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Zeugenschaft im Bild
(2015)
Zentrales Anliegen der Dissertation ist, Zeugenschaft als visuelle Strategie zu beleuchten. In Abgrenzung zur These der Undarstellbarkeit der Shoah wird der Begriff der Sichtbarmachung nutzbar gemacht, um Prozesse und die Wirkung von Bildern im Zusammenhang mit Zeugenschaft herauszustellen. Ausgangspunkt dabei ist, dass bildliche Zeugnisse einen Gegenpol zu den standardisierten Visualisierungspraktiken der Shoah bieten, sprich dem historischen Bildmaterial aufgenommen durch die Alliierten und der Nationalsozialisten. In der Arbeit wird das historische Bildmaterial als Visualisierungspraxis problematisiert und visuellen Zeugnissen gegenübergestellt, die Augen- und Überlebenszeugen der Shoah, aber auch authentische Orte des Geschehens aus einer nachträglichen Perspektive zeigen. Dabei werden insbesondere zwei kritische Strategien des Umgangs mit historischen Bildern der Shoah hervorgehoben: das Hinterfragen von Archivbildern innerhalb des Films (Harun Farockis AUFSCHUB, 2007) und die Verweigerung von Archivbildern aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges (Claude Lanzmanns SHOAH, 1985).
Seit den 1990er Jahren wird Zeugenschaft in der Forschung als philosophische, moralische und erkenntnistheoretische Kategorie in den USA, aber auch in Deutschland viel diskutiert. Dabei wurde die bild- und medienwissenschaftliche Perspektive im Zusammenhang mit Zeugenschaft kaum beleuchtet, darin liegt der Forschungsbeitrag der Arbeit. Insbesondere drei Gesichtspunkte von visueller Zeugenschaft werden herausgearbeitet: 1) die Sichtbarmachung der Überlebenden und der Orte des Geschehens im Jetzt, 2) die nichtsprachlichen Aspekte von Zeugenaussagen und 3) die Rolle des Zuschauers, der durch den Akt des Sehens in einem Imaginationsprozess eine Verknüpfung zwischen den Bildern aus der Jetztzeit und der nicht-sichtbaren Vergangenheit herstellt.
Polen nimmt eine besondere historische Rolle als Zentrum des europäischen Judentums bis zum Zweiten Weltkrieg und gleichzeitig als »Schauplatz des Holocaust« und Ort der Augenzeugenschaft ein. Maßgeblich hat Claude Lanzmanns Film SHOAH dazu beigetragen, die Konzentrations- und Vernichtungslager im Polen der Nachkriegszeit sichtbar zu machen, und damit nicht nur Generationen von polnischen Filmemachern und Künstlern nach ihm beeinflusst, sondern auch kontroverse Debatten in Polen ausgelöst. Anhand der ausgewählten Filme lässt sich in der polnischen Erinnerungskultur seit der Wende von 1989 eine Hinwendung zur polnisch-jüdischen Geschichte erkennen, die sich verstärkt mit den Fragen der polnischen Mittäterschaft und Schuld an der Shoah auseinandersetzt.
Der Untersuchungsgegenstand unterteilt sich in zwei Formate: Dokumentar- und Kunstfilm. Einerseits ist das auf ihre unterschiedlichen Produktions- und Rezeptionsbedingungen sowie die Länge der Arbeiten zurückzuführen. Andererseits bewegen sich die Kategorien auf verschiedenen Reflexionsebenen und zielen auf unterschiedliche Wirkungen beim Zuschauer ab. Während sich in den Dokumentarfilmen zum Teil explizite Bezüge (aber auch Abgrenzungen) zum Lanzmann’schen Projekt erkennen lassen, handelt es sich bei den Produktionen des zeitgenössischen Künstlers Artur Żmijewski um einen Meta-Diskurs, der auf radikale und provokative Art und Weise bestehende erinnerungskulturelle Praktiken ausstellt und kritisch hinterfragt.
