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Research in legal decision making has demonstrated the tendency to blame the victim and exonerate the perpetrator of sexual assault. This study examined the hypothesis of a special leniency bias in rape cases by comparing them to cases of robbery. N = 288 participants received descriptions of rape and robbery of a female victim by a male perpetrator and made ratings of victim and perpetrator blame. Case scenarios varied with respect to the prior relationship (strangers, acquaintances, ex-partners) and coercive strategy (force vs. exploiting victim intoxication). More blame was attributed to the victim and less blame was attributed to the perpetrator for rape than for robbery. Information about a prior relationship between victim and perpetrator increased ratings of victim blame and decreased perceptions of perpetrator blame in the rape cases, but not in the robbery cases. The findings support the notion of a special leniency bias in sexual assault cases.
Heuristiken der Urteilsbildung umfassen bottom-up bzw. schemagesteuerte Strategien innerhalb der sozialen Informationsverarbeitung, mit deren Hilfe trotz unsicherer Datenlage hinreichend genaue Urteile gefällt werden können. Die Anker- und Anpassungsheuristik als eine Form solcher Faustregeln beschreibt im Wesentlichen die Wirkung von vorgegebenen Zahlen (den so genannten Ankerwerten) auf numerische Schätzungen. Urteile unter Unsicherheit sind zum Beispiel im Bereich der Rechtsprechung zu beobachten, wobei die Entscheidungsprozesse hier eher normativ auf der Basis der vorliegenden Informationen, d.h. einer datengesteuerten Verarbeitung, erfolgen sollten. In einer Serie von drei Experimenten wurde die Ankerheuristik auf den Bereich der Rechtsprechung übertragen. Mit Hilfe der Vignettentechnik wurden N = 229 Rechtsreferendare sowie N = 600 Studierende der Rechtswissenschaften zu ihrem Strafverhalten befragt. Im Mittelpunkt standen drei Zielsetzungen: (1) die Replikation und Erweiterung der Ankereffekts in Bezug auf eine größere Gruppe von Deliktarten; (2) die Analyse individueller Unterschiede in der Ankernutzung unter Berücksichtigung verschiedener Persönlichkeitsvariablen (Need for Cognition und Need for Cognitive Closure) sowie (3) die Anregung zu verstärkter systematischer Informationsverarbeitung durch die Indizierung einer Genauigkeitsmotivation. Der Ankereffekt in der juristischen Urteilsfindung konnte für die verschiedenen Deliktgruppen repliziert werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die wahrgenommene Schwere der geschilderten Taten mit dem Strafmaß korrelierte. Dieser Zusammenhang wurde durch die Einführung von Ankerwerten deutlich reduziert. Entgegen den bisherigen Untersuchungen war zwar auch bei den Rechtsreferendaren ein Ankereffekt zu beobachten, der jedoch geringer ausfiel als bei den Studierenden der Rechtswissenschaften. Im Hinblick auf die Persönlichkeitsmerkmale konnte die Erwartung bestätigt werden, dass ein geringes Kognitionsbedürfnis sowie ein hohes Geschlossenheitsbedürfnis mit höherer Anfälligkeit für die Ankerheuristik einhergehen. Die Erzeugung eines Rechtfertigungsdrucks dagegen veranlasste die Probanden, sich intensiver mit den Materialien zu beschäftigen und eher datengeleitet vorzugehen. Implikationen für die juristische Praxis werden diskutiert.