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Das Buch enthält eingangs eine Einführung in den Menschenrechtsschutz auf der europäischen Ebene, die die erschiedenen Institutionen, Garantieen und Überwachungsmechanismen vorstellt. Der zweite Beitrag beschreibt die historische Entwicklung des Minder-heitenschutzes und seine heutige Ausformung. Im dritten Beitrag wird der Schutz vor Folter auf internationaler und europäischer Ebene behandelt und auf Fragen eingegangen, die sich in diesem Zusammenhang für die Bundesrepublik Deutschland stellen. Der vierte Abschnitt erörtert die sprachenrechtliche Situation von Minderheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Rechtsentwicklung in Europa gelegt wird. Im letzten Beitrag diskutiert der Autor den Zusammenhang von Rassismus und Menschenrechten.
Die Studien analysiert die seit dem Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten nach dem Fall der Mauer ergangene Rechtsprechung der Europäischen Kommission für Menschen-rechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Hauptgegenstände der entschiedenen Fälle werden gruppiert und die Ergebnisse der Entscheidungen kommentiert. Als Ergebnis wird festgestellt, daß die Unterschiede zwischen Beschwerden aus den alten und neuen Mitgliedstaaten recht gering sind. Dies zeigt, daß nach der - mehrere Jahre in Anspruch nehmenden - Aufarbeitung der aus den Transformationsprozessen resultie-renden Probleme die europäische Rechtsgemeinschaft, wie sie in der Satzung des Europa-rates und der Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention beschworen wird, Realität sein wird. Unsicherheitsfaktoren wie der Beitritt Rußlands und die Zunahme von Beschwerdeverfahren trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Reform des Überwachungsmechanismus werden für die Zukunft zu berücksichtigen sein.
Der Beitrag übersetzt die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Fall Faurisson. Der französische Wissenschaftler war strafrechtlich belangt worden, weil er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern geleugnet hatte. Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Verurteilung eine zulässige Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit darstelle. In der Anmerkung wird der Fall in die bisherige Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses zur Meinungsäußerungsfreiheit eingeordnet.
Menschenrechte fangen nicht erst auf der Polizeiwache an, sondern bereits nach dem Frühstück (Sieghart). Der - auf einer Ringvorlesung an der Universität Magdeburg beruhende - Beitrag erläutert die Entwicklung und rechtliche Verankerung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Nach einer Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kontrollmechanismen wendet er sich aktuellen Streitfragen wie Universalität der Menschenrechte oder sozialen Grundrechten in den Verfassungen einiger deutscher Bundesländer zu.
Diese Studie will aufzeigen, welche Rolle der Achtung und Förderung der Menschenrechte in den Außenbeziehungen der Europäischen Union zukommt, und prüfen, welche Folgerungen daraus im innergemeinschaftlichen Bereich gezogen werden können. Dazu wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung des Schutzes der Menschenrechte in den Außenbeziehungen, insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft gegeben. Daran schließt sich eine Darstellung der Rechtfertigung dieser Politik an. Die sodann vorzunehmende Würdigung ihrer heutigen Bedeutung schließt auch Fragen der Überwachung und Rechtsfolgen von Verstößen ein. Abschließend werden mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik diskutiert.