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Die Arbeit geht der Frage nach, ob man die Steuerverwaltung in Polen als europäische Verwaltung bezeichnen kann. Es werden drei Aspekte vertiefend untersucht: 1.Verortung der polnischen Steuerverwaltung in der OECD und ausgewählten Nicht-OECD-Ländern mittels einer Clusteranalyse auf Grundlage verschiedener Daten zum Aufbau, Aufgabenprofil und zur Performanz unter gleichzeitiger Beachtung der möglichen Abzeichnung eines europäischen Steuerverwaltungsraums; 2.Verbreitung des CAF in den Steuerverwaltungen der MOE-8, insbesondere in Polen, als vom EUPAN unterstütztes Qualitätsmanagementsystem, das geeignet erscheint, die Entstehung eines gemeinsamen europäischen Qualitätsverständnisses zu fördern; 3.Wahrnehmung der polnischen Steuerverwaltung durch deutsche Finanzbeamte erhoben mit Hilfe eines semantischen Differentials. Die Clusteranalyse ergibt keinen Hinweis auf einen einheitlichen europäischen Steuerverwaltungsraum in Abgrenzung von den übrigen einbezogenen Staaten. Polen fällt nicht als Ausreißer auf und weist Ähnlichkeiten zu anderen europäischen Ländern auf. In Steuerverwaltungen lässt sich das CAF so gut wie gar nicht finden. Polen bildet in der Hinsicht eine Ausnahme. Allerdings befindet sich die polnische Steuerverwaltung auf einem europäischen Weg, den andere Sektoren der Verwaltung (auch in MOE-8) bereits vielfach beschritten haben. Aus der Untersuchung des Images der polnischen Steuerverwaltung bei deutschen Finanzbeamten geht die Abwesenheit starker negativer Stereotype hervor. Die Einschätzungen sind sehr zurückhaltend in der Nähe des Mittelwertes zwischen den beiden Polen des semantischen Differentials. Das vorläufige Ergebnis lautet: Die Steuerverwaltung in Polen ist eine europäische Verwaltung.
Die vorliegende Magisterarbeit beschäftigt sich mit der bemerkenswerten Renaissance des ›Geistes des Kapitalismus‹ als Kategorie sozialwissenschaftlicher Untersuchung. In ihrem Buch »Der neue Geist des Kapitalismus« greifen Luc Boltanski und Ève Chiapello bereits im Titel auf Max Webers religionssoziologische Schrift »Die Protestantischen Ethik und der Geist des Kapitalismus« zurück. Dieser zentralen Bezugnahme geht die vorliegende Arbeit mit Hilfe eines Konzeptionsvergleiches nach. Auf diese Weise werden die komplexen Beziehungen zu Weber, wie auch die Akzentuierung eines ›neuen‹ Geistes und damit einer spezifischen Differenz sichtbar. Über eine Rekonstruktion und kritische Betrachtung der zentralen Schlüsselbegriffe – Geist, Ideologie und Kapitalismus – und der beiden Theoriemodelle, werden wissenschaftsgeschichtliche und theoretische Hintergründe diskutiert. In der näheren Untersuchung zeigt sich, dass sich die ›Wiederbelebung‹ des kapitalistischen Geistes innerhalb von Boltanskis und Chiapellos Transformationsmodell als eine Erneuerung und Rekombination des Weberschen Instrumentariums in ein verändertes theoretisches Verständnis beschreiben lässt. Anknüpfungspunkte sind für die Autoren dabei auch seine herrschaftssoziologischen Überlegungen. Die These von einem neuen Geist ergibt sich hingegen aus einer Perspektive, die ideengeschichtlich Abstand nimmt von Webers Verständnis der Moderne als Rationalisierung.
Nachdem die deutsche Ministerialverwaltung seit nunmehr zwei Jahrzehnten die Anwendung von Folgenabschätzungen weitestgehend ignoriert hat, beschloss das Bundeskabinett im April 2006 ein neues Instrument der better regulation einzuführen: das Standardkosten-Modell (SKM). Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Wirksamkeit dieses Instruments zu untersuchen. Dazu wird ein qualitativer Bewertungsmaßstab deduktiv hergeleitet, operationalisiert und empirisch getestet. Das SKM wird demzufolge dann als wirksam erachtet, wenn es 1.) das Kräfteverhältnis zwischen Regulierungsbefürwortern und Regulierungsskeptikern zu Gunsten Letzterer verschiebt und 2.) mit der Einführung des Instruments die Weichen für einen Wandel der Regulierungskultur in der Ministerialverwaltung gestellt werden. Es zeigt sich, dass das Instrument gemäß Annahme 1 als Erfolg bewertet werden kann. Allerdings relativiert sich das Ergebnis, da Annahme 2 nicht erfüllt wird.
