MenschenRechtsZentrum
Refine
Year of publication
Document Type
- Article (757)
- Review (145)
- Monograph/Edited Volume (98)
- Part of Periodical (80)
- Other (12)
- Part of a Book (9)
- Report (8)
- Conference Proceeding (6)
- Doctoral Thesis (6)
- Working Paper (5)
Keywords
- Menschenrechte (9)
- Menschenrecht (7)
- Vereinte Nationen (7)
- Kongress (6)
- Völkerrecht (6)
- Deutschland (5)
- Geschichte (5)
- Auslandseinsatz (4)
- Bundeswehr (4)
- Deutschland / Bundeswehr (4)
Institute
Inhaltsübersicht I. Ausgangslage II. Datenmaterial und Stichprobe III. Fragestellung und Methode der Datenanalyse IV. Ergebnisse 1. Vorgeschichte und traumatische Erlebnisse 2. Beschwerden und Diagnosestellung 3. Behandlungsbedarf und Reisefähigkeit 4. Hinweise zum Sprachverständnis 5. Argumentationslinien V. Interpretation und Schlußfolgerungen
Inhalt: - I. Einführung - II. Überblick über das InteramerikanischeMenschenrechtssystem - III. Aspekte eines effektiven Individualrechtsschutzes - IV. Das Interamerikanische Individualbeschwerdeverfahren in der Praxis - 1. Zugänglichkeit des Verfahrens: Beschwerdezahlen - 2. Zugänglichkeit des Verfahrens: Anzahlder Verfahren vor dem Gerichtshof - 3. Die Verfahrensdauer - 4. Der Verfahrensverlauf - 5. Der Ausgang des Verfahrens - 6. Die Umsetzung der Anordnungen durchdie Staaten V. Fazit
Der Beitrag erinnert an das wechselvolle Leben des Friedensnobelpreisträgers Henry Dunant, sucht nach biografischen Wurzeln seines von Menschlichkeit und Würde getragenen Verhaltens und macht auf seine Leistungen aufmerksam. Er will aber auch die Frage nach der Bedeutung des humanitären Völkerrechts im Verhältnis von Krieg und Frieden nicht außer Acht lassen.
Aus dem Inhalt: - Extraterritoriale Staatenpflichten und internationale Friedensmissionen - Der Einfluss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf die Aufnahme des Grundrechts auf Asyl in das Grundgesetz - Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Funktionsweise und Umsetzung - Folterprävention in Deutschland – Die neue Bundesstelle zur Verhütung von Folter
Aus dem Inhalt: - Die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in der deutschen Rechtsordnung - Ein neues Mind-set der Europäischen Grenzschutzagentur? Zur Internalisierung menschenrechtlicher Vorgaben durch Frontex - Menschenwürde und Freiheitsentzug – Die Tätigkeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
Tagungsbericht: Brinkmeier, Friederike: internationale Tagung, Die Würde des Menschen ist (un)antastbar - Menschenrechtserziehung auf dem Prüfstand <2002, Lutherstadt Wittenberg>: Tagungsbericht / Die Würde des Menschen ist (un)antastbar - Menschenrechtserziehung auf dem Prüfstand, internationale Tagung des UNESCO-Lehrstuhls für Menschenrechtserziehung der Universität Magdeburg, dem Kultusministerium, dem Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, der Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 24. und 25. Januar 2002
Der Aufsatz bestimmt den Begriff der völkerrechtlichen "Diskriminierung" und stellt die allgemeinen völkervertraglichen und völkergewohnheitsrechtlichen Grundlagen zum Schutz vor Rassendiskriminierung vor. Sodann geht die Autorin auf die Regelungen des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte zum Diskriminierungsschutz ein und verdeutlicht den Schutzbereich und die innerstaatliche Bedeutung von Art. 26 an Fallbeispielen.
In ihrer jetzigen Gestalt greift die Studie die aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen auf, die die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzern aufwirft. Das Individuum ist im zwanzigsten Jahrhundert nicht nur zum Inhaber völkerrechtlich begründeter Rechtspositionen - der Menschenrechte - geworden. Der einzelne muss mittlerweile auch damit rechnen, für schwere Menschenrechtsverletzungen auf der Grundlage des Völkerrechts strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Für die Durchsetzung der Menschenrechte ist dies ein weiterer bedeutender Schritt.
Seit 1999 gibt es die Potsdamer UNO-Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen. Inzwischen ist es eine gute Tradition geworden, daß sich UN-Forscher, Politiker und Diplomaten im Sommer zur Potsdamer UNO-Konferenz treffen.
Die Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen stehen im Zeichen des interdisziplinären Dialogs in der UN-Forschung zwischen Völkerrechts- und Politikwissenschaft und dienen zugleich der Standortbestimmung der deutschen UN-Forschung im internationalen Kontext.
Die vierte Konferenz des Forschungskreises, die am 28. und 29. Juni 2002 wiederum in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stattfand, widmete sich der Zusammenarbeit der Vereinten Nationen mit der Europäischen Union und mit der NATO sowie den Problemen, die sich den Vereinten Nationen bei der Bekämpfung des Terrorismus in völkerrechtlicher Hinsicht und beim Schutz der Menschenrechte stellen.
Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der vierten Konferenz machen zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, deutlich, daß die Vereinten Nationen bei der Erfüllung ihrer durch die Charta gestellten Aufgaben auf die Zusammenarbeit mit regionalen politischen und militärischen Organisationen angewiesen sind. Bei der Auseinandersetzung mit politischen Konflikten, internationalen Krisen und aktuellen Herausforderungen wie dem internationalen Terrorismus sind ihnen dabei durch die machtpolitischen Realitäten deutliche Grenzen gesetzt und können sie oft weniger Akteur als vielmehr Schiedsrichter und Wahrer der Menschenrechte sein.
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte // Friederike Brinkmeier
I. Einleitung
II. Warum Notstandsklauseln in Menschenrechtsverträgen?
III. Menschenrechtsschranken
IV. Derogation von Menschenrechten
V. Verhältnis Menschenrechtsschutz - humanitäres Völkerrecht
VI. Der 11. September 2001 und Bedeutung für den Notstand
VII. Abschließende Thesen
Anhang
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der EMRK und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
The protection of the right to education by international law [rezensiert von] Eddie Bruce-Jones
(2006)
Rezensiertes Werk: The protection of the right to education by international law : including a systematic analysis of article 13 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights / by Klaus Dieter Beiter. - Leiden [u.a.] : Nijhoff, 2006. - XLVI, 719 S. - (Schriftenreihe: International studies in human rights ; 82) ISBN: 90-04-14704-7
Das Heft dokumentiert die siebte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen, die am 23. und 24. Juni 2006 an der Universität Potsdam stattfand. Unter dem Titel „Ein Jahr nach dem UN-Weltgipfel 2005 – Eine Bilanz der Reformbemühungen “ widmete sich die Konferenz wichtigen strukturellen Fragen und nahm einzelne Tätigkeitsfelder der Weltorganisation in den Blick. Die aus unterschiedlichen Disziplinen und aus Wissenschaft und Praxis kommenden Referentinnen und Referenten ziehen in den Referaten eine kritische Bilanz und untersuchen, was den Erklärungen des feierlichen Weltgipfels vom September 2005 an konkreten Reformschritten gefolgt ist. In für die „Potsdamer UNO-Konferenzen“ typischer Weise wird allen Interessierten die Möglichkeit gegeben, wichtige Aspekte der aktuellen Diskussion kennenzulernen, welche vor allem die Reform der UN-Hauptorgane, Reformen im Entwicklungssystem der Vereinten Nationen und im Bereich der Überwachung von Menschenrechtsverträgen betreffen sowie Fragen der Friedenssicherung und die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Parlamentariern. Außerdem würdigt die Broschüre schweizerische Reforminitiativen in den UN und dokumentiert die aktuelle Diskussion über die deutschsprachige UN-Forschung.
Thus far, research into reservations to treaties has often overlooked reservations formulated to both European Social Charters (and its Protocols) and the relevant European Committee of Social Rights practices. There are several pressing reasons to further explore this gap in existing literature. First, an analysis of practices within the European Social Charters (and Protocols) will provide a fuller picture of the reservations and responses of treaty bodies. Second, in the context of previous landmark events it is worth noting the practices of another human rights treaty monitoring body that is often omitted from analyses. Third, the very fact that the formulation of reservations to treaties gives parties such far-reaching flexibility to shape their contractual obligations (à la carte) is surprising. An important outcome of the research is the finding that, despite the far-reaching flexibility present in the treaties analysed, both the States Parties and the European Committee of Social Rights generally treat them as conventional treaties to which the general rules on reservations apply. Consequently, there is no basis for assuming that the mere fact of adopting the à la carte system in a treaty with no reservation clause implies a formal prohibition of reservations or otherwise discourages their formulation.
The question of whether the monitoring bodies have competence concerning reservations is at the centre of the discussion of reservations to human rights treaties that has occupied many international legal scholars over the last few decades. The Istanbul Convention’s treaty monitoring body, GREVIO, is the only human rights treaty monitoring body with a direct competence concerning reservations. However, as practice to date shows, it does not make much use of this power. This is a big disappointment considering all the efforts of other bodies in the past and the doctrinal positions of various scholars. The main aims of this article are threefold to: present GREVIO’s practice to date concerning reservations, provide a brief historical overview of how other human rights treaty bodies have approached their role concerning reservations, and finally, attempt to explain why GREVIO has abandoned a more proactive position on reservations.
Die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Fall Billy et al. gegen Australien zum Schutz der Beschwerdeführenden vor den Folgen des Klimawandels wurde als bedeutsamer Erfolg gefeiert. Der Ausschuss bewertet allerdings nur die Adaptationsmaßnahmen Australiens als unzureichend. Der Artikel untersucht, ob die Entscheidung einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Klimaschutz- und Klimaanpassungsrechts auf Menschenrechtsebene leistet. Eine nähere Analyse der Entscheidungsgründe zeigt, dass sie weniger progressiv sind als teilweise angenommen. Dennoch stellt die Entscheidung einen Präzedenzfall dar, der angesichts der zunehmenden Bedeutung der Klimaanpassung, auch für nationale Gerichte und regionale Menschenrechtsgerichtshöfe wegweisend ist.
Aus dem Inhalt: - Kinderrechte ohne Vorbehalt – Die Folgen der unmittelbaren Anwendbarkeit des - Kindeswohlvorrangs nach der UN-Kinderrechtskonvention - Wohin steuert der UN-Menschenrechtsrat? Stand und Perspektiven des Review-Prozesses - Das erste Urteil des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschen- und Völkerrechte