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Wer Religion im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa untersuchen will, ist mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiert wie bei der Anwendung des Begriffs in außereuropäischen Kontexten. Die Menschen damals verfügten allenfalls über vergleichbare, nicht aber identische Konzepte. In meinem Artikel werde ich drei dieser möglichen äquivalenten Religionskonzepte vorstellen und auf ihre Anschlussfähigkeit diskutieren: fides, lex und natio. Um diese Begriffe besser einordnen zu können, wird es zunächst darum gehen, einige grundsätzliche Unterschiede der Rolle von Religion im späten Mittelalter und der Frühen Neuzeit im Gegensatz zur Moderne in den Blick zu nehmen.
Rechts nur noch die Wand?
(2023)
Die Macht der Sonntagsfrage
(2023)
Für das Jahr 2024 sind entscheidende Wahlen geplant – unter ihnen die
US-Präsidentschaftswahl und die Wahlen zum Europäischen Parlament. In
Deutschland werden in Brandenburg, Sachsen und Thüringen die Landtage
gewählt. Wahlumfragen, insbesondere die Sonntagsfrage, sind zu einem
integralen Bestandteil von Wahlkämpfen geworden; gleichzeitig steht auch
deren Zuverlässigkeit im Zentrum medialer Aufmerksamkeit. Eine Debatte über
die Kommunikation und Darstellung von Meinungsumfragen ist in Deutschland
dringend notwendig. Eine bindende Selbstverpflichtung der Umfrageinstitute und
Medienhäuser wäre eine vielversprechende Lösung.
In Decolonizing Universalism: A Transnational Feminist Ethic zielt Serene Khader auf eine Neuausrichtung der feministischen Perspektive, welche es schafft, dekolonial und anti-imperialistisch zu sein, ohne gleichzeitig dem Universalismus komplett abzuschwören. Die Motivation hinter dieser Neuorientierung ist die Einsicht, dass der liberale moralische Universalismus oftmals kulturelle Vorherrschaft und Imperialismus verstärkt. In diesem Kommentar wollen wir (a) uns mit der Frage beschäftigen, was genau unter Geschlechtergerechtigkeit verstanden werden soll und welcher Maßstab zur Beantwortung der Frage nach Gerechtigkeit angebracht ist und (b) einige Ideen zum Unterschied zwischen idealer und nicht-idealer Theorie liefern.
(Moralisch) guter Sex
(2023)
In einem kürzlich erschienenen Artikel argumentiert Almut v. Wedelstaedt überzeugend, warum Zustimmung zwar „die Bedingung für die Legitimation von Sex“ ist (2020, 127), dass die moralische Güte von Sex aber nur dann einzuschätzen ist, wenn wir darauf achten, ob die Beteiligten der Handlung sich auf Augenhöhe begegnen. Die Idee ist: Es gibt legitime sexuelle Handlungen, die moralisch gut sind, und es gibt legitime sexuelle Handlungen, die moralisch besser sind. Hier möchte ich die Idee des besseren Sexes genauer ausloten. Während v. Wedelstaedt von moralisch gelungenem Sex spricht und somit auf der Ebene der moralischen Bewertung von Sex bleibt, möchte ich die Frage danach stellen, was Sex qualitativ gut macht. Tatsächlich wird in der Zustimmungsdebatte meist davon ausgegangen, dass diese zwei Fragen wenig gemeinsam haben; ob eine sexuelle Handlung legitim ist, hat zunächst nichts damit zu tun, ob diese auch gut ist. Ich werde drei Argumente liefern, warum wir legitimen Sex und qualitativ guten Sex zusammen betrachten sollten – und es wird sich zeigen, dass die gegenwärtige philosophische und rechtstheoretische Debatte Zustimmung verkürzt diskutiert und daher alleingenommen wenig hilfreich ist, stattdessen benötigt die Zustimmungsdebatte auch eine Untersuchung von qualitativ gutem Sex.
Die Debatte um epistemische Ungerechtigkeit verbindet normative Gerechtigkeitstheorien mit erkenntnistheoretischen Theorien und stellt somit die Art von wichtigen Fragen, die in den letzten Jahren sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wissenschaft internationale Aufmerksamkeit erfahren haben. Verwiesen sei hier etwa auf soziale Bewegungen wie #MeToo und #BlackLivesMatter zeigen. Theorien der epistemischen Ungerechtigkeit (sowie verwandte Theorien wie Epistemologie des Unwissens, feministische Erkenntnistheorie und Standpunkttheorie) können sowohl epistemische Praktiken analysieren und einen Beitrag zu Gerechtigkeitstheorien und sozialer Epistemologie liefern, als auch zu adäquateren Verständnissen von existierenden Ungerechtigkeiten beitragen. In dem hier vorliegenden Schwerpunkt werden Beiträge zu eben solchen bislang wenig erforschten Ungerechtigkeiten sowie neue Diskussionsbeiträge zur Debatte um epistemische Ungerechtigkeiten geliefert.
Editorial
(2023)
Keine Reform für die Zukunft
(2021)
Am 1. Januar 2021 trat die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Sie führte mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe ein: Durch das Zusammenspiel des neuen § 36k EEG 2021 mit der altbekannten EEG-Umlage fließt eine bei den Strom-Endverbrauchern erhobene Abgabe in die kommunalen Haushalte. Das kann auf keine Gesetzgebungskompetenz gestützt werden. Darüber hinaus führt die Deckelung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 in Verbindung mit § 36k EEG 2021 dazu, dass in verfassungswidriger Weise Bundesmittel den Gemeinden zur freien Verfügung gestellt werden.
Damit die EU ihre ambitionierten Klimaschutzziele erreichen kann, werden die Preise für Treibhausgasemissionen in den nächsten Jahren spürbar steigen. Das hat ökonomische Auswirkungen für die EU-Mitgliedsländer, aber auch den Rest der Welt. Einzelne Sektoren und auch Volkswirtschaften werden davon unterschiedlich stark getroffen.