Der vorliegende Beitrag untersucht das Potential und die Bedingungen alternativer Regulierungsformen vor dem Hintergrund von Better Regulation in Deutschland. Nahezu alle EU- und OECD-Staaten betreiben heute umfassende politische Reformprogramme zur Modernisierung der Regulierungsarchitekturen, die unter dem Label Better Regulation subsumiert werden. Die Zielsetzung dieser Programme besteht zum einen in der wirtschaftsfreundlichen Reduktion von Regulierungskosten und zum anderen in der Effektivitätssteigerung von Regulierung durch Vermeidung unintendierter Nebeneffekte. Better Regulation ist ein Toolkit verschiedener metaregulativer Policy-Instrumente, deren programmatische Zusammensetzung vom nationalen politischen Kontext abhängt. Im Rahmen der parallel verlaufenden Reformagenden werden überdies alternative Regulierungsformen von verschiedenen Advokaten besserer Regulierung thematisiert, und als Alternative zur rein staatlichen, hierarchischen Command-and-Control-Regulierung (CaC-Regulierung) promotet, jedoch weder näher auf deren Bedingungen noch deren Konsequenzen einzugehen. Den optimistischen Vorstellungen eines evidenzbasierten Regulatory Managements folgend, erfolgt die Prüfung und Analyse alternativer Regelungsformen im Zuge der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA; Regulatory Impact Assessment RIA). Bisher fristen alternative Regulierungsformen allerdings ein Dasein im Schatten von Standardkosten-Modell, RIA und Co. und werden von den Policy-Makern nicht systematisch in Betracht gezogen oder eingesetzt. CaC-Regulierung ist und bleibt das dominante Steuerungsinstrument des Staates. Es existieren jedoch zahlreiche diskursive Anknüpfungspunkte einschließlich zahlreicher Kritiken an der hierarchisch-regulativen Steuerung, welche die Auseinandersetzung mit alternativen Regulierungsformen begründen. Ziel dieses Papieres ist es daher, die in der Kritik stehende CaC-Regulierung Modellen alternativer Regulierungsformen entgegenzustellen, wobei alternative Regulierung mit den Konzepten Selbstregulierung, Koregulierung und regulierter Selbstregulierung eng definiert wird, und nur jene Konstellationen betrachtet werden, die kooperativ zwischen Regierung und Wirtschaft operieren. Ebenso wird der Versuch unternommen, die mannigfaltigen Konzepte und Erscheinungsformen alternativer Regulierung zu definieren und zu kategorisieren. Im Anschluss an den theoretischen Part erfolgt im nächsten Schritt die Identifikation der Einsatz- und Erfolgsbedingungen alternativer Regulierung. Dies geschieht anhand zweier empirischer Fallbeispiele aus den Politikfeldern Berufsbildungspolitik („der Ausbildungspakt der deutschen Wirtschaft“) sowie Umweltpolitik („die Mehrwegquotenverpflichtung“), wobei gezielt ein erfolgreiches und gescheitertes Beispiel alternativer Regulierung verglichen werden und Erfolgsfaktoren abgeleitet werden. Das Ergebnis ist, dass alternative Regulierung gewisse Potentiale und Anreize für staatliche wie privatwirtschaftliche Akteure bietet, aber der Einsatz dieser Steuerungsformen höchst voraussetzungsvoll ist und nur in wenigen Politikfeldern möglich und zu empfehlen ist. So besteht das Potential alternativer Regulierungsformen vor allem in der ganzheitlichen Senkung von Regulierungskosten (Befolgungs- und Vollzugskosten) und in der Erhöhung der Steuerbarkeit der Adressaten. Allerdings sind die korporativen Akteure auf beiden Seiten zum einen nicht immer hinreichend auf diese Form indirekter Steuerung vorbereitet. Zum anderen wird alternative Regulierung durch die Fragmentierung und Schwäche von Wirtschaftsverbänden sowie durch Interessengegensätze unter den Regelungsadressaten gehindert, die in Trittbrettfahrertum und dem letztlichen Scheitern selbstregulativer Verpflichtungen münden. Als entscheidende, aber anspruchsvolle Erfolgskomponente erweisen sich die politische Kommunikation und die Durchsetzbarkeit staatlicher Sanktionen sowie die Erfolgskontrolle, um die Regelungseinhaltung durch die Wirtschaft zu gewährleisten. Generell ist zu konstatieren, dass alternative Regulierungsformen dort zustande kommen, wo sich konzentrierter Widerstand auf Seiten der Adressaten gegen geplante, autoritative Steuerung abzeichnet, eine gewisse Pfadabhängigkeit bzw. eine Historie sektoraler Selbstregulierung vorliegt und eine Win-Win-Situation bei der Kooperation für Politik und Wirtschaft ersichtlich ist. In der Konsequenz zeigen die Ergebnisse, dass alternative Regulierung nicht nach einem synoptisch-rationalen Modell politischer Prozesse entsteht, sondern ein ursprünglich nicht intendiertes Produkt Garbage Can-artiger Verhandlungen mit einem hohen Konfliktniveau darstellt. Folglich ist das Resultat für die Vorstellung einer „Rational Regulatory Choice“ induzierenden Better Regulation-Agenda desillusionierend.