 1992 spielte. Es wird analysiert, welche einzelnen Bereiche dieses Politikfeldes in welchem Umfang in den Kompetenzbereich der Europäischen Gemeinschaft übergingen und welche Gründe für diese Entwicklung zu nennen sind. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Verhältnis der Sozialpolitik zur Wirtschaftspolitik gelegt. Die Europäische Kommission, einzelne Nationalstaaten sowie die organisierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen stehen dabei im Mittelpunkt des Interesses. Die Arbeit ist chronologisch aufgebaut und in drei Phasen eingeteilt. Phase eins umfasst den Gründungsprozess der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bis zum Ende der 1960er Jahre. Phase zwei beinhaltet den Europäischen Sozialgipfel 1972 und endet mit der Einheitlichen Europäischen Akte. Phase drei schließlich untersucht die Diskussion um das Binnenmarktprojekt und den Vertrag von Maastricht aus einer sozialpolitischen Perspektive.
Mit den immensen Aufgaben und Problematiken der Transformation konfrontiert, wechselten die Mehrparteien-Regierungen in Estland vergleichsweise häufig. Im Jahr 2002 war die insgesamt achte Regierung seit 1992 im Amt. Eine detaillierte Untersuchung der Regierungsstabilität am Beispiel von Estlands bis dato sieben Regierungen erscheint daher angebracht, da das Land trotz der häufigen Regierungswechsel im osteuropäischen Vergleich als erfolgreichstes Transformationsland angesehen wird. Kann Regierungsstabilität auch dann vorliegen, wenn die Regierungen selbst sehr häufig wechseln? Dies ist die eigentliche Fragestellung der vorliegenden Diplomarbeit. Es wird davon ausgegangen, dass sich Regierungsstabilität aus mehreren Variablen zusammensetzt, die sich gegenseitig beeinflussen. Angaben über die durchschnittliche Verweildauer einer Regierung im Amt besitzen wenig Aussagekraft, vielmehr müssen die eigentlichen Hintergründe für einen Wechsel beleuchtet werden.