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Mit Blick auf den Schuldienst existieren viele Studien zur Arbeitsbelastung und Arbeitsbeanspruchung von Lehrkräften. Bereits die Praxisphasen im Lehramtsstudium sind geprägt von zahlreichen Anforderungen für Lehramtsanwärter:innen, weshalb Wissen und Kenntnisse um eigene Ressourcen eine erhebliche Bedeutung für die Ressourcennutzung zur Bewältigung der Anforderungen und zur Gesunderhaltung darstellen. Der vorliegende Beitrag stellt den Gesundheitsbegriff sowie die theoretischen Grundlagen der Ressourcen zur Gesundheitsförderung anhand repräsentativer Studien innerhalb sowie außerhalb des Potsdamer Praxissemesters vor. Insbesondere wird sich den Anforderungen im Praxissemester, die durch die Corona-Pandemie geprägt waren, gewidmet. Ziel ist es, angehenden Lehrkräften die wichtigsten Methoden bzw. Strategien der Gesundheitsförderung zu vermitteln und sie damit zur Stärkung ihrer eigenen Gesundheit auch in Zeiten erhöhter Belastung bzw. in Krisenzeiten zu befähigen. Erste empirische Ergebnisse aus einer qualitativen Erhebung zeigen, dass die Teilnehmenden in Bezug auf innere Ressourcen die zentrale Rolle von produktiven Überzeugungssystemen und produktiven Bewältigungsstrategien betonen. Ein Mentoringprogramm, angelegt analog zur Potsdamer AG der Mentor:innenqualifzierung, könnte dazu dienen, inhaltliche Eckpunkte zur Gesundheitsförderung im Unterricht des Praxissemesters zu verankern und angehende Lehrkräfte zu begleiten.
Krankheitsängste in verschiedenen Populationen und die Effektivität ambulanter Verhaltenstheraphie
(2023)
Nicht-bewusst
(2022)
Die digitale Aufrüstung des Sozialen und Psychischen schreitet voran. Social media, verkabelte Infrastrukturen und autonome technische Artefakte bestimmen das Bild einer Gesellschaft, die in immer komplexeren Gefügen agiert. Die zunehmende Präsenz von nonhumanen Agenten (nicht nur in Film und Literatur), die Entwicklung von smarten Objekten und die sensortechnologische Ausstattung des menschlichen Körpers und der Umwelt führen zu Kurzschlüssen zwischen humaner und nonhumaner agency, die nicht mehr unbewusst, sondern nichtbewusst sind. Das Unbewusste der Psychoanalyse ist an ein humanes (sprachlich-symbolisch organisiertes) Subjekt gekoppelt, der Begriff »nicht«-bewusst verbindet hingegen technische, mentale und körperliche Prozesse und ist damit nicht mehr ausschließlich dem Menschen zuzuordnen. Doch wie ist dieses ›nichtbewusst‹ zu fassen: ist es etwas Zusätzliches, ist es eine neue Zone, die sich zwischen unbewusst und bewusst schiebt, oder wird durch die Unterscheidung von unbewusst und bewusst dadurch insgesamt in Frage gestellt?
Manches deutet auf die zweite Entwicklung hin. Denn spätestens mit der Kybernetik werden technische und neuronale Prozesse zusammen gedacht. Gilbert Simondon hat die technische und humane Entwicklung als einen Prozess verstanden. Catherine Malabou führt den Begriff des cerebral nonconscious ein, um das psychoanalytische Unbewusste in ein nichtbewusstes Gehirn überzuführen, und N. Katherine Hayles spricht von nonconscious cognition, um das Zusammenwirken von neuronalen und technischen Prozessen zu benennen. Doch all diesen Unternehmungen, die diese (intensiven) Beziehungen von Gehirn und Maschine zu fassen suchen, fehlt ein wesentliches Moment der Verkopplung und psychischen Integration.
Hierfür wird der Begriff des Affektiven eingeführt, der als technischer Terminus die Bewegungen des Schließens, Unterbrechens und Übersetzens zwischen human und nonhuman bezeichnet. Dadurch werden die Kurzschlüsse von psycho-technischen Prozessen als nichtbewusste Taktung von Bewegungs- und Zeitformationen fassbar.
Theoretischer Hintergrund:
Selbsterfahrung ist zentraler Bestandteil der Psychotherapieausbildung. Gleichzeitig wurde Selbsterfahrung selten empirisch untersucht.
Fragestellung:
Ziel unserer Studie war es, Bedingungen und Effekte hilfreicher Selbsterfahrung zu explorieren.
