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Die stetig wachsenden internationalen und wirtschaftlichen Verflechtungen sowohl von Unternehmen als auch von Einzelsteuerpflichtigen stellen die deutsche Finanzverwaltung vor eine große Herausforderung. Hintergrund dafür ist, dass sich das deutsche Steuerrecht nicht nur auf rein nationale Sachverhalte beschränkt, sondern vielmehr auch an Vorgänge und Zustände anknüpft, die sich im Ausland befinden.
Das Auftreten solcher grenzüberschreitender Sachverhalte und deren juristische Begleiterscheinungen sind jedoch nicht ganz unproblematisch, da für die korrekte Besteuerung jener Sachverhalte sowohl das rein nationale Recht als auch die ausländischen Rechtsgrundlagen beachtet werden müssen. Diese werden in meiner Arbeit detailliert vorgestellt, wobei stets eine Unterscheidung zwischen gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundlagen, multilateralen, bilateralen und unilateralen Rechtsquellen erfolgt.
Zuvor werden die vielfältigen Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte, wie z.B. die Gefahr der Doppelbesteuerung oder der Steuerflucht dargestellt, um danach die nationalen Lösungsansätze, wie die erweiterten Anzeige- und Mitwirkungspflichten auf Seiten der Steuerpflichtigen und den Untersuchungsgrundsatz auf Seiten der Finanzverwaltung aufzuzeigen. Dabei werden die europäischen Grundfreiheiten als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote abgebildet, wobei auch die anerkannten geschriebenen und ungeschriebenen Rechtfertigungsgründe dargestellt werden. Die vielfältigen Auswirkungen des europäischen Primärrechts auf das deutsche Besteuerungsverfahren werden anhand von verschiedenen EuGH-Urteilen veranschaulicht, wobei auch die praktische Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben beispielhaft durch das Aktionsprogramm FISCALIS 2020, die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen in Bonn und das internationale Steuerzentrum in München vorgestellt werden.
Die Arbeit widmet sich den Haushaltssperren auf den verschiedenen Ebenen und untersucht, ob ein einheitliches Instrument der Haushaltssperre im deutschen Recht existiert, oder ob sich hinter dem Begriff der Haushaltssperre verschiedene haushaltsrechtliche Maßnahmen verbergen. Dazu werden auf verfassungsrechtlicher Ebene der Aspekt der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 II 2 GG sowie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG betrachtet. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden u.a. Sperrvermerke, Globale Minderausgaben, haushaltswirtschaftliche Sperren sowie Bewirtschaftungssperren eingehend dargestellt und erörtert. Ergänzend werden Aspekte wie weitere Instrumente zur Kontrolle des Haushalts und Rechtsschutz gegen Haushaltssperren dargestellt und Regelungsvorschläge unterbreitet. Im Fazit wird festgestellt, dass »Haushaltssperren« zu komplex und unterschiedlich sind, um ein einheitliches Institut der Haushaltssperre darstellen zu können.
Reden ist Silber
(2018)
Versammlungen sind der Ursprung der Demokratie. "Friedlich und ohne Waffen" darf der öffentliche Raum zur politischen Willensbildung genutzt werden. Aber gilt die Versammlungsfreiheit auch im öffentlichen Raum, der im privaten Eigentum steht? Diese Frage ist von großer Brisanz, wenn öffentlicher Raum privatisiert wird. Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufsstraßen und Marktplätze können im privaten Eigentum stehen - und dabei öffentlicher Raum bleiben. Müssen Eigentümer eines Geländes, das als öffentlicher Raum gestaltet ist, dort auch Versammlungen dulden? Wie verhält sich die Versammlungsfreiheit zum Schutz des Grundeigentums? Kann der Staat die Versammlungsfreiheit auf privatem Gelände durchsetzen? Und wie unterscheidet sich der Schutz zwischen der EMRK und dem Grundgesetz? Maria Scharlau geht der Frage nach, wie dieser Konflikt zwischen Versammlungsrecht und Eigentumsschutz zu lösen ist.