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Im Sinne einer „Meta-Reflexivität“ zielt dieser Beitrag darauf ab, den strukturtheoretischen und kompetenzorientierten Professionalisierungsansatz im Konstrukt der adaptiven Lehrkompetenz zusammenzuführen, was vor allem für inklusionsorientierte Ansätze vielversprechend erscheint: Anhand der Konstruktfacetten adaptiver diagnostischer, didaktischer sowie Sach- und Klassenführungskompetenz werden mögliche Herangehensweisen für eine inklusionsorientierte Lehrkräftebildung formuliert, die sowohl konkrete Kompetenzbereiche benennen als auch die Reflexion entsprechender Spannungsverhältnisse im strukturtheoretischen Sinne voraussetzen. So soll der Beitrag einen knappen theoretischen Aufriss zur Zusammenführung der unterschiedlichen Professionalisierungsansätze unter der Prämisse (mehr) Reflexion für (mehr) Inklusion leisten.
National Action Plans (NAPs) have been increas-ingly adopted world-wide after the Vienna Dec-laration in 1993, where it was urged to consider the improvement and promotion of Human Rights. In this paper, we discuss their usefulness and success by analysing the challenges present-ed during NAP processes as well as the benefits this set of actions entails: The challenges for their implementation outweigh its actual benefits. Nevertheless, NAPs have great potential. Based on new research, we elaborate a set of recom-mendations for improving the design and imple-mentation of national action planning. In order to effectively bring NAP into practice, we consider it crucial to plan and analyse every state local circumstances in detail. The latter is important, since the implementation of a concrete set of actions is intended to directly transform and improve the local living conditions of the people. In a long-term perspective, we defend the benefit of NAP’s implementation for complying obliga-tions set up by HR treaties.
Abgelegte Musik
(2023)
Adaption von Lernwegen in adaptierten Lehrmaterialien für Studierende mit Berufsausbildungsabschluss
(2023)
Obwohl immer mehr Menschen nicht direkt ein Studium aufnehmen, sondern zuvor eine berufliche Ausbildung absolvieren, werden die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen von den Hochschulen inhaltlich und didaktisch meist ignoriert. Ein Ansatz, diese Kompetenzen zu würdigen, ist die formale Anrechnung von mitgebrachten Kompetenzen als (für den Studienabschluss erforderliche) Leistungspunkte. Eine andere Variante ist der Einsatz von speziell für die Zielgruppe der Studierenden mit Vorkenntnissen adaptiertem Lehr-Lernmaterial. Um darüber hinaus individuelle Unterschiede zu berücksichtigen, erlaubt eine weitere Adaption individueller Lernpfade den Lernenden, genau die jeweils fehlenden Kompetenzen zu erwerben. In diesem Beitrag stellen wir die exemplarische Entwicklung derartigen Materials anhand des Kurses „Datenbanken“ für die Zielgruppe der Studierenden mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Fachinformatiker bzw. zur Fachinformatikerin vor.
In diesem Beitrag wird ein geplantes digitales Lehrkonzept für die universitäre Begleitung des Praxissemesters in den Fächern Biologie und Mathematik vorgestellt. Darin setzen sich Studierende im Praxissemester selbstständig fachspezifische Schwerpunkte für die Planung, Durchführung und Reflexion von Unterrichtsprojekten in der Schule. Optimalerweise ergibt sich aus den Unterrichtsprojekten auch eine fachbezogene Fragestellung, die von den Studierenden im Zuge Forschenden Lernens ergründet werden kann. Begleitet wird der gesamte Prozess durch systematisch angeleitete E-Peer-Assessments (E-PA). Dabei treten Studierende in Peers in den digitalen, schriftlichen Dialog über Unterricht und durchlaufen gemeinsam Reflexions- und Feedbackschleifen, welche durch die universitäre Seminarleitung instruiert werden.
Christian (von) Rother, Chef der Preußischen Seehandlung 1820–1848, ist vermutlich die prägendste Gestalt der Institution im 19. Jahrhundert. Seine Lebensgeschichte als Sohn eines schlesischen Bauern zeugt von sozialem Aufstieg und einer eindrucksvollen Beamtenkarriere. Rother formte die Seehandlung zu einem Konglomerat von gewerblichen Unternehmen, die durch Bankengeschäfte, Chausseebauprogramme und das Engagement des Staates in der Wirtschaftsförderung leistungsstark gemacht werden sollten. Der Erfolg blieb allerdings unterschiedlich. In den 1840er Jahren stießen diese Bemühungen darüber hinaus auf Kritik von unternehmerischen Konkurrenten. Bleibende Bedeutung behauptete eine von Rother gegründete soziale Einrichtung, die in Berlin ansässige Rother-Stiftung für arme und unverheiratete Töchter von Beamten und Offizieren.
A degree course in IT and business administration solely for women (FIW) has been offered since 2009 at the HTW Berlin – University of Applied Sciences. This contribution discusses student motivations for enrolling in such a women only degree course and gives details of our experience over recent years. In particular, the approach to attracting new female students is described and the composition of the intake is discussed. It is shown that the women-only setting together with other factors can attract a new clientele for computer science.
Im beruflichen Lehramt bilden sowohl der Mangel an Studierenden als auch hohe Abbruchquoten bzw. die Abwanderung in Unternehmen eine permanente Herausforderung, der im Rahmen des Projekts „FACE – Berufliches Lehramt“ (gefördert im Kontext der 3. Phase der Qualitätsoffensive Lehrerbildung) mit unterschiedlichen Maßnahmen begegnet werden soll. Die Entwicklungs- und Unterstützungsmaßnahmen im gewerblich-technischen Lehramt am Standort Freiburg fokussieren insbesondere die Aspekte Kohärenz und Professionsorientierung – zukünftig forciert durch studentische Reflexionsprozesse. Diese werden durch die Entwicklung eines Pilotstudiengangs ergänzt, welcher eine 52-wöchige betriebliche Praxis auf Facharbeiterebene (Facharbeiterbrief) in das Studium integriert. Darüber hinaus finden Facetten von Heterogenität/Inklusion und Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache (DaZ/DaF) als Querschnittskompetenzen Eingang in das Studium. Die in allen Bereichen erworbenen Handlungskompetenzen werden in den Schulpraxisphasen erprobt und anschließend kritisch-konstruktiv in Reflexionsseminaren aufgearbeitet. Im folgenden Beitrag soll kurz auf die Entstehung des Pilotstudiengangs unter reflexiven Aspekten eingegangen werden.
Lehrkräfte aller Fächer benötigen informatische Kompetenzen, um der wachsenden Alltagsrelevanz von Informatik und aktuell gültigen Lehrplänen gerecht zu werden. Beispielsweise verweist in Sachsen der Lehrplan für das Fach Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft am Gymnasium mit dem für die Jahrgangsstufe 11 vorgesehenem Thema „Digitalisierung und sozialer Wandel“ auf Künstliche Intelligenz (KI) und explizit auf die Bedeutung der informatischen Bildung. Um die nötigen informatischen Grundlagen zu vermitteln, wurde für Lehramtsstudierende des Faches Politik ein Workshop erarbeitet, der die Grundlagen der Funktionsweise von KI anhand von überwachtem maschinellen Lernen in neuronalen Netzen vermittelt. Inhalt des Workshops ist es, mit Bezug auf gesellschaftliche Implikationen wie Datenschutz bei Trainingsdaten und algorithmic bias einen informierten Diskurs zu politischen Themen zu ermöglichen. Ziele des Workshops für Lehramtsstudierende mit dem Fach Politik sind: (1) Aufbau informatischer Kompetenzen in Bezug zum Thema KI, (2) Stärkung der Diskussionsfähigkeiten der Studierenden durch passende informatische Kompetenzen und (3) Anregung der Studierenden zum Transfer auf passende Themenstellungen im Politikunterricht. Das Evaluationskonzept umfasst eine Pre-Post-Befragung zur Zuversicht zur Vermittlungskompetenz unter Bezug auf maschinelles Lernen in neuronalen Netzen im Unterricht, sowie die Analyse einer abschließenden Diskussion. Für die Pre-Post-Befragung konnte eine Steigerung der Zuversicht zur Vermittlungskompetenz beobachtet werden. Die Analyse der Diskussion zeigte das Bewusstsein der Alltagsrelevanz des Themas KI bei den Teilnehmenden, aber noch keine Anwendung der informatischen Inhalte des Workshops zur Stützung der Argumente in der Diskussion.
Die alleinige Ursache von Stottern ist weiterhin nicht abschließend geklärt. Auf neurofunktioneller und -morphologischer Ebene zeigen stotternde Personen Abweichungen in den Arealen, welche nicht nur für die Initiierung von sprechmotorischen Programmen, sondern auch für die Produktion und Perzeption von musikalischen Rhythmen zuständig sind. Unterschiede zu flüssigsprechenden Personen treten jedoch nicht nur im verbalen, sondern auch im nonverbal sensomotorischen Bereich auf, was auf eine Störung domänenübergreifender auditiv-motorischer Koordinationsprozesse hindeutet. Ausgehend davon wurde in einigen Studien postuliert, dass dem Störungsbild Stottern ein domänenübergreifendes Rhythmusdefizit zugrunde liegt. Im Gegensatz zu anderen Störungsbildern, welche auch Probleme in rhythmischen Aufgaben aufweisen, gibt es bis dato jedoch keine Intervention, welche dieses Defizit angeht. Es soll untersucht werden, ob ein nonverbales rhythmisches Training bei stotternden Kindern im Alter von zehn bis zwölf Jahren eine Verbesserung der sensomotorischen Synchronisationsfähigkeiten zur Folge hat. Zudem soll erforscht werden, ob es Transfereffekte auf die Sprechmotorik und Sprechflüssigkeit gibt. Für die vorliegende einfach verblindete Pilotstudie sollen 20 Kinder rekrutiert werden. Zehn davon werden randomisiert der Experimentalgruppe zugewiesen, welche das rhythmische Spiel Rhythm Workers über drei Wochen daheim auf einem Tablet spielen sollen. Die Kontrollgruppe spielt ein nicht-rhythmisches Bubble-Shooter-Spiel namens Frozen Bubble. Diese Studie könnte somit den Weg ebnen für technologieunterstützte Rehabilitationsmaßnahmen, welche darauf abzielen die rhythmisch-motorischen Defizite bei Stottern zu lindern.
Der Berufsbildungsbericht (BMBF, 2022) verweist darauf, dass inzwischen eine Viertelmillion junger Menschen im spezifischen Ausbildungssegment „Übergangssektor“ münden. Dazu zählen berufsorientierende (Aus-)Bildungsangebote, die u. a. das Nachholen eines allgemeinbildenden Schulabschlusses ermöglichen, jedoch zu keinem anerkannten Ausbildungsabschluss führen. Hierbei handelt es sich längst nicht mehr um einen institutionell gesonderten Bereich der beruflichen Bildung, sondern i. d. R. um einen schulorganisatorisch eigenständigen Bereich. Es gehört somit zum beruflichen Alltag von Lehrkräften der Beruflichen Bildung, in unterschiedlichen (Aus-)Bildungsgängen zu unterrichten. Diese Zielgruppe wird jedoch in der Lehrer:innenbildung kaum berücksichtigt und somit haben auch die Studierenden diese kaum im Blick. Das wirft die Frage auf, wie angehende Lehrkräfte für die besondere Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen in der beruflichen Bildung und die damit verbundenen Anforderungen an eine adressatengerechte Didaktik sensibilisiert werden können ? Der Beitrag stellt sowohl den Aufbau des Seminarkonzepts sowie ausgewählte Ergebnisse der seminarbegleitenden Forschung vor.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen forderte bereits 2007 eine verbesserte Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe und beschreibt in seinem Gutachten „Kooperation und Verantwortung als Voraussetzung einer zielorientierten Gesundheitsversorgung“ (S. 25). Mit der vorgestellten Arbeit wird untersucht, welche Modelle der berufsübergreifenden Kooperation in der ambulanten sprachtherapeutischen Praxis Anwendung finden und wie diese Kooperationen von Sprachtherapeut*innen bewertet werden. Zu diesem Zweck wurde ein Online-Fragebogen konzipiert. Anschließend wurden die Antworten von insgesamt 30 teilnehmenden Sprachtherapeut*innen ausgewertet. Dabei wurde deutlich, dass die viel diskutierte und häufig geforderte interprofessionelle Zusammenarbeit in der Praxis nur selten zu finden ist. Vielmehr arbeiten die befragten Sprachtherapeut*innen nach multiprofessionellen Modellen. Es fehlen berufsübergreifende Besprechungen, und der fachliche Austausch ist noch viel zu oft dem Engagement einzelner Personen überlassen. Auch die Bewertung der Kooperationen zeigt Verbesserungspotenzial: Die Befragten bewerteten die Zusammenarbeit mit angrenzenden Berufsgruppen durchschnittlich als „befriedigend“.
Sich mit dem eigenen Denken und Handeln reflexiv auseinanderzusetzen ist ein zentrales Element im Selbstreifungsprozess von Lehrkräften im Studium, über die Ausbildung bis hin zur Lehrer:innentätigkeit im Alltag. Der Workshop ermöglichte Zugänge zur selbstreflexiven Auseinandersetzung mit den eigenen Handlungsmustern mithilfe vom Autor (weiter)entwickelter Coachingtools, die im Rahmen der seminaristischen Lehrer:innenbildung in der zweiten Phase konzipiert und erprobt wurden.
Diskriminierungsverbote gehören zu den Grundpfeilern des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es gibt sie in unterschiedlichen Ausprägungen: Manche schützen nur vor einer Ungleichbehandlung bei der Inanspruchnahme eines Freiheitsrechts (sog. akzessorische Diskriminierungsverbote), andere schützen demgegenüber vor einer Ungleichbehandlung in sämtlichen Rechtskontexten. Ein allgemeines und umfassendes Diskriminierungsverbot, welches in allen Rechtskontexten gilt, findet sich in Artikel 1 des 12. Zusatzprotokoll zur EMRK. Dieses Zusatzprotokoll wurde von vielen europäischen Staaten - darunter auch Deutschland - bisher nicht ratifiziert. Der Beitrag möchte die menschenrechtlichen Potenziale und Mehrwerte dieses Zusatzprotokolls aufzeigen und nimmt dabei auch umfassend Bezug auf die Lernerfahrungen des UN-Zivilpakts, welcher mit Art. 26 UN-Zivilpakt eine strukturanaloge Regelung kennt.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Herausforderungen der Professionalisierung angehender Lehrkräfte im Rahmen der universitären Lehrkräftebildung und nimmt dabei kasuistische Lehrformate als wichtige Elemente hochschuldidaktischer Konzeptionen in den Blick. In diesem Zusammenhang wird das Modul „Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum“ (AuPP) als ein zentrales Element der Praxisphasen des Lehramtsstudiums an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) vorgestellt. Im Rahmen dieses Moduls wird versucht, durch die Arbeit an konkreten Fällen aus der pädagogischen Praxis – gemeint sind vor allem Beobachtungsprotokolle und Transkripte von Interviewauszügen aus unterschiedlichen (sozial-)pädagogischen Handlungsfeldern – einen reflexiven Zugang zu Spannungsmomenten, Problem- und Krisendynamiken, Orientierungsmustern der Akteur:innen sowie Gelingensbedingungen pädagogischer Praxis für angehende Lehrpersonen zu eröffnen und darüber einen reflexiven Habitus anzubahnen, der für die weitere Berufsbiografie und Professionalisierung essenziell erscheint.
Portfolioarbeit ist ein gesetzlich verankerter Bestandteil der Lehramtsausbildung in Nordrhein-Westfalen. Über alle Praxisphasen hinweg führen Lehramtsstudierende ein Portfolio und dokumentieren darin ihren individuellen Professionalisierungsweg und reflektieren ihre Studien- und Berufswahl, ihre schulpraktischen Beobachtungen und Erfahrungen sowie ihre individuelle Kompetenzentwicklung. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Arbeit mit dem ePortfolio in der Lehrkräftebildung an der Universität zu Köln (UzK). Dabei werden zunächst die Potenziale von Portfolioarbeit aufgeführt und Herausforderungen herausgestellt. Im Anschluss erfolgt eine konkrete Erläuterung der Notwendigkeit einer kohärenten Einbindung des ePortfolios in die Seminararbeit und eine kurze Darstellung der Weiterentwicklung im Rahmen des Verbundprojekts ePort.nrw.
Der Beitrag widmet sich der Baugeschichte des Gebäudes der Preußischen Seehandlung bis zu seinem Abriss und dem Neubau in den Jahren 1901–1903, um dann die Veränderungen dieses Bauwerkes bis in die Gegenwart zu verfolgen. In einem zweiten Schritt wird versucht, die Stellung dieser Gebäude im urbanen Kontext zu verorten. Der dritte Teil rekonstruiert an Beispielen, welch markanten Beitrag die Preußische Seehandlung für die Berliner Museen und insbesondere für die im Berliner Schloss lozierte Kunstkammer wie auch für das Museum für Naturkunde geleistet hat, indem seine Großsegler Meteor und Princess Louise von ihren Weltreisen jeweils reich beladen mit naturkundlichen und völkerkundlichen Exponaten zurückkamen, die durch Austausch oder Kauf oder auch als Geschenk erworben worden waren.
Das Jahr 1772
(2023)
Im Jahr 1772 beschäftigten drei Dinge, die lange Zeit ihre Bedeutung behalten sollten, den preußischen König Friedrich den Großen. Zunächst war dies die Adelsrepublik Polen. Polen beabsichtigte er zusammen mit der Zarin Katharina II. von Russland und Kaiserin Maria Theresia zu zerteilen. Dies geschah am 5. August des Jahres. Der geraubte Landgewinn führte bei Friedrich II. zu wirtschaftlichen Überlegungen. Mit und in den annektierten Gebieten wollte er den preußischen Handel intensivieren, zuvörderst den Salzhandel, und zwar am liebsten mit Spanien, einem Land, mit dem er schon seit geraumer Zeit versuchte, einen Handelsvertrag abzuschließen. Dazu gründete er u. a. die Preußische Seehandlungs-Gesellschaft, die, um sich zu behaupten, verschiedene weitreichende Privilegien erhielt. Ein schneller Erfolg der Bemühungen blieb jedoch aus. Trotz aller gewährten Privilegien florierten die Geschäfte der Seehandlungs-Gesellschaft in den ersten Jahren nach ihrer Gründung nicht in dem erhofften Maß. Zu Lebzeiten des Königs kam auch kein Handelsvertrag mit Spanien zustande. Bis die Seehandlung durch die Vorteile, die sie aus dem annektierten Polen ziehen konnte, profitierte, dauerte es noch einige Jahre.
Das Vorsorgeprinzip ist ein mittlerweile weit verbreiteter und etablierter Grundsatz des internationalen und europäischen Umweltrechts. Demnach sollen auch in Situationen wissenschaftlicher Unsicherheit präventive Maßnahmen ergriffen werden, um schwerwiegende Umweltschäden zu vermeiden. Dieser Beitrag untersucht die Rolle des Vorsorgeprinzips im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Klimaklagen, die aufgrund langsamer politischer Fortschritte und erfolgreicher Gerichtsentscheidungen zunehmend an Popularität gewinnen.
Zunächst wird ein Überblick über die Entwicklung und den materiellen Gehalt des Vorsorgeprinzips im internationalen und europäischen Recht gegeben. Obwohl das Vorsorgeprinzip seit den 1980er Jahren ein fixer Bestandteil des internationalen Umweltrechts ist, bestehen über dessen genauen Inhalt und Rechtsnatur nach wie vor Kontroversen. Im Unionsrecht wurde das Vorsorgeprinzip insbesondere durch die Rechtsprechung des EuGH konkretisiert.
Im nächsten Teil des Beitrags wird beleuchtet, welche Bedeutung der EGMR dem Vorsorgeprinzip in umweltrechtlichen Fällen bisher zugemessen hat. Hierbei steht die Entscheidung Tǎtar gegen Rumänien im Mittelpunkt. Gegenstand dieser Entscheidung war der Goldabbau in der rumänischen Stadt Baia Mare, der unter anderem unter dem Einsatz von Natriumzyanid erfolgte und zu wesentlichen Schadstoffbelastungen führte. Der EGMR bejahte unter Verweis auf das Vorsorgeprinzip eine Verletzung von Art. 8 EMRK, obwohl der Beschwerdeführer die Kausalität zwischen der Schadstoffbelastung und der behaupteten Schädigung nicht nachweisen konnte. Eine Analyse der nachfolgenden Entscheidungen veranschaulicht jedoch, dass sich das Vorsorgeprinzip noch nicht als fixer Bestandteil in der Rechtsprechung des EGMR etablieren konnte.
Abschließend wird gezeigt, welchen Beitrag das Vorsorgeprinzip zu der bisher wohl erfolgreichsten Klimaklage „Urgenda“ leistete. Das Vorsorgeprinzip wurde vom niederländischen Höchstgericht in diesem Fall insbesondere herangezogen, um Schutzpflichten aus Art. 2 und Art. 8 EMRK abzuleiten und den staatlichen Ermessenspielraum einzuschränken.