MenschenRechtsZentrum
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Menschenrechte
(2008)
Alle Rechte sind universell, unteilbar, befinden sich in wechselseitiger Abhängigkeit und Zusammenhang – so lautet Art. 5 der Wiener Deklaration der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte 1 aus dem Jahre 1993. Diese kleine und umfangreiche Definition ruft eine Menge von Fragen hervor, denen hier kurz nachgegangen werden soll.
Ausländerrecht in Europa
(2008)
I. Einleitung II. Die Rolle der EMRK bei Einreise und Abschiebung III. Eine kleine Revolution: Freizügigkeit in der EU und Öffnung der Binnengrenzen IV. Drittstaatsangehörige und restriktive Ausübung staatlichen Ermessens IV. Zukunftaussichten: Zwei Vorschläge für eine Reform des Ausländerrechts in der EU V. Fazit
I. Einleitung II. Grundsätzliches zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrem Kontrollsystem III. Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit IV. Einschränkbarkeit der Meinungsäußerungsfreiheit allgemein V. Einschränkbarkeit der Meinungsäußerungsfreiheit zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer VI. Schluß
Rezensiertes Werk: Roßkopf, Ulrich: Die innere Tatseite des Völkerrechtsverbrechens : ein Beitrag zur Auslegung des Art. 30 IStGH-Statut. - Berlin : Berliner Wissenschafts-Verl., 2007, 235 S. - (Berliner Juristische Universitätsschriften : Strafrecht ; 30) Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2007 ISBN: 978-3-8305-1475-6
Zum Wohle des Vaterlands
(2008)
Menschenrechte in Filmen
(2008)
Subjektive Rechte
(2008)
Menschenrechte leben lernen
(2009)
Learning from the past
(2009)
Inhaltsübersicht I. Der Schutz geistigen Eigentums und seine gestiegene Bedeutung im Informationszeitalter II. Die Kehrseite der Medaille – der Schutz geistigen Eigentums im Konflikt mit anderen Menschenrechten III. Die einander entgegenstehenden Menschenrechte und menschenrechtlichen Pflichten IV. Schlussbemerkung
Der internationale Menschenrechtsschutz setzt heute zunehmend auch auf die Initiative des einzelnen Menschen, der über seine Rechte wacht und Verletzungen vor internationalen Gremien oder Gerichten rügt. Zu den Menschenrechtsverträgen, die noch kein Beschwerdeverfahren anbieten, gehört der Sozialpakt. Das wird vor allem mit der mangelnden Justitiabilität wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte begründet. Dieses Argument ist in dieser Absolutheit nicht stichhaltig; auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthalten justitiable Elemente. Ein Beschwerdeverfahren könnte dazu beitragen, diese Gehalte zu konkretisieren, und würde so das Gewicht der in Rede stehenden Rechte stärken.
Die Menschenrechte
(2005)
Sinn der Menschenrechte
(2005)