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Erziehung in der Bundeswehr
(2017)
Das Militär galt in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert als »Schule der Nation«. Auch die 1955 aufgestellte Bundeswehr musste sich mit diesem Anspruch auseinandersetzen. Die Erziehung der erwachsenen Soldaten sollte im Zeichen der Inneren Führung nun jedoch deutlich anders erfolgen als in Kaiserreich, Weimarer Republik und NS-Staat. Ein bedeutender Teil der jungen Bürger der Bundesrepublik sollte einer Erziehung unterzogen werden, deren Ziel der »Staatsbürger in Uniform« war.
Kai-Uwe Bormann, Referent beim Kommando des Heeres der Bundeswehr, Deutschland.
Gegenstand der Dissertation ist die Präsentation von Kleidermode in ihr gewidmeten Sonderausstellungen, die in zunehmender Zahl seit den 1990er Jahren in musealen und musemsähnlichen Kontexten veranstaltet werden. Es geht darum, wie Modekörper und vestimentäre Artefakte in diesen Ausstellungen gezeigt werden und welche ästhetischen Erfahrungen sich für die RezipientInnen aus der jeweiligen Konstellation von vestimentärem Objekt und Inszenierungsmittel ergeben können. Das Augenmerk liegt auf der Spannung zwischen dem visuellen Imperativ musealer Zeigepraktiken und den multisensorischen Qualitäten der Kleidermode, v. a. jener hautsinnlichen, die sich aus dem unmittelbaren Kontakt zwischen Körper und Kleid ergeben.
Die zentrale These ist, dass sich das Hautsinnliche der Kleidermode trotz des Berührungsverbots in vielen Ausstellungsinszenierungen zeigen kann. D. h., dass – entgegen häufig wiederholter Behauptungen – ‚der Körper‘, das Tragen und die Bewegung nicht per se oder komplett aus den Kleidern gewichen sind, werden diese musealisiert und ausgestellt. Es findet eine Verschiebung des Körperlichen und Hautsinnlichen, wie das Anfassen, Tragen und Bewegen, in visuelle Darstellungsformen statt. Hautsinnliche Qualitäten der vestimentären Exponate können, auch in Abhängigkeit von den jeweils verwendeten Präsentationsmitteln, von den BesucherInnen in unterschiedlichen Abstufungen sehend oder buchstäblich gespürt werden.
An konkreten Beispielen wird zum einen das Verhältnis von ausgestelltem Kleid und Präsentationsmittel(n) in den Displays untersucht. Dabei stehen folgende Mittel im Fokus, mit deren Hilfe die vestimentären Exponate zur Schau gestellt werden: Vitrinen, Podeste, Ersatzkörper wie Mannequins, optische Hilfsmittel wie Lupen, Bildmedien oder (bewegte) Installationen. Zum anderen wird analysiert, welche Wirkungen die Arrangements jeweils erzielen oder verhindern können, und zwar in Hinblick auf mögliche ästhetische Erfahrungen, die taktilen, haptischen und kinästhetischen Qualitäten der Exponate als BesucherIn sehend oder buchstäblich zu fühlen oder zu spüren. Ob als Identifikation, Projektion, Haptic Vision – es handelt sich um ästhetische Erfahrungen, die sich aus den modischen Kompetenzen der BetrachterInnen speisen und bei denen sich Visuelles und Hautsinnliches oft überlagern.
In der Untersuchung wird eine vernachlässigte, wenn nicht gar unerwünschte Rezeptionsweise diskutiert, die von den AkteurInnen der spezifischen Debatte bspw. als konsumptives Sehen abgewertet wird. Die von mir vorgeschlagene, stärker differenzierende Perspektive ist zugleich eine Kritik an dem bisherigen Diskurs und seinem eng gefassten, teilweise elitären Verständnis von Museum, Bildung und Wissen, mit dem sich AkteurInnen und Institutionen abgrenzen. Der Spezialdiskurs über musealisierte und exponierte Kleidermode steht zudem exemplarisch für die Diskussion, was das Museum, verstanden als Institution, sein kann und soll(te) und ob (und wenn ja, wie) es sich überhaupt noch von anderen Orten und Räumen klar abgrenzen lässt.
Bobrowski hatte nach dem Abitur die Absicht geäußert, Kunstgeschichte zu studieren, doch Krieg und Kriegsgefangenschaft vereitelten seinen Plan: Der Wehrmachtsangehörige wurde einzig im Winter 1941/1942 für ein Studiensemester an der Universität Berlin vom Kriegsdienst freigestellt. Nachhaltig beeindruckt war Bobrowski insbesondere von der Vorlesung „Deutsche Kunst der Goethezeit“ des Lehrstuhlinhabers Wilhelm Pinder. Trotz eines grundlegenden Einflusses ist indessen zu keinem Zeitpunkt Pinders ideologischer Hintergrund in Bobrowskis Gedichten manifest geworden. Nach der Rückkehr aus sowjetischer Gefangenschaft an Weihnachten 1949 war für den mittlerweile Zweiunddreißigjährigen an ein Studium nicht mehr zu denken. Die lebenslange intermediale Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst in seinem Œuvre kann indessen als Ausdruck seiner vielfältigen kulturgeschichtlichen Interessen und Neigungen interpretiert werden. Die Lebensphasen des Dichters korrelieren mit einer motivischen Entwicklung seiner Bildgedichte: Insbesondere half ihm die unantastbare Ästhetik bedeutender Kunstwerke, das Grauen der letzten Kriegsjahre und die Entbehrungen in sowjetischer Kriegsgefangenschaft zu überwinden. Didaktisch-moralische Zielsetzungen prägten zunächst die in den Jahren nach seiner Heimkehr entstandenen Gedichte, bevor sich Bobrowski inhaltlich und formal von diesem Gedichttypus zu lösen vermochte und vermehrt Gedichte zu schreiben begann, die kulturgeschichtliche Dimensionen annahmen und historische, mythologische, biblische und religionsphilosophische Themen in epochenübergreifende Zusammenhänge stellten. Die Gedichte über die Künstler Jawlensky und Calder berühren gleichzeitig kulturlandschaftliche Aspekte. Im letzten Lebensjahrzehnt interessierte sich Bobrowski zunehmend für die Kunst des 20. Jahrhunderts, während die moderne Architektur aus seinem Werk ausgeklammert blieb.
Architektur bildet eine Leitmotivik in Bobrowskis lyrischem Werk. Die übertragene Bedeutungsebene der in den Gedichten benannten sakralen und profanen Einzelbauten, aber auch der städtischen und dörflichen Ensembles sowie einzelner Gebäudeteile, verändert sich mehrfach im Laufe der Jahre. Ausgehend von traditionellen, paargereimten Jugendgedichten in jambischem Versmaß, in denen architektonische Elemente Teil einer Wahrnehmung bilden, die alles Außerästhetische ausblendet, wandelt sich der Sinngehalt der Sakral- und Profanbauten in Bobrowskis lyrischem Werk ein erstes Mal während den Kriegsjahren in Russland, die der Wehrmachtsangehörige am Ilmensee verbracht hat. In den damals entstandenen Oden zeugen die architektonischen Relikte von Leid, Tod und Zerstörung. Noch fehlt indessen der später so zentrale Gedanke der Schuld, der erst im Rückblick auf jene Zeit in den Gedichten, die nach der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft bis zu Bobrowskis frühem Tod entstanden sind, thematisiert worden ist.
Gegen Ende des Kriegs und in den Jahren der Kriegsgefangenschaft besinnt sich Bobrowski erneut auf Heimatthemen, und die Architektur in seinen Gedichten wird zu einem ästhetisch überhöhten Fluchtpunkt seiner Sehnsucht nach Ostpreußen und dem Memelgebiet. In Kriegsgefangenschaft tritt erstmals der Aspekt des Sublimen in seinen Gedichten auf, und zwar sowohl bezogen auf die Malerei als auch auf die Architektur. Dieser Gedanke wird einerseits nach der Rückkehr nach Berlin in den Gedichten über die Architektur gotischer Kathedralen und das bauliche Erbe des Klassizismus weitergesponnen, doch steht in den damals entstandenen Gedichten das Kulturerbe Europas auch für historisches Unrecht und eine schwere, weit zurückreichende Schuld.
Von dieser auf den ganzen Kontinent bezogenen Kritik wendet sich Bobrowski in den nachfolgenden Jahren ab und konzentriert sich auf die Schuld der Deutschen gegenüber den Völkern Osteuropas. Damit erhält auch die Architektur in seinen Gedichten eine neue Bedeutung. Die Relikte der Ritterburgen des deutschen Ordens zeugen von der Herrschaft der mittelalterlichen Eroberer und verschmelzen dabei mit der Natur: Das Zeichenhafte der Architektur wird Teil der Landschaft. Im letzten Lebensjahrzehnt entstehen vermehrt Gedichte, die sich auf Parkanlagen und städtische Grünräume beziehen.
Der Dichter hat sich nicht nur auf persönliche Erfahrungen, sondern mitunter auch auf Bildquellen abstützt, ohne dass er das Original je gesehen hätte. Nur schwer zugänglich sind die Gedichte über Chagall und Gauguin ohne die Erkenntnis, dass sie sich auf Bildvorlagen in schmalen, populärwissenschaftlichen Büchern beziehen, die Bobrowski jeweils kurz vor der Niederschrift der entsprechenden Gedichte erworben hat. Anders verhält es sich mit jenen russischen Kirchen, die Eingang in sein lyrisches Werk gefunden haben. Bobrowski hat sie alle selbst im Krieg gesehen, und die meisten scheinen noch heute zu bestehen und können mit einiger Sicherheit identifiziert werden, wozu auch die Briefe des Dichters aus jener Zeit beitragen.
Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages i.S.v. § 291 AktG zwischen Organgesellschaft und Organträger voraus und bedingt so Verflechtungen von Steuer- und Gesellschaftsrecht, die Anlass für Kritik an der Organschaft und für Bestrebungen zu deren grundlegender Modernisierung unter Verzicht auf den Gewinnabführungsvertrag geben.
Die Arbeit untersucht, welche kapital- und konzerngesellschaftsrechtlichen Problemstellungen zu Tage träten, sollte ein Gruppenbesteuerungssystem implementiert werden, das keinen Gewinnabführungsvertrag verlangt. Die Untersuchung erfolgt für verschiedene Reformmodelle, die – wie die Organschaft – nach der Zurechnungsmethode arbeiten oder eine Steuerkonsolidierung durch Leistung so genannter Gruppenbeiträge zulassen. Die auftretenden gesellschaftsrechtlichen Konfliktlagen und Lösungswege werden für Gruppenmitglieder in der Rechtsform der GmbH und der AG getrennt systematisch dargestellt.
Virtuelle Welten wie World of Warcraft oder Second Life werden weltweit von vielen Millionen Menschen genutzt. Aufgrund der vielfältigen Interaktionsmöglichkeiten der Nutzer untereinander kommt es dabei immer wieder auch zu Verhaltensweisen, die die Frage nach strafrechtlicher Relevanz aufwerfen. Sebastian Bosch greift in seiner Arbeit einzelne Tatbestände des deutschen StGB heraus und untersucht diese auf ihre Begehbarkeit innerhalb virtueller Welten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Betrug gem. § 263 StGB gewidmet, da dieser im Hinblick auf den speziellen »Tatort« der virtuellen Welten besonders interessante Fragen aufwirft. Im Anschluss daran wird untersucht, ob der Täter einer solchen Straftat auch entsprechend bestraft werden sollte, oder ob sich aufgrund des Spielcharakters virtueller Welten nicht eine Privilegierung aufdrängt, wie sie aus dem Sportstrafrecht bekannt ist. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Privilegierung vorgenommen werden sollte, soweit es sich bei der verletzenden Handlung um eine spiel- bzw. weltenkonforme Handlung handelt.
"Wortabruf im Handumdrehen"?
(2017)
Heutzutage ist es üblich, die Ehre als einen obsoleten Begriff zu betrachten, der nur einem archaischen Denkmodell zuzuordnen ist und keine handlungsprägende Größe in der Gegenwartsgesellschaft darstellt. Die Ehrenmorde, die heute noch in unterschiedlichen Teilen der Welt verübt werden, scheinen diese Behauptung zu bestätigen. In diesem Buch wird jedoch die These vertreten, dass nicht der Ehrbegriff, sondern seine Deutungen archaischer Natur und daher in Frage zu stellen sind. Die Ehre ist die Bezeichnung des sozialen Werts eines Menschen, den er infolge seiner achtenswerten Handlungen erlangt. Also kann sie kein Motiv für moralisch fragwürdige Praktiken bilden. Vor diesem Hintergrund werden die Formen und die Voraussetzungen der Ehre dargestellt, die sowohl in Bezug auf unsere Zeit anpassungsfähig als auch ethisch tragbar sind.