Methode:
Vierzehn verhaltenstherapeutische Ausbildungskandidat_innen wurden anhand halbstrukturierter Leitfadeninterviews befragt. Die Auswertung erfolgte mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach Mayring (2015).
Ergebnisse:
Verschiedene Bedingungen wurden mit hilfreich erlebter Selbsterfahrung in Zusammenhang gebracht: Merkmale der Selbsterfahrungsleitung (u. a. Durchführungskompetenz), der Organisation, der Teilnehmer_innen (Lernbereitschaft), die behandelten Themen und die eingesetzten Techniken, sowie eine tragfähige Arbeitsbeziehung. Berichtete positive Effekte waren u. a. die Förderung interpersoneller Kompetenzen. Zudem wurden Nebenwirkungen und negative Effekte formuliert (u. a. Erschöpfung).
Schlussfolgerungen:
Bedingungen zur Durchführung von als hilfreich erlebter Selbsterfahrung und Effekte von Selbsterfahrung wurden aus Sicht der Teilnehmer_innen extrahiert.
Zur Abschaffung des Gutachterverfahrens in der Vertragspsychotherapie – ein Qualitätsverlust?
(2021)
Zielsetzung: Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Fragestellung, inwiefern das Gutachterverfahren in der Vertragspsychotherapie ein zuverlässiges Qualitätsinstrument darstellt und ob sich aus der geplanten Abschaffung des Gutachterverfahrens das Risiko einer Qualitätsminderung in der ambulanten Psychotherapie ergibt.
Methodik: Es wurde eine Literaturrecherche durchgeführt. Arbeiten von den Jahren 2000 bis 2020 wurden berücksichtigt, welche sich mit dem Gutachterverfahren als Qualitätsmerkmal der ambulanten Psychotherapie befassen. Um die unterschiedlichen Standpunkte der zitierten Autor_innen zu diskutieren, wurde auch Bezug auf weiterführende Literatur genommen.
Ergebnisse: Das Gutachterverfahren scheint empirisch nicht sicher als zuverlässiges Qualitätsmerkmal der ambulanten Psychotherapie herangezogen werden zu können. Die Annahme, dass sich durch eine gutachterbefreite Vertragspsychotherapie eine Qualitätsminderung der Psychotherapie ergibt, wird durch die hier zusammengefassten Arbeiten insgesamt nicht gestützt.
Hintergrund: Im Rahmen des reformierten Psychotherapeutengesetzes wird eine starkere Praxisorientierung in der klinisch-psychologischen Lehre und in der Prufung psychotherapeutischer Kompetenzen verankert. Hierbei sollen Studierende durch die Interaktion mit standardisierten Patient*innen (SP) therapeutische Kompetenzen erwerben und demonstrieren. Fragestellung: Das Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, eine evidenzbasierte Umsetzung dieser neuen Lehr- und Prufungsformate zu unterstutzen, indem bisherige Forschungsbefunde zum Einsatz von SP dargestellt und Bereiche, in denen weitere Forschung notwendig ist, aufgezeigt werden. Ergebnisse: Empirische Befunde zeigen, dass SP psychische Storungen authentisch darstellen konnen. Voraussetzung dafur sind beispielsweise die Auswahl geeigneter SP, detaillierte Rollenanleitungen, spezifisches Training, Feedback und Nachschulungen. Auch wenn einige Forschungsfragen, wie zur vergleichenden Wirksamkeit des Einsatzes von SP, noch unbeantwortet sind, lassen sich praktische Implikationen fur SP-Programme in Lehre, Prufung und Forschung ableiten, die in einem Ablaufschema dargestellt werden. Schlussfolgerungen: Der Einsatz von SP bietet gro ss es Potenzial fur die klinisch-psychologische Lehre und Ausbildungsforschung. Um den Einsatz von SP an anderen Standorten zu unterstutzen, werden Beispielmaterialien (z.B. Rollenanleitung) in den elektronischen Supplementen (siehe www.karger.com/doi/10.1159/000509249 fur alle Supplemente) zum Artikel zur Verfugung gestellt.
Seit dem 01. 04. 2017 erfolgte eine umfangreiche Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Neben der Einführung neuer Leistungen (z. B. Akutbehandlung, psychotherapeutische Sprechstunde) wurden auch Änderungen im Ablauf und der Beantragung von Psychotherapie beschlossen. Beispielsweise ist der Bericht an den Gutachter bzw. die Gutachterin seltener eine notwendige Voraussetzung zur Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung, als dass zuvor der Fall war. Im Zuge der Reform wurde auch der Leitfaden für die Gestaltung des Berichts an den Gutachter bzw. die Gutachterin überarbeitet.
Vor dem Hintergrund der Psychotherapie-Richtlinien-Reform ist das Werk „Leitfaden für den VT-Bericht an den Gutachter“ von Daniel Surall und Oliver Kunz sehr willkommen. Das Buch gliedert sich insgesamt in zehn Kapitel, in denen die Autoren ausführlich auf den reformierten Bericht an den Gutachter bzw. an die Gutachterin eingehen. In den ersten beiden Kapiteln fassen die Autoren die Änderungen zur Psychotherapie-Richtlinie und im Bericht an den Gutachter / die Gutachterin zusammen. In den folgenden sechs Kapiteln wird auf die einzelnen Abschnitte des neuen Berichts an den Gutachter/die Gutachterin eingegangen. Sehr hilfreich ist hierbei, dass die Autoren zahlreiche Fallbeispiele nutzen, um die einzelnen Abschnitte des Berichts an den Gutachter/die Gutachterin zu erläutern. Auch die übersichtliche Darstellungsform in Form von Tabellen (z. B. zur Darstellung der Verhaltensanalyse) erleichtert den Leser_innen die Nachvollziehbarkeit der Inhalte. Erfreulich ist auch, dass die Autoren hinsichtlich der Antragstellung auch immer auf Unterschiede zwischen erwachsenen Patient_innen und Kindern und Jugendlichen eingehen. Im neunten Kapitel des Leitfadens wird ausführlicher das Thema Umwandlungs- und Fortführungsanträge aufgegriffen. Dies ist insbesondere sinnvoll, da nach der neuen Psychotherapie-Richtlinie für Kurzzeitanträge in der Regel keine Berichtspflicht besteht und Umwandlungs- und Fortführungsanträge in der Praxis häufiger als zuvor von Relevanz sein dürften. Im zehnten Kapitel wird in knapper Weise darauf eingegangen, wie bei Ablehnung oder Kürzung von beantragten Leistungen vorgegangen werden kann.
Das Buch umfasst einen umfangreichen Anhang (67 Seiten), in dem Beispiele für Berichte an den Gutachter / die Gutachterin und Behandlungspläne für verschiedene psychische Störungen zu finden sind. Auch hierbei werden sowohl Berichte für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche präsentiert. Zudem beinhaltet der Anhang des Buches das Berner Inventar für Therapieziele, Auszüge aus dem AMDP-Befundbogen (Arbeitsgemeinschaft Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie, 2018)<\litr>, den Leitfaden zum Erstellen des Berichts an die Gutachter_innen (PTV 3) sowie einer Gegenüberstellung des alten und des neuen Leitfadens für den Bericht an die Gutachter_innen.
Bei dem von Surall und Kunz vorgelegten Buch handelt es sich um einen äußerst hilfreichen Leitfaden, der Therapeut:innen bei der Abfassung des Berichts an den Gutachter / die Gutachterin im Rahmen der Verhaltenstherapie unterstützen kann. Hierbei kann der Leitfaden Psychotherapeut_innen in Ausbildung bei der Abfassung ihrer ersten Anträge unterstützen. Aber auch erfahrenen Kolleg_innen können bei dem Übergang in die neuen Antragsformalitäten, die mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie einhergingen, unterstützen werden. Hierbei ist insbesondere die Im Anhang befindliche Gegenüberstellung des alten und des neuen Leitfadens für den Bericht an den Gutachter / die Gutachterin hilfreich, um sich einen schnellen Überblick über die Änderungen zu verschaffen. Insgesamt werden die einzelnen Abschnitte des Berichts an den Gutachter / die Gutachterin sehr gut strukturiert und verständlich erläutert. Die vielen Beispiele und die ausführlichen Materialien im Anhang ergänzen zudem die Erläuterungen und erleichtern das Verständnis. Zu Beginn des Buches wäre zudem noch eine Abbildung hilfreich gewesen, die den Ablauf der Beantragung von Psychotherapie schematisch darstellt, um einen genaueren Überblick über die Beantragung von Psychotherapie nach der neuen Psychotherapie-Richtlinie zu erhalten. Auch ein Stichwortverzeichnis würde die Suche nach bestimmten Inhalten erleichtern.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es sich bei dem Werk von Surall und Kunz um einen sehr empfehlenswerten Leitfaden handelt, der im Rahmen der Antragstellung von Verhaltenstherapie genutzt werden kann. Aufgrund der klaren Struktur und Anschaulichkeit durch viele Beispielanträge bringt das Buch alle Voraussetzungen mit, um sich als Standartwerk zu etablieren, dass Therapeut_innen bei der Beantragung von Verhaltenstherapie in äußerst hilfreicher Weise unterstützt.