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Wohin nach der 10. Klasse?
(2013)
Im Lebenslauf ist die Berufswahl eine zentrale Entwicklungsaufgabe. Durch die Institutionalisierung des Lebenslaufes in modernen Gesellschaften wird der Prozess auch institutionell begleitet. Schule organisiert in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit dazu berufsorientierende Angebote, die u.a. die Entwicklung der Berufswahlreife unterstützen sollen. So werden neben den Eltern auch die Schule und Berufsberatung zu zentralen Vermittlern (Gatekeepern) beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Im Rahmen der Analyse des Berufswahlprozesses ist es wichtig, die Interaktion zwischen „Umwelt und Person“ zu betrachten: Wie gelingt es Jugendlichen, diese Entwicklungsaufgabe anhand personaler und sozialer Ressourcen, sowie im Rahmen gesellschaftlicher Strukturen, zu bewältigen? Diese Fragestellung ist grundsätzlich nicht neu, gewinnt jedoch unter den aktuellen gesellschaftlichen und ökonomischen Übergangsbedingungen eine große Bedeutung. Schulen haben in den letzten Jahren verstärkt begonnen, ihre Berufsorientierung systematisch zu organisieren und weiterzuentwickeln. Die Fülle der neu entwickelten Konzepte und Programme zur Verbesserung der Berufsorientierung steht jedoch in keinem Verhältnis zum Stand der empirischen Forschung. Daher ist die vorliegende Forschungsarbeit von der zentralen Zielstellung geleitet, die empirische Evidenz zur Wirkung schulischer Berufsorientierungsangebote zu erweitern. Im Mittelpunkt der Studie steht die Fragestellung, wie sich der schulische Berufsorientierungsprozess für Schülerinnen und Schüler aller Bildungsgänge für einen verbesserten Übergang in weiterführende Bildungs- und Ausbildungssysteme optimieren lässt. Von Interesse ist dabei, ob und inwieweit schulische Angebote die Entwicklung der Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler beeinflussen, welche Angebote als besonders unterstützend oder weniger sinnvoll beurteilt werden müssen. Diese Fragestellungen wurden auf Basis von schriftlichen Befragungen im Zeitraum von 2008 bis 2010 von Oberschülerinnen und Oberschülern im Landes Brandenburg bearbeitet. Anhand von Querschnitts- und Panelanalysen werden Aussagen über die Wahrnehmung und den Einfluss der verschiedenen schulischen Angebote sowohl für einzelne Jahrgangsstufen als auch im Vergleich zwischen den Jahrgangsstufen getroffen.
Deserts are a major source of loess and may undergo substantial wind-erosion as evidenced by yardang fields, deflation pans, and wind-scoured bedrock landscapes. However, there are few quantitative estimates of bedrock removal by wind abrasion and deflation. Here, we report wind-erosion rates in the western Qaidam Basin in central China based on measurements of cosmogenic Be-10 in exhumed Miocene sedimentary bedrock. Sedimentary bedrock erosion rates range from 0.05 to 0.4 mm/yr, although the majority of measurements cluster at 0.125 +/- 0.05 mm/yr. These results, combined with previous work, indicate that strong winds, hyper-aridity, exposure of friable Neogene strata, and ongoing rock deformation and uplift in the western Qaidam Basin have created an environment where wind, instead of water, is the dominant agent of erosion and sediment transport. Its geographic location (upwind) combined with volumetric estimates suggest that the Qaidam Basin is a major source (up to 50%) of dust to the Chinese Loess Plateau to the east. The cosmogenically derived wind erosion rates are within the range of erosion rates determined from glacial and fluvial dominated landscapes worldwide, exemplifying the effectiveness of wind to erode and transport significant quantities of bedrock.
Folgt tatsächlich aus einem liberalen Wertekanon eine generative Selbstbestimmung, eine weitgehende elterliche Handlungsfreiheit bei eugenischen Maßnahmen, wie es Vertreter einer „liberalen Eugenik“ versichern? Diese Arbeit diskutiert die Rolle Staates und die Handlungsspielräume der Eltern bei der genetischen Gestaltung von Nachkommen im Rahmen eines liberalen Wertverständnisses.
Den Schwerpunkt/Fokus der Betrachtungen liegt hier Maßnahmen des genetic enhancement.
Darüber hinaus wird auch das Verhältnis der „liberalen Eugenik“ zur „autoritären Eugenik“ neu beleuchtet.
Die Untersuchung beginnt bei der Analyse zentraler liberaler Werte und Normen, wie Freiheit, Autonomie und Gerechtigkeit und deren Funktionen in der „liberalen Eugenik“. Wobei nur sehr eingeschränkt von der „liberalen Eugenik“ gesprochen werden kann, sondern viel mehr von Varianten einer „liberalen Eugenik“.
Darüber hinaus wird in dieser Arbeit die historische Entwicklung der „liberalen“ und der „autoritären Eugenik“, speziell des Sozialdarwinismus, untersucht und verglichen, insbesondere im Hinblick auf liberale Werte und Normen und der generativen Selbstbestimmung.
Den Kern der Arbeit bildet der Vergleich der „liberalen Eugenik“ mit der „liberalen Erziehung“. Da hier die grundlegenden Aufgaben der Eltern, aber auch des Staates, analysiert und deren Verhältnis diskutiert wird.
Es zeigt sich, dass sich aus einem liberalen Wertverständnisses heraus keine umfangreiche generative Selbstbestimmung ableiten lässt, sondern sich viel mehr staatlich kontrollierte enge Grenzen bei eugenischen Maßnahmen zum Wohle der zukünftigen Person, begründen.
Zudem wurde der Weg zur autoritären Eugenik nicht durch die Abkehr von der generativen Selbstbestimmung geebnet, sondern viel mehr durch die Übertragung des Fortschrittsgedankens auf den Menschen selbst. Damit verliert die generative Selbstbestimmung auch ihre Funktion als Brandmauer gegen eine autoritäre Eugenik. Nicht der Verlust der generativen Selbstbestimmung, sondern viel mehr die Idee der Perfektionierung des Menschen muss kritisch betrachtet und letztlich abgelehnt werden.
Ohne generative Selbstbestimmung und einer Perfektionierung des Menschen, bleibt nur eine Basis-Eugenik, bei der die Entwicklungsfähigkeit des Menschen sichergestellt wird, nicht jedoch seine Verbesserung.
Darüber hinaus muss auch über eine Entwicklungsmöglichkeit des zukünftigen Menschen gesprochen werden, d. h. ein minimales Potential zu gesellschaftlicher Integration muss gegeben sein. Nur wenn tatsächlich keine Möglichkeiten seitens der Gesellschaft bestehen eine Person zu integrieren und dieser eine Entwicklungsmöglichkeit zu bieten, wären eugenische Maßnahmen als letztes Mittel akzeptabel.