Gut ausgebildete Schreibkompetenzen gelten als zentrale Voraussetzung für den schulischen Erfolg. Wenngleich die schriftliche Textproduktion unbestritten fester Bestandteil des Deutschunterrichts ist, wird vielfach beklagt, dass die vorhandenen Schreibkompetenzen unzureichend sind. Blickt man auf die fachdidaktische Forschung so zeigt sich, dass Schreibkompetenz ein schwer zu definierendes Phänomen bleibt und innerhalb der schreibdidaktischen Forschung strittig ist, wie Schreibkompetenz – insbesondere nach Erwerb der grundlegenden Schreibfertigkeiten – am Besten entwickelt werden kann. Zudem gilt für das Fach Deutsch, insbesondere den Aufgabenbereich „Texte verfassen“, das eine empirische Fundierung der Fachdidaktik bisher kaum realisiert wurde.
Vor diesem Hintergrund wurde in der vorgelegten Arbeit ein Programm zu Förderung der schriftlichen Erzählfähigkeit von Fünftklässlern entwickelt und anschließend in der regulären Unterrichtspraxis eingesetzt und begleitend evaluiert. Methodisch orientiert sich die Arbeit dabei im Hinblick auf die Konzeption, Umsetzung und Evaluation des Förderprogramms an den von Einsiedler postulierten „Standards der (didaktischen) Entwicklungsforschung“.
Bei der im ersten Schritt erfolgten Konzeption des Förderprogramms ging es darum eine spezifische, didaktische Konzeption, die Kombination sprachstruktur- und (lern)prozessbezogenener Elemente, sprachwissenschaftlich basiert und pädagogisch-didaktisch begründet zu entwickeln. Bei der hierzu notwendigen Integration verschiedener theoretischer Zugänge unterschiedlicher Fachdisziplinen galt es vorhandene Ansätze im Hinblick auf interne Anschlussmöglichkeiten auszuloten und auf diesem Wege einen sich gegenseitig ergänzenden, umfassenden Bezugsrahmen zu schaffen. Dabei gelang - unter Einbeziehung von Modellen und Befunden aus der Schreibentwicklungsforschung - die innerhalb der Schreibforschung vielfach geforderte, jedoch bisher fehlende Integration von strukturellen Ansätzen aus der linguistischen Schreibforschung mit den innerhalb der Kognitionspsychologie favorisierten prozessuellen Ansätzen.
Auf dieser Grundlage wurde ein aufgabenbasiertes Programm mit insgesamt acht verschiedenen Fördermodulen entwickelt, aufgabenbasiert deshalb, weil dies nicht nur einen lehrergesteuerten aber schülerzentrierten Unterricht ermöglicht, sondern auch einen adaptiven Unterricht, somit den spezifischen Anforderungen des Unterrichts in heterogenen Lerngruppen gerecht wird, was angesichts der zunehmenden (sprachlich-kulturellen) Heterogenität in regulären Schulklassen sinnvoll scheint.
In einem zweiten Schritt wurde innerhalb einer Pilotstudie die Umsetzbarkeit des Förderprogramms im schulischen Kontext erprobt. Unter Kontrolle seiner praktischen Umsetzbarkeit (Machbarkeitshypothese) wurde im Anschluss daran die Wirksamkeit des Förderprogramms im Hinblick auf eine Steigerung in den produktbezogenen Schreibmaßen (Wortschatzvarianz, Satzkomplexität, lexikalische Dichte, Kohäsionsgrade, Textlänge) und die Stabilität der Fördereffekte untersucht. Dies geschah mittels eines quasiexperimentellen Untersuchungsplans, genauer eines Zweigruppen-Pretest-Posttest-Follow-up-Plans mit Kontrollvariablen.
Grundlage hierfür war eine möglichst heterogene Stichprobe von knapp 200 Schüler/innen. Denn angesichts der angesprochenen zunehmenden Heterogenität in regulären Schulklassen galt es neben der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Förderprogramms auch dessen Eignung für den Unterricht in heterogenen Lerngruppen zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sprechen dafür, dass es gelungen ist ein entsprechendes Förderprogramm zu entwickeln.
Trotz dem Auftreten von forschungsmethodischen Schwierigkeiten, die innerhalb der vorgelegten Arbeit ausführlich im Hinblick auf Ursachen und Wirkungen diskutiert werden, können, unter Berücksichtigung des explorativen Charakters der Studie, die Ergebnisse insbesondere zur Wortschatzvarianz und zur Satzkomplexität ebenfalls als Indizien für die Effektivität des Förderprogramms gelten.
Diese Arbeit befasst sich mit der Rheinischen Verlaufsform (RV) im rheinfränkischen Dialekt. Nach dem DUDEN handelt es sich bei der RV um eine Konstruktion, die aus dem Kopulaverb sein und einer PP mit am und nominalisiertem Infinitiv besteht und dem Ausdruck von progressivem Aspekt dient.
Die vorliegenden Arbeiten zur RV beschäftigen sich im Wesentlichen entweder mit der Ausprägung der Konstruktion im Standarddeutschen (z.B. Reimann (1999), Krause (2002), Rödel (2003), Rödel (2004a), Rödel (2004b), van Pottelberge (2004)) oder im Ripuarischen (z.B. Andersson (1989), Bhatt & Schmidt (1993)) und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Verwendungsmöglichkeiten und des Aufbaus der Konstruktion, insbesondere des Status des Infinitivs in der Verlaufsform.
Hauptziel dieser Arbeit ist es, zu zeigen, dass sich die Grammatikalisierung der Verlaufsform von der im DUDEN beschriebenen Konstruktion zu einer analytischen Verbform entlang eines festen Grammatikalisierungspfades vollzieht und die entsprechenden Teilschritte bei der Entwicklung zu einer analytischen Verbform herauszuarbeiten. Auf dieser Grundlage wird in der Arbeit dargestellt, wie sich mittels eines geeigneten Sets an Indikatoren der Grammatikalisierungsgrad der Verlaufsform in einem Dialektraum oder einem diatopischen Register konkret feststellen lässt.
Die Veröffentlichung ist, neben der Evaluation des Systemischen Aggressionsmanagements (SAM), ein Beitrag für die Diskussionen um Habitusformen und Kompetenzbegriffe. Sie bildet einen Brückenkopf, denn beide Diskursstränge zusammengedacht können gegenseitige Anschlussstellen und Erweiterungen offenlegen bzw. eingehen. Zudem bildet sie ein Puzzleteil in der Evaluation von pädagogischen Programmen, die in ihrer Vielzahl einer Evaluation bedürfen. Im Rahmen der Bildungswissenschaft können auf dieser Basis erwachsenbildnerische Präventions- und Interventionsprogramme empirisch gesteuert angepasst werden.
Auf theoretischer Ebene wird zunächst der Gegenstand der Untersuchung herausgearbeitet. Der Habitus aggredi bildet die zentrale Analysestruktur. Sie bildet den Zugang zur pädagogischen Professionalität. Im Diskurs um pädagogische Professionalität besitzt der Begriff der ‚Kompetenz‘ einen prominenten Stellenwert. Mittels einer theoretischen Triangulation werden ‚Habitus‘ und ‚Kompetenz‘ gekoppelt. Einstellungen, Stile und geschmackliche Vorlieben sowie spezifische Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmuster drücken sich in ihrer Performanz über Fertigkeiten und Fähigkeiten aus. Insgesamt wird der Bogen von der pädagogischen Professionalität über lebenslanges Lernen, Weiterbildung, Habitus und Kompetenz bis hin zu Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten gespannt.
Um der Frage nach Effekten des SAM nachzugehen, wurde eine dreistufige summativ-evaluationsorientierte Paneluntersuchung im methodentriangulierten Design durchgeführt. Sie zeigte auf qualitativer Ebene, dass der Habitus aggredi als Subkategorie des professionellen Habitus durchaus mittel Weiterbildung bewegt werden kann. Die Zielgruppe der Kitaerzieher_innen konnte auch nach drei Monaten Weiterbildungsinhalte erinnern. Bei Teilen der Zielgruppe konnte eine Erweiterung von Handlungsoptionen nachgewiesen werden. Zudem zeigte sich, dass SAM auch in den privaten Bereich hinein wirksam ist.
Virtuelles Hausrecht?
(2015)
Webpräsenzen bilden bislang keinen eigens anerkannten Schutzgegenstand unserer Rechtsordnung. Um diese vermeintliche Schutzlücke zu schließen, wurde das virtuelle Hausrecht herangezogen. In einer Parallele zum Hausrechtsinhaber in der physischen Welt soll dem Webpräsenzbetreiber ein originäres Schutzrecht gegenüber den Nutzern seiner Webpräsenz in Form eines virtuellen Hausrechts zur Verfügung stehen.Gabriella Piras erörtert mögliche dogmatische Begründungen für die Übertragung des im Sachenrecht verwurzelten Hausrechts auf den virtuellen Raum, die sie im Ergebnis ablehnt. Außerdem kritisiert sie, dass es einer Neuequilibrierung des Spannungsverhältnisses zwischen Webpräsenzbetreiber und Nutzern durch die Anerkennung eines virtuellen Hausrechts nicht bedarf, und dies vielmehr einen Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit der Nutzer darstellt.
Seit Einführung der ZPO war in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob titulierte Unterlassungsansprüche noch vollstreckt werden können, wenn sich der zugrunde liegende Anspruch bereits erledigt hat. Im Jahr 2003 hat sich der Bundesgerichtshof hierzu erstmals positioniert und einen – scheinbar – simplen Ausweg aus dem dogmatischen Dilemma anhand einer zeitlich beschränkten Erledigungserklärung aufgezeigt. Die Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur sind seitdem verstummt. Die Untersuchung setzt sich mit den Grundlagen einer Vollstreckung nach § 890 ZPO auseinander und zeigt auf, dass die Entscheidung für eine zeitlich beschränkte Erledigungserklärung ein Ausweg sein kann – sofern die prozessualen Weichen hierfür bereits im Erkenntnisverfahren richtig gestellt werden.
Wissenschaft, Technik und Medien im Werk Alfred Döblins im Kontext der europäischen Avantgarde
(2015)
Ziel dieser Studie ist es die bislang nur sporadisch untersuchten Wechselverhältnisse zwischen den Kulturbereichen Wissenschaft/Technik und Literatur am herausragenden Beispiel des Oeuvres des Schriftstellers und Arztes Alfred Döblin aufzuspüren. Hierbei scheint seine ärztlich-psychiatrische Laufbahn, die eine breite Grundlage wissenschaftlicher Diskurse anbietet, wie auch seine avantgardistische Literaturpraxis diese gegenseitige Befruchtung gefördert zu haben.
Im Hinblick auf den Forschungsgegenstand und -zweck ist ein kulturwissenschaftlicher Ansatz versucht worden. Dieser vielperspektivische Ansatz, der von der Prämisse eines Wechselspiels aller Kulturbereiche untereinander ausgeht, gestattet eine dem Gegenstand angepasste Verknüpfung von verschiedenen Arbeitsmethoden wie der philologisch-literarhistorischen mit der konstruktivistischen und der komparatistischen. Hierbei ist eine Einbeziehung wissenschafts- und technikphilosophischer Reflexion wie auch eine dementsprechend erweiterte kulturhistorische Kontextualisierung vorgenommen worden.
Die hier vorgelegte Analyse fokussiert auf wissenschaftlich-technische Bezüge sowohl in thematischer Hinsicht als auch in der Textgestaltung der schriftstellerischen Werke Döblins bis 1924. Gleichzeitig wird die diskursgeprägte, sprachliche und literarische Dimension seiner wissenschaftlichen Studien und technischer Texte - wie Krankenakte - hervorgehoben. Dieses erweiterte ‚Oeuvre‘-Konzept gestattet die Analyse der psychiatrischen, klinisch-ärztlichen und biochemischen Schriften Döblins sowie seiner Erzählwerke, seiner vielgestaltigen Publizistik und seiner intermedialen Anregungen aus den neuen audiovisuellen Medien. Dadurch wird eine diskurskritische kulturübergreifende Interdiskursivität wie auch eine ‚Hybridität‘ aller Texte aufgezeigt, die die Grundunterschiede zwischen Textsorten und Gattungsgrenzen relativiert.