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#Gesellschaftslehre 7/8
(2022)
#WAT 1
(2022)
Frank Göse, Hochschullehrer und apl. Professor für Landesgeschichte an der Universität Potsdam, dem der vorliegende Band anlässlich seines 65. Geburtstages gewidmet ist, setzt sich seit Jahrzehnten epochenübergreifend und vergleichend mit der Geschichte seines Heimatlandes Brandenburg und der daran geknüpften Mythen auseinander. Mit seiner dezidiert quellengesättigten, thematisch und methodisch stets offenen Forschung legt er neue Perspektiven auf »Land und Leute« frei. Denn nicht nur die Betrachtung Brandenburgs und Preußens, sondern ebenso der Blick auf das benachbarte Sachsen und die Herstellung internationaler Kontexte zeichnen Frank Göse aus, sodass die hier versammelten Beiträge seiner Schülerinnen und Schüler sowie Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter die vielfältigen Interessen des Jubilars spiegeln.
Die Besteuerung der öffentlichen Hand erfreut sich in Praxis und Wissenschaft derzeit stark steigender Aufmerksamkeit. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Zum einen hat sich die organisatorische Struktur der Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Hand in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Privatisierung und Kooperation mit Privaten bzw. Outsourcing sind hier zentrale Stichworte. Diese neuen, teilweise hybriden Strukturen der Aufgabenerfüllungen ziehen steuerliche Folgefragen nach sich. So kann die früher häufig geäußerte Formel, dass der Staat von sich selbst keine Steuern erheben solle, heute so nicht mehr gelten. Vielmehr muss eine Besteuerung immer dann erfolgen, wenn die öffentliche Hand zu privaten Mitbewerbern in ein – wenn auch nur potentielles – Konkurrenzverhältnis tritt.
Zum anderen haben sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, etwa zur Umsatzsteuer, wurde beispielsweise der steuerliche Nexus auf Bereiche der öffentlichen Hand ausgeweitet, die früher nicht als steuerpflichtig galten. Umgekehrt hat der Gesetzgeber versucht, die ertragsteuerliche Lage von Dauerverlustbetrieben der öffentlichen Hand im KStG abschließend zu regeln. Es wird in der Wissenschaft bezweifelt, ob das gelungen ist. So könnten noch viele Beispiele ergänzt werden. Dieses Handbuch systematisiert die auftretenden Fragen wobei alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche Berücksichtigung finden, die mit dem Staat und seinen Untergliederungen in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen und für die Besteuerung relevant sind und somit ein umfassendes Kompendium der Besteuerung der öffentlichen Hand bietet.
Das Modell Friedland
(2022)
Mit dem Band 14 „Das Modell Friedland: Vom Zusammenleben deutscher, jüdischer und wendischer Bewohner in einer Niederlausitzer Kleinstadt“ haben die Herausgeber den Autoren Alfred Roggan und Tobias Preßler die Erweiterung ihrer Forschungen ermöglicht: Widmete sich deren Band 12 „Sorbische/Wendische Spuren in der nördlichen Niederlausitz“ (2019) noch Befunden einer binationalen, weil deutsch-wendischen Geschichte, so wird mit dem Band 14 erstmalig für Ostdeutschland die Dokumentation einer ‚trinationalen‘, also deutsch-jüdisch-wendischen Lebenswelt vorgenommen.
Die Untersuchungen verdeutlichen, wie sich drei, im 18. Jahrhundert annähernd gleich große Einwohner-Gruppen, mit ihren Gotteshäusern, ihren Sprachen und einem differenzierten Einwohnerstatus etablierten bzw. arrangiert haben. Es zeigten sich Alleinstellungsmerkmale in Lebens- sowie Kultorganisation, Wirtschaftstätigkeiten und der Kommunikation zwischen den Beheimateten. Mit der Amts-Verwaltung des Johanniter-Ritterordens und dem Stadtrat befanden sie sich in berechenbaren (deutschdominierten) Strukturen. Aus diesem Gefüge und der territorialen Grenzlage zum Kurfürstentum Brandenburg begründeten sich Bedingungen, ohne die es wohl zu keinem „Modell Friedland“ gekommen wäre.
Die Autoren sind dankbar, dass sich mit Friedland die gnädige Chance bot, einen Bereich zu untersuchen, in dem Prozesse der wendisch-deutschen Assimilierung in einer eigenen Stetigkeit abliefen, jedoch das Ende jüdischen Lebens auf die Abwanderungen infolge der preußischen Emanzipations-Gesetze des 19. Jahrhunderts und nicht auf die Demütigungen, Verfolgungen sowie dem Völkermord des faschistischen deutschen Staates, zurückzuführen sind.
Das muss ich nicht tun!
(2022)
Das Argument der Supererogation „Das tue ich nicht, weil es nicht Pflicht ist“ hat wohl jeder schon einmal vorgebracht. Es dient der Abgrenzung von allzu anspruchsvollen moralischen Anforderungen. Es ist allerdings nicht immer überzeugend. Eine Nierenspende kann man mit dem Argument anstandslos verweigern. Es wirkt jedoch unanständig, wenn ein Freundschaftsdienst ausgeschlagen werden soll. Vielleicht gibt es gar keine Supererogationen? Das Buch zeigt gegen den Antisupererogationismus der angelsächsischen Supererogationsforschung, dass es rationale Gründe gibt, aus denen manche Handlungen trotz ihres moralischen Werts keine Pflicht sein sollten. Das Unanständigkeitsproblem wird durch die Unterscheidung von Ultraerogationen und Anstandserogationen als zwei Arten von Supererogationen gelöst.