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Die alleinige Ursache von Stottern ist weiterhin nicht abschließend geklärt. Auf neurofunktioneller und -morphologischer Ebene zeigen stotternde Personen Abweichungen in den Arealen, welche nicht nur für die Initiierung von sprechmotorischen Programmen, sondern auch für die Produktion und Perzeption von musikalischen Rhythmen zuständig sind. Unterschiede zu flüssigsprechenden Personen treten jedoch nicht nur im verbalen, sondern auch im nonverbal sensomotorischen Bereich auf, was auf eine Störung domänenübergreifender auditiv-motorischer Koordinationsprozesse hindeutet. Ausgehend davon wurde in einigen Studien postuliert, dass dem Störungsbild Stottern ein domänenübergreifendes Rhythmusdefizit zugrunde liegt. Im Gegensatz zu anderen Störungsbildern, welche auch Probleme in rhythmischen Aufgaben aufweisen, gibt es bis dato jedoch keine Intervention, welche dieses Defizit angeht. Es soll untersucht werden, ob ein nonverbales rhythmisches Training bei stotternden Kindern im Alter von zehn bis zwölf Jahren eine Verbesserung der sensomotorischen Synchronisationsfähigkeiten zur Folge hat. Zudem soll erforscht werden, ob es Transfereffekte auf die Sprechmotorik und Sprechflüssigkeit gibt. Für die vorliegende einfach verblindete Pilotstudie sollen 20 Kinder rekrutiert werden. Zehn davon werden randomisiert der Experimentalgruppe zugewiesen, welche das rhythmische Spiel Rhythm Workers über drei Wochen daheim auf einem Tablet spielen sollen. Die Kontrollgruppe spielt ein nicht-rhythmisches Bubble-Shooter-Spiel namens Frozen Bubble. Diese Studie könnte somit den Weg ebnen für technologieunterstützte Rehabilitationsmaßnahmen, welche darauf abzielen die rhythmisch-motorischen Defizite bei Stottern zu lindern.
Bei Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen (SES) können sich Symptome auf sprachlich-funktionaler Ebene sehr variabel auf die kommunikative Partizipation im Alltag auswirken. Kommunikative Partizipation wird definiert als sprachlich-kommunikatives Teilnehmen an Lebenssituationen, in denen Wissen, Informationen, Ideen oder Gefühle ausgetauscht werden. Der deutschsprachige ‚Fokus auf den Erfolg der Kommunikation für Kinder unter sechs Jahren‘ (FOCUS©-34-G) ist ein evaluierter Fragebogen zur Fremdeinschätzung der kommunikativen Partizipation von Kindern (1;6 bis 5;11 Jahre). Ziel unserer Studie war die Untersuchung der Auswirkungen einer SES auf die kommunikative Partizipation betroffener Kinder im Alter zwischen 2;0 und 4;11 Jahren anhand des FOCUS©-34-G. Eltern von Kindern mit SES füllten den FOCUS©-34-G sowie einen Demografie-Bogen aus. Es konnten erste Daten von 22 Kindern (16 Jungen) im Alter zwischen 2;7 und 3;11 (M = 3;3 Jahre, SD = 0;4 Jahre) erhoben werden. Im FOCUS©-34-G erreichten Kinder mit SES einen Gesamtwert zwischen 54 und 197 (M = 120.55, SD = 40.91) von 238 maximal möglichen Punkten. Diese Ergebnisse zeigen eine eingeschränkte kommunikative Partizipation von Kindern mit SES, die es in einer ICF-CY-orientierten sprachtherapeutischen Intervention zu beachten gilt. Als klinisches Assessmentinstrument kann der FOCUS©-34-G als Kurzversion des FOCUS©-G als geeignet angesehen werden.
Morbus Parkinson (MP) ist in Europa die zweithäufigste neurodegenerative Erkrankung und durch das Störungsbild der Dysarthrie logopädisch relevant. Die Behandlung einer Dysarthrie erfordert ein hochfrequentes Therapieangebot für eine nachhaltige Verbesserung der kommunikativen Fähigkeiten. Trotz der hohen Prävalenz von Sprechstörungen bei MP nehmen in Deutschland nur etwa 4 % der Betroffenen eine ambulante logopädische Therapie in Anspruch. Die veränderte Selbstwahrnehmung der Patient*innen ist ein zentrales Symptom der Erkrankung, das ein wirksames Eigentraining einschränkt.
Neue Technologien mit integrierter Spracherkennung ermöglichen ein individuelles Training. Im Rahmen des Verbundprojektes HUMAINE (human centered AI network) wird der Prototyp eines auf künstlicher Intelligenz (KI) basierendem Sprechassistenzsystems in einem klinischen Versorgungssetting erprobt und evaluiert. Das Ziel ist, das digitale System in die Regelversorgung zu integrieren. Eine nutzer*innenzentrierte Implementierung ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geplant, dabei wird der Prototyp ISi-Speech in die bestehende Parkinson-Komplex-Therapie integriert. Im Anschluss an die stationäre Behandlung erfolgt eine zweiwöchige Eigentrainingsphase im häuslichen Setting. Durch Interviews soll die Usability sowie die Anwender*innenakzeptanz aus der therapeutischen Sicht und Patient*innenperspektive erhoben werden. Ziel ist die Entwicklung von Implementierungsstrategien, die zur Entwicklung von nachhaltigen Kompetenzmodellen beitragen.
Durch die erhöhte Therapiefrequenz können verbesserte klinische Ergebnisgrößen wie Sprechverständlichkeit, Lebensqualität und individuell wahrgenommene Kommunikationserfolge erreicht werden. Nur durch die Evaluation digitaler Technologien kann eine dauerhafte Implementierung in die Praxis erfolgen. Neue Technologien können eine sinnvolle Ergänzung zur etablierten Therapie sein und eine Strategie gegen die Unterversorgung durch Heilmittel darstellen.
Dieser Beitrag gibt einen Einblick in die ehrenamtliche Arbeit mit Menschen mit Aphasie und deren Angehörigen. Vor sieben Jahren gründete Romy Steinberg gemeinsam mit ihrem Mann, der selbst von Aphasie betroffen ist, den Chor „AphaSingers”. Jeden Monat findet sich der Chor zu einem Workshop-Tag zusammen, der viel mehr als nur die Gesangsprobe beinhaltet. Partizipation umfasst den Austausch miteinander, schöne gemeinsame Erlebnisse und Zusammenhalt. All dies bietet dieser Chor den Mitgliedern und erntet hierfür viel Anerkennung und Dankbarkeit.
Das von E. Berne für psychotherapeutische Gespräche begründete Konzept der Vertragsarbeit lässt sich gut auf die sprachtherapeutische Arbeit übertragen. Der Kern ist die explizite Formulierung von therapeutischen Nah- und Fernzielen, die Wahl der Therapiemethode sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten. Voraussetzung ist die Freiwilligkeit und das Arbeiten auf Augenhöhe. Vertragsarbeit verteilt die Verantwortung für das Gelingen und macht Vorgehensweisen transparent. Sehr zeitgemäß ist die ressourcenorientierte Sichtweise auf das therapeutische Angebot.
Der vorliegende Beitrag stellt die deutsche kurze Version des kommunikativen Partizipationsassessments ‚Fokus auf den Erfolg der Kommunikation für Kinder unter 6 Jahren (FOCUS©-34-G)‘ (Thomas-Stonell et al., 2012a) vor. Es werden die Entwicklung und psychometrische Validierung, Zielsetzung, Durchführung und Auswertung für den konkreten Einsatz in der sprachtherapeutischen Praxis beschrieben.
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe eines Kindes ohne ausreichende Lautsprache steht im Fokus der Versorgung mit Unterstützter Kommunikation. Die Schnittstelle Alltag ist für die Intervention mit Unterstützter Kommunikation besonders wichtig, da das unterstützt kommunizierende Kind in seiner alltäglichen Kommunikation extrem abhängig von seinem sozialen Umfeld ist. Die Bezugspersonen müssen die Hilfsmittel und ihre Verwendung gut kennen, Kommunikationssituationen spezifisch gestalten und individuell abgestimmte Sprachlehr- und Kommunikationsstrategien einsetzen. Dass dieser Transfer gelingt, ist Aufgabe der Sprachtherapie. Der Sprachtherapie stehen dazu verschiedene Modelle zur Verfügung: das bio-psycho-soziale Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO (ICF) und Modelle, die aus dem Fachgebiet der Unterstützten Kommunikation selbst stammen, wie das Kooperative Partizipationsmodell, Fähigkeitskontinuum und Modell kommunikativer Kompetenz. Die Umsetzung der Modelle in die Praxis wird anhand eines Fallbeispiels veranschaulicht. Letztendlich geht es um die natürliche Nutzung von Unterstützter Kommunikation in echten Kommunikationssituationen und um die langfristige Unterstützung der Entwicklung hin zu Fähigkeiten, selbstinitiiert und unabhängig kommunizieren zu können.
Partizipation meint in diesem Kontext die erfolgreiche mündliche Verständigung im sozialen Miteinander. Unter der Bedingung einer Aphasie verändert sich die Partizipation im Alltag bis hin zur sozialen Isolation. Die Sprachtherapie bietet verschiedene Therapieformate, um dagegen verbale Freiräume zu eröffnen. Bei einer globalen Aphasie werden Interaktionshilfen zur Kompensation von sprachlichen Defiziten systematisch und gezielt eingesetzt. Mein Vorgehen beschreibe ich ausführlich. Bei Restaphasie, bei Patient*innen im erwerbsfähigen Alter ohne Arbeitschancen handelt es sich eher um individuelle Projekte zur Selbständigkeit oder Beschäftigung. Hilfreich ist ein Netzwerk an kollegialen Kontakten. Meine Überlegungen und Daten stammen alle aus meinen Erfahrungen in der eigenen Praxis für Sprachtherapie in Dresden.
Menschen mit Aphasie erleben erhebliche Einbußen in sozialer Teilhabe und Lebensqualität. Peer-to-Peer-Unterstützung durch Selbsthilfeangebote oder Peer-Befriending-Maßnahmen kann sich positiv auf Partizipation und psychisches Wohlbefinden auswirken. Mit dem Projekt shalk konnte gezeigt werden, dass von Betroffenen geleitete Selbsthilfegruppen maßgeblich zu Selbstwerterleben und verbesserter Lebensqualität der Leitungspersonen und der Gruppenteilnehmenden beitragen können. Um einen Austausch zwischen Betroffenen auch jenseits des Gruppensettings zu ermöglichen, können digitale Medien genutzt werden. Im Projekt PeerPAL wird ein für Menschen mit Aphasie angepasstes digitales soziales Netzwerk (Smartphone-App) zur virtuellen Vernetzung und persönlichen Begegnung entwickelt und evaluiert. Erste Daten weisen darauf hin, dass die Betroffenen die App nutzen können und mit Design und Funktionen zufrieden sind. Auswirkungen auf die Lebensqualität werden aktuell untersucht. Sprachtherapeut:innen nehmen in der Peer-to-Peer-Unterstützung insofern eine zentrale Rolle ein, als dass sie Betroffene in entsprechende Angebote einführen und sie mittels abgestufter Begleitung an die eigenständige Nutzung heranführen.
Für eine gelingende Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Therapeut:innen und Eltern sind meines Erachtens zwei Aspekte wesentlich: die therapeutische Haltung/innere Einstellung zur Beziehungsgestaltung auf Seiten der Therapeut:innen sowie ihr Wissen und die Fähigkeiten, Eltern ganz pragmatisch in den therapeutischen Prozess einzubinden.
In the past decades, scholars and courts have paid considerable attention to the extraterritorial applicability of human rights treaties. By contrast, the extraterritorial application of constitutional rights has received comparable scholarly attention only in the United States. Specifically, there is a paucity of comparative research in this area, which contributes to the prevailing view that human rights law provides the proper framework under which domestic courts should examine extraterritoriality questions under constitutional law.
This article argues that domestic constitutional regimes and their judicial enforcers can and should provide an important counterweight to the deadlocked extraterritoriality debate at the international level. Using two case studies from Germany and the United States, it shows that domestic constitutional courts are sometimes better suited than treaty bodies to guard the normative values of human dignity and universality in an extraterritoriality context. This is most apparent in the case of Germany, which has a long tradition of integration into international multi-level governance systems and "bottom-up" resistance based on fundamental rights within such systems. Recent cases from the Federal Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) about the extraterritorial application of the Basic Law (Grundgesetz) to foreign intelligence gathering and climate change support this theory. However, an independent constitutional approach can also achieve some normative effects in domestic systems that are more isolated from the international human rights system. Thus, the US Supreme Court likewise used domestic constitutional doctrine to sidestep the American government's strictly territorial interpretation of the ICCPR and employ a functional approach to the extraterritorial applicability of fundamental rights in the case of detention of suspected terrorists in the Guantánamo Bay naval base.
The study of these two examples does not purport to be comprehensive or even representative of the world’s diverse array of constitutions and their relationships with international human rights law. However, the independent power of constitutional frameworks in these two disparate cases should all the more provide an impetus for increased comparative research into constitutional extraterritoriality regimes and their value for the project of human rights.
Die Knappheit medizinischer Ressourcen im Verlauf der COVID-19-Pandemie machte die Überlegung notwendig, wie und an wen medizinische Güter, besonders COVID-19-Impfstoff, verteilt werden sollen. Dafür wurden sowohl national als auch international Priorisierungskonzepte zur Impfstoff-Allokation entwickelt. Neben verschiedenen moralphilosophischen Grundsätzen und nationalstaatlicher Gesetzgebung sollten auch die Menschenrechte bei der Etablierung von Allokationssystemen berücksichtigt werden. Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung sind etwa die Priorisierung vulnerabler Gruppen sowie die Gewährleistung von Diskriminierungsfreiheit und Chancengleichheit bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Ein intersektionaler, menschenrechtsbasierter Ansatz kann dazu beitragen, einen ganzheitlichen Blick auf die Gesundheitsversorgung der Gesellschaft zu werfen und neben den direkten medizinischen Problemen auch die sozialen Determinanten von Gesundheit und die Interdependenz aller zu schützenden Menschenrechte zu adressieren. Welche Rolle die Menschenrechte im Kontext der Ressourcenverteilung spielen, wird anhand der Verteilung von COVID-19-Impfstoff in Deutschland analysiert, wobei exemplarisch der besondere Schutz Älterer betrachtet wird.
Menschenrechte von LGBTQI+-Personen sind in keinem Vertragswerk ausdrücklich geregelt. Dementsprechend obliegt ihr Schutz der Rechtsprechung, die in den vergangenen Jahren ein ausdifferenziertes Schutzsystem etabliert hat, das sich vor allem auf den allgemeinen Schutz vor Diskriminierung, aber auch auf etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens stützt. Der Beitrag stellt die historische Entwicklung dieser LGBTQI+-Menschenrechte dar und trägt die aktuellen Rechtsquellen sowie die wichtigsten Entscheidungen zusammen, die weltweit und insbesondere in Europa diese Rechte gestärkt haben. National und international begegnen rechtliche Probleme dort, wo immer spezifischere Fragestellungen auf weltweit politische Instabilität trifft. Dazu zählen etwa die Stigmatisierung von sog. Konversionsmaßnahmen und die Eintragung von Trans*personen ins Geburtenregister.
Diskriminierungsverbote gehören zu den Grundpfeilern des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es gibt sie in unterschiedlichen Ausprägungen: Manche schützen nur vor einer Ungleichbehandlung bei der Inanspruchnahme eines Freiheitsrechts (sog. akzessorische Diskriminierungsverbote), andere schützen demgegenüber vor einer Ungleichbehandlung in sämtlichen Rechtskontexten. Ein allgemeines und umfassendes Diskriminierungsverbot, welches in allen Rechtskontexten gilt, findet sich in Artikel 1 des 12. Zusatzprotokoll zur EMRK. Dieses Zusatzprotokoll wurde von vielen europäischen Staaten - darunter auch Deutschland - bisher nicht ratifiziert. Der Beitrag möchte die menschenrechtlichen Potenziale und Mehrwerte dieses Zusatzprotokolls aufzeigen und nimmt dabei auch umfassend Bezug auf die Lernerfahrungen des UN-Zivilpakts, welcher mit Art. 26 UN-Zivilpakt eine strukturanaloge Regelung kennt.
Dimensionen von Macht
(2023)
Ziele: Die Autorin konzentriert sich auf die Betrachtung des ethischen Berufskodex der Sozialen Arbeit und untersucht Schlüsselthemen (professionelle Haltung, systemimmanente Dilemmata, Gewalt und Machtmissbrauch) in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes in Ungarn und Deutschland.
Methoden: Kurzdarstellung einer standardisierten Online-Befragung von Fachkräften im System der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Kinderschutzes, die in Ungarn und Deutschland durchgeführt wurde. Der bereinigte Datensatz beläuft sich auf insgesamt 122 Fragebögen (Deutschland N=89, Ungarn N=33 aus Ungarn). Einige kinderrechtliche Herausforderungen in Bezug auf Institutionen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes in Ungarn werden darüber hinaus in einem Dialog vertiefend erörtert.
Ergebnisse: Der ethische Rahmen der Profession ist weitgehend bekannt, aber die Bedingungen in der Praxis müssen so verbessert werden, dass professionsethisch korrektes Handeln möglich ist. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in der täglichen Praxis Verstöße gegen die Berufsethik vorkommen. Besonders besorgniserregend sind die Ergebnisse bezüglich Gewalt und Missbrauch gegenüber Adressat*innen.
Implikationen für die Sozialarbeit: Die Profession der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession ist unweigerlich in normative Fragen der gesellschaftlichen Macht- und Dominanzverhältnisse verstrickt. Professionelles Handeln erfordert zum einen Kenntnisse der Kinder- sowie Menschenrechte, das Bewusstsein für moralische Normen, Standards und Werte, zum anderen die Fähigkeit zur ethischen Urteilsbildung, Selbstreflexion sowie Intervention.
Die Geschichte der Preußischen Seehandlung als Institut für Handels- und Gewerbeförderung ist nur partiell erforscht. Vor allem für die Jahrzehnte nach 1870, als die Seehandlung zur preußischen Staatsbank wurde, bleibt vieles unbekannt. Mit Alliiertem Kontrollratsbeschluss vom 15. Februar 1947 wurden das Land Preußen und auch die Seehandlung aufgelöst. Die Abwicklung der Geschäfte dauerte bis 1983. Mit dem Restvermögen wurde die heute existierende Stiftung gegründet, die sich der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur widmet. Die von der Stiftung geförderten Aktivitäten reichen von Wissenschafts- und Literaturstipendien über den Ankauf von Nachlässen und Sammlungen bis hin zu Kulturpreisen, v.a. dem Theaterpreis Berlin.
Das in Bremen gebaute Handelsschiff Princess Louise, gewissermaßen das Flaggschiff der Preußischen Seehandlung, unternahm zwischen 1825 und 1844 insgesamt sechs Weltumsegelungen. Das Schiff fungierte u. a. als Überbringer diplomatischer Geschenke zwischen Herrschern und Herrscherfamilien. Von der ersten Weltumsegelung brachte es den berühmten Federmantel mit, den der hawai’ianische Monarch Kamehameha III. dem preußischen König Friedrich Wilhelm III. zum Geschenk machte. Bei der zweiten Weltumsegelung wurden wiederum Gaben des preußischen Königs nach Hawai‘i transportiert. Die Princess Louise brachte aber darüber hinaus auch Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Waffen, Körbe, Tongefäße und Fächer aus der Südsee und Südamerika nach Europa. Solche ethnographischen Objekte der Vergangenheit können nicht zuletzt mit und durch zeitgenössische Kunst Fragen an die Gegenwart stellen.
Der Beitrag widmet sich der Baugeschichte des Gebäudes der Preußischen Seehandlung bis zu seinem Abriss und dem Neubau in den Jahren 1901–1903, um dann die Veränderungen dieses Bauwerkes bis in die Gegenwart zu verfolgen. In einem zweiten Schritt wird versucht, die Stellung dieser Gebäude im urbanen Kontext zu verorten. Der dritte Teil rekonstruiert an Beispielen, welch markanten Beitrag die Preußische Seehandlung für die Berliner Museen und insbesondere für die im Berliner Schloss lozierte Kunstkammer wie auch für das Museum für Naturkunde geleistet hat, indem seine Großsegler Meteor und Princess Louise von ihren Weltreisen jeweils reich beladen mit naturkundlichen und völkerkundlichen Exponaten zurückkamen, die durch Austausch oder Kauf oder auch als Geschenk erworben worden waren.
Christian (von) Rother, Chef der Preußischen Seehandlung 1820–1848, ist vermutlich die prägendste Gestalt der Institution im 19. Jahrhundert. Seine Lebensgeschichte als Sohn eines schlesischen Bauern zeugt von sozialem Aufstieg und einer eindrucksvollen Beamtenkarriere. Rother formte die Seehandlung zu einem Konglomerat von gewerblichen Unternehmen, die durch Bankengeschäfte, Chausseebauprogramme und das Engagement des Staates in der Wirtschaftsförderung leistungsstark gemacht werden sollten. Der Erfolg blieb allerdings unterschiedlich. In den 1840er Jahren stießen diese Bemühungen darüber hinaus auf Kritik von unternehmerischen Konkurrenten. Bleibende Bedeutung behauptete eine von Rother gegründete soziale Einrichtung, die in Berlin ansässige Rother-Stiftung für arme und unverheiratete Töchter von Beamten und Offizieren.
Das Jahr 1772
(2023)
Im Jahr 1772 beschäftigten drei Dinge, die lange Zeit ihre Bedeutung behalten sollten, den preußischen König Friedrich den Großen. Zunächst war dies die Adelsrepublik Polen. Polen beabsichtigte er zusammen mit der Zarin Katharina II. von Russland und Kaiserin Maria Theresia zu zerteilen. Dies geschah am 5. August des Jahres. Der geraubte Landgewinn führte bei Friedrich II. zu wirtschaftlichen Überlegungen. Mit und in den annektierten Gebieten wollte er den preußischen Handel intensivieren, zuvörderst den Salzhandel, und zwar am liebsten mit Spanien, einem Land, mit dem er schon seit geraumer Zeit versuchte, einen Handelsvertrag abzuschließen. Dazu gründete er u. a. die Preußische Seehandlungs-Gesellschaft, die, um sich zu behaupten, verschiedene weitreichende Privilegien erhielt. Ein schneller Erfolg der Bemühungen blieb jedoch aus. Trotz aller gewährten Privilegien florierten die Geschäfte der Seehandlungs-Gesellschaft in den ersten Jahren nach ihrer Gründung nicht in dem erhofften Maß. Zu Lebzeiten des Königs kam auch kein Handelsvertrag mit Spanien zustande. Bis die Seehandlung durch die Vorteile, die sie aus dem annektierten Polen ziehen konnte, profitierte, dauerte es noch einige Jahre.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einer problematischen Seite der Samen- und Eizellenspende. Konkret konzentriert er sich auf die Anonymität im Rahmen dieses Verfahrens, die in manchen europäischen Staaten als eine gesetzliche Bedingung festgelegt ist. Es geht um eine Konsequenz der unklaren Regulierung auf EU-Ebene, die es ermöglicht, nationale Vorschriften nach individuellen Präferenzen des Gesetzgebers zu konzipieren. Trotzdem muss auch der menschenrechtliche Kontext berücksichtigt werden, weil die Anonymität des:der Spender:in dazu führt, dass das Kind de facto keine Chancen hat, seine (genetischen oder biologischen) Eltern zu kennen. Im Prinzip verletzt ein solcher Ansatz das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, das in entsprechenden Menschenrechtskonventionen verankert und in der Judikatur des EGMR interpretiert wurde.
Das Vorsorgeprinzip ist ein mittlerweile weit verbreiteter und etablierter Grundsatz des internationalen und europäischen Umweltrechts. Demnach sollen auch in Situationen wissenschaftlicher Unsicherheit präventive Maßnahmen ergriffen werden, um schwerwiegende Umweltschäden zu vermeiden. Dieser Beitrag untersucht die Rolle des Vorsorgeprinzips im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Klimaklagen, die aufgrund langsamer politischer Fortschritte und erfolgreicher Gerichtsentscheidungen zunehmend an Popularität gewinnen.
Zunächst wird ein Überblick über die Entwicklung und den materiellen Gehalt des Vorsorgeprinzips im internationalen und europäischen Recht gegeben. Obwohl das Vorsorgeprinzip seit den 1980er Jahren ein fixer Bestandteil des internationalen Umweltrechts ist, bestehen über dessen genauen Inhalt und Rechtsnatur nach wie vor Kontroversen. Im Unionsrecht wurde das Vorsorgeprinzip insbesondere durch die Rechtsprechung des EuGH konkretisiert.
Im nächsten Teil des Beitrags wird beleuchtet, welche Bedeutung der EGMR dem Vorsorgeprinzip in umweltrechtlichen Fällen bisher zugemessen hat. Hierbei steht die Entscheidung Tǎtar gegen Rumänien im Mittelpunkt. Gegenstand dieser Entscheidung war der Goldabbau in der rumänischen Stadt Baia Mare, der unter anderem unter dem Einsatz von Natriumzyanid erfolgte und zu wesentlichen Schadstoffbelastungen führte. Der EGMR bejahte unter Verweis auf das Vorsorgeprinzip eine Verletzung von Art. 8 EMRK, obwohl der Beschwerdeführer die Kausalität zwischen der Schadstoffbelastung und der behaupteten Schädigung nicht nachweisen konnte. Eine Analyse der nachfolgenden Entscheidungen veranschaulicht jedoch, dass sich das Vorsorgeprinzip noch nicht als fixer Bestandteil in der Rechtsprechung des EGMR etablieren konnte.
Abschließend wird gezeigt, welchen Beitrag das Vorsorgeprinzip zu der bisher wohl erfolgreichsten Klimaklage „Urgenda“ leistete. Das Vorsorgeprinzip wurde vom niederländischen Höchstgericht in diesem Fall insbesondere herangezogen, um Schutzpflichten aus Art. 2 und Art. 8 EMRK abzuleiten und den staatlichen Ermessenspielraum einzuschränken.
Spätestens seit dem Brand einer Textilfabrik in Karatschi, Pakistan, deren Hauptabnehmer das deutsche Textilunternehmen KiK war, ist die Frage nach der zivilrechtlichen Justiziabilität von Menschenrechtsverletzungen im Ausland auch in der Bundesrepublik angekommen. Parallel hierzu hatte bereits der Einsturz des Rana Plaza, einem Fabrikgebäude in Dhaka, Bangladesch, das zahlreiche Zulieferfirmen der europäischen sowie u.s.-amerikanischen Bekleidungsindustrie beherbergte, traurige Berühmtheit erlangt. Beide Vorfälle hatten in den Industriestaaten des globalen Nordens eine nachhaltige Debatte darüber ausgelöst, welche Verantwortung inländischen Abnehmerunternehmen für die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards entlang der global angelegten Lieferkette zukommt. An deren vorläufigem Ende steht eine Reihe von Spezialgesetzen, die heimischen Betrieben ausdifferenzierte Sorgfalts- und Überwachungspflichten bezüglich der Arbeitsbedingungen in den – häufig im globalen Süden gelegenen – Produktionsstätten auferlegen.
Als Folge dieses geostrategischen Nord-Süd-Konfliktes wohnt in Deutschland erhobenen Menschenrechtsklagen im Regelfall ein grenzüberscheitendes Moment inne, weshalb sich die Rechtsverfolgung individuell Betroffener mit den Fragen des Internationalen Privatrechts nach der gerichtlichen Zuständigkeit sowie des anwendbaren Sachrechts konfrontiert sieht. Dass ein Verfahren bereits auf dieser Ebene scheitern kann, verdeutlicht auf paradigmatische Weise das eingangs erwähnte Verfahren gegen KiK vor dem LG Dortmund, in welchem das ungünstige pakistanische Verjährungsrecht zur Anwendung gelangte.
Rechtspolitisch wird die Funktion des Rechtsgebietes indes unterschiedlich beurteilt. Während ein Ansatz gleichsam auf materieller Ebene die Entwicklung spezieller Sorgfaltsnormen für Unternehmen in Abnehmerstaaten verfolgt („Verantwortungslösung“), führt eine andere Auffassung den Kern der Problematik nicht auf das – oftmals durchaus funktionale – Produktionslandrecht, sondern vielmehr auf dessen strukturelle Durchsetzungsdefizite zurück („Kognitionslösung“).
Der Beitrag vollzieht die Implikationen beider Ansätze für Zivilprozesse in Deutschland nach. Hierfür wird die Menschenrechtsklage zunächst in das deutsche Verfahrensrecht eingeordnet (I.) bevor die Rolle des Internationalen Privatrechtes erörtert werden kann (II.). Anschließend werden sowohl die Sorgfaltsregime in den Abnehmerstaaten (III.) als auch Rechtsbehelfe in den Produktionsländern am Beispiel Bangladeschs (IV.) in den Blick genommen.
Desperados at Sea
(2023)
Pirates are fortune-seeking fighters at sea. Their exploits fire the imaginations of their victims and admirers, drawing a veil over individuals who rarely bear a real name and pursue their adventurous occupations as buccaneers, filibusters, freebooters, privateers, pirates, or corsairs. Piracy, corsairing, and contraband trade were epidemic among the Egyptians and the Phoenicians, the Greeks and the Vikings, the Spaniards and the Ottomans, the Muslims, and the Christians. And the Jews.
Jacob Brandon Maduro’s Memoirs and Related Observations (Havana, 1953) speak to the lasting yet malleable legacy of Jewish Caribbean/Atlantic mercantile communities that defined early modern settlement in the Americas. A close reading of the Memoirs, alongside relevant archival records and community narratives, lends new perspectives to scholarship on Port Jewries and the Atlantic Diaspora. Specifically concerned with Jacob’s adoption of such leading intellectual and political tropes as the Monroe doctrine, José Martí’s Nuestra America, and a Zionism that evolved from an ideology to a reality, the Memoirs reveal a narrative at once defined by the tremendous upheavals of the first half of the 20th century, and an enduring sense of Jewish diasporic peoplehood defined through a Port Jew paradigm whereby the preservation of Jewish ethnicity is understood as synonymous with the championing of modernity.
“Creating a Maritime Future”
(2023)
This article explores the importance of the port city of Hamburg in the evolving discourses on the creation of a maritime future, a vision which became influential in the 1930s, 1940s and 1950s. While some Jewish representatives in the city aimed at preserving and intertwining Hanseatic and Jewish traditions in order to secure a Jewish presence in the port city under the pressure of the Nazi regime and thereafter, others wanted to create new emigration opportunities, especially to Mandatory Palestine, and create a Jewish maritime future in Eretz Israel. Different Zionist organizations supported the newly evolving maritime ideas, such as the “conquest of the sea”, and promoted the image of a Jewish seafaring nation. Despite the difficulties in the 1940s, these concepts gained influence post-1945 and led to the foundation of the fishery kibbutz “Zerubavel” in Blankenese/Hamburg. However, the idea of a Hanseatic Jewish future also remained influential and illustrates how differently a “Jewish maritime future” was imagined and used to link past, present and future.
Mothers of Seafaring
(2023)
The article aims to trace the contribution of Jewish women in the Yishuv’s maritime history. Taking the example of Henrietta Diamond, a founding member and chairperson of the Zebulun Seafaring Society, the article seeks to explore the representation and role of women in a growing Jewish maritime domain from the 1930s to the 1950s. It examines Zionist narratives on the ‘New Jew’ and the Jewish body and studies their relevance for the emerging field of maritime activities in the Yishuv. By contextualizing the work and depiction of Henrietta Diamond, the article sheds new light on the gendered notions that underlay the emergence of the Jewish maritime domain and illustrates the patterns of inclusion and exclusion in it.
The birth of the Yishuv’s national shipping company, ZIM was preceded by private enterprise; the sea had not traditionally been a focus of the Zionist movement. In the 1930s, a five-year span of private commercial shipping saw three companies in the Jewish community in Palestine – Palestine Shipping Company, Palestine Maritime Lloyd, and Atid – before shipping was cut short by the outbreak of the Second World War. Despite their brief lifespans and their negligible contribution to general shipping, these companies constituted an important milestone. Their existence helped shift the Yishuv leadership’s attitudes about shipping’s importance for the community and the need for it to be supported by national institutions.
“Israel am Meere”
(2023)
For Jews in Germany, the period following the Nazis’ rise to power in January 1933 was a period of decision-making on many levels: How should they respond to the persecution? If they decided to emigrate, many more decisions had to be made: How does one leave a country, and where should one go? A key moment in the process and in the cultural practice of emigration is the beginning of the sea voyage – when the need for departure and the hope for a new arrival jointly create a period of liminality. Looking at reports from sea voyages of exploration and emigration from the 1930s, this contribution discusses the question whether, and in what ways, such reflections can be read in the context of religious experiences and in the search for Jewish identities in times of turmoil.
‚Maise Jeschurun‘
(2023)
Abgelegte Musik
(2023)
Schutz und Schaden
(2023)
Einleitung
(2023)