MenschenRechtsZentrum
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Recht auf Demokratie
(2012)
Inhalt: I. Problemstellung II. Demokratieprinzip im Völkerrecht III. Selbstbestimmungsrecht der Völker IV. Enthält das Recht auf „Selfdetermination“ ein Recht auf „Selfgovernment“? V. Umfang und Inhalt des Rechts auf Demokratie der Bürger und Völker VI. Durchsetzbarkeit der Rechte auf Demokratie VII. Ergebnisse
BVerfG : Fraport
(2011)
Between 2002 and 2006 the Colombian government of Álvaro Uribe counted with great international support to hand a demobilization process of right-wing paramilitary groups, along with the implementation of transitional justice policies such as penal prosecutions and the creation of a National Commission for Reparation and Reconciliation (NCRR) to address justice, truth and reparation for victims of paramilitary violence. The demobilization process began when in 2002 the United Self Defence Forces of Colombia (Autodefensas Unidas de Colombia, AUC) agreed to participate in a government-sponsored demobilization process. Paramilitary groups were responsible for the vast majority of human rights violations for a period of over 30 years. The government designed a special legal framework that envisaged great leniency for paramilitaries who committed serious crimes and reparations for victims of paramilitary violence. More than 30,000 paramilitaries have demobilized under this process between January 2003 and August 2006. Law 975, also known as the “Justice and Peace Law”, and Decree 128 have served as the legal framework for the demobilization and prosecutions of paramilitaries. It has offered the prospect of reduced sentences to demobilized paramilitaries who committed crimes against humanity in exchange for full confessions of crimes, restitution for illegally obtained assets, the release of child soldiers, the release of kidnapped victims and has also provided reparations for victims of paramilitary violence. The Colombian demobilization process presents an atypical case of transitional justice. Many observers have even questioned whether Colombia can be considered a case of transitional justice. Transitional justice measures are often taken up after the change of an authoritarian regime or at a post-conflict stage. However, the particularity of the Colombian case is that transitional justice policies were introduced while the conflict still raged. In this sense, the Colombian case expresses one of the key elements to be addressed which is the tension between offering incentives to perpetrators to disarm and demobilize to prevent future crimes and providing an adequate response to the human rights violations perpetrated throughout the course of an internal conflict. In particular, disarmament, demobilization and reintegration processes require a fine balance between the immunity guarantees offered to ex-combatants and the sought of accountability for their crimes. International law provides the legal framework defining the rights to justice, truth and reparations for victims and the corresponding obligations of the State, but the peace negotiations and conflicted political structures do not always allow for the fulfillment of those rights. Thus, the aim of this article is to analyze what kind of transition may be occurring in Colombia by focusing on the role that transitional justice mechanisms may play in political negotiations between the Colombian government and paramilitary groups. In particular, it seeks to address to what extent such processes contribute to or hinder the achievement of the balance between peacebuilding and accountability, and thus facilitate a real transitional process.
Das Verschwindenlassen
(2010)
Herausforderungen staatlicher Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidiger*innen in Lateinamerika
(2020)
Aus dem Inhalt:
• Herausforderungen staatlicher Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidiger*innen in Lateinamerika
• Kopftuchverbote im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Lichte des unionsrechtlichen Diskriminierungsschutzes
• Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2019 – Teil I: Staatenberichte
Nach dem Review 2014
(2017)
Am 30. Juni 2018 fand die vierzehnte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen zum Thema „Herausforderungen für die gegenwärtige deutsche UN-Politik“ statt.
Die Konferenz widmet sich ihrem Schwerpunktthema in drei Vorträgen, in denen einerseits die offizielle Sicht des Auswärtigen Amtes dargestellt und andererseits die Herausforderungen aus wissenschaftlicher Perspektive analysiert werden. Tanja Brühl nimmt hierzu eine Gesamtbetrachtung der deutschen UN-Politik aus rollentheoretischer Sicht vor, während Theodor Rathgeber die deutsche Menschenrechtspolitik angesichts der im UN-Menschenrechtsrat bestehenden Herausforderungen untersucht.
Der Band enthält drei weitere Texte, die Forschungsergebnisse zu aktuellen Entwicklungen präsentieren. Klaus Hüfner erörtert das aktuelle finanzielle Engagement Deutschlands in den Vereinten Nationen. Yanina Bloch zieht eine Bilanz nach den ersten acht Jahren der Tätigkeit von UN Women. Helmut Volger analysiert neue Fortschritte bei der Reform der Arbeitsmethoden des UN-Sicherheitsrates.
Inhalt: - I. Einleitung - II. Rechtsprechung des EuGH zu einzelnen Rechtsangleichungsmaßnahmen im Arbeitsrecht - II.1. Gleichbehandlung - II.2. Betriebsübergang - III. Arbeitsrechtlich relevanteRechtsprechung des EuGH zu den rechtlichenRahmenbedingungen des Binnenmarkts - III.1. Dienstleistungsfreiheit und Entsendung von Arbeitnehmern - III.2. Die EuGH-Urteile „Viking Line“, „Laval“ und„Rüffert“ aus den Jahren 2007 und 2008 - IV. Das Selbstverständnis des EuGH als „Integrationsmotor“ als Erklärung für scheinbar gegenläufige ordnungspolitische Ausrichtungen des EuGH - V. Fazit
I. Einführung II. Verfassungsrechtlicher Rahmen 1. Grundlagen 2. Mögliche Änderungen III. Einzelfragen 1. Präventivgewahrsam: S. und G. ./. Deutschland 2. Brechmitteleinsatz: Jalloh ./. Deutschland 3. Verbotene Vernehmungsmethoden: Gäfgen ./. Deutschland 4. Überlange Verfahrensdauer: Rumpf etal. ./. Deutschland 5. Sicherungsverwahrung: M. et al. ./. Deutschland IV. Ergebnis
Transitional Justice bezeichnet staatliche Anstrengungen um vergangene Menschenrechtsverletzungen am Ende von Represionen aufzuarbeiten. Reparationszahlungen an die Opfer, die eines der Hauptinstrumente staatlicher Aufarbeitung darstellen können, blieben in der Transitional Justice-Literatur vergleichweise unerforscht. Dieses Buch versucht diese Lücke zu schließen und fragt, warum manche Staaten solche Programme eingeleitet haben, während andere junge Demokratien darauf verzichteten. Dabei setzt sie Reparationszahlungen in den Kontext anderer Transitional Justice-Maßnahmen und greift gleichzeitig zwei Haupterklärungsansätze für gerichtliche Verfahren und Wahrheitskommissionen auf. In diesem Zusammenhang ist die Frage, inwieweit Transitional Justice aus moralischer Überzeugung oder aus taktischem Kalkül der neuen Eliten eingeleitet wurde. In dem die Arbeit diese Frage am Beispiel der Zahlung von Entschädigungsleistungen diskutiert, kann sie auch Aussagen darüber machen, wie valide die bestehenden Erklärungsansätze für Transitional Justice sind. Anhand der südamerikanischen Regimewechsel in den 1980ern wird aufgezeigt, dass Reparationszahlungen oft zur Legitimation von Amnestien verwendet wurden. Wenn Täter und Opfer relativ starkes Drohpotential besaßen, versuchten Regierungen den Opfern durch Entschädigung entgegenzukommen um Amnestien für die Täter bei gleichzeitiger Anerkennung der Taten zu rechtfertigen. Entschädigungszahlungen wurden somit oft aus strategischen Erwägungen geleistet, was man bei der normativen Bewertung dieser Programme berücksichtigen sollte.
Learning from the past
(2009)
Rezensiertes Werk: Die Religionsfreiheit im Verfassungsrecht der USA : historische Entwicklung und Stand der Verfassungsrechtsprechung / von Thomas Gerrith Funke. - Berlin : Duncker & Humblot, 2006. - 183 S. - (Staatskirchenrechtliche Abhandlungen ; 45) Zugl.: Bonn, Univ., Diss., 2002 ISBN: 3-428-11379-9
Aus dem Inhalt: - Die Bildungsartikel und ihre praktische Umsetzung in der Frauenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen - Binnenvertreibung als Angelegenheit des Völkerrechts - Die Durchsetzung von Menschenrechten vor US-Gerichten nach dem Kiobel-Urteil
Eine unendliche Geschichte?
(2011)
Dimensionen von Macht
(2023)
Ziele: Die Autorin konzentriert sich auf die Betrachtung des ethischen Berufskodex der Sozialen Arbeit und untersucht Schlüsselthemen (professionelle Haltung, systemimmanente Dilemmata, Gewalt und Machtmissbrauch) in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes in Ungarn und Deutschland.
Methoden: Kurzdarstellung einer standardisierten Online-Befragung von Fachkräften im System der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Kinderschutzes, die in Ungarn und Deutschland durchgeführt wurde. Der bereinigte Datensatz beläuft sich auf insgesamt 122 Fragebögen (Deutschland N=89, Ungarn N=33 aus Ungarn). Einige kinderrechtliche Herausforderungen in Bezug auf Institutionen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes in Ungarn werden darüber hinaus in einem Dialog vertiefend erörtert.
Ergebnisse: Der ethische Rahmen der Profession ist weitgehend bekannt, aber die Bedingungen in der Praxis müssen so verbessert werden, dass professionsethisch korrektes Handeln möglich ist. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in der täglichen Praxis Verstöße gegen die Berufsethik vorkommen. Besonders besorgniserregend sind die Ergebnisse bezüglich Gewalt und Missbrauch gegenüber Adressat*innen.
Implikationen für die Sozialarbeit: Die Profession der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession ist unweigerlich in normative Fragen der gesellschaftlichen Macht- und Dominanzverhältnisse verstrickt. Professionelles Handeln erfordert zum einen Kenntnisse der Kinder- sowie Menschenrechte, das Bewusstsein für moralische Normen, Standards und Werte, zum anderen die Fähigkeit zur ethischen Urteilsbildung, Selbstreflexion sowie Intervention.
Aus dem Inhalt:
- Dimensionen von Macht – Unter Betrachtung des ethischen Berufskodex, der professionellen Haltung und systemimmanenten Dilemmata im ungarischen Kinderschutzsystem
– Das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK – Chancen und Potenziale eines allgemeinen und umfassenden Diskriminierungsverbots
- Zum aktuellen Stand und zu aktuellen Fragen des Menschenrechtsschutzes von LGBTQI+-Personen
- Fragen nach gerechter Verteilung – eine menschenrechtliche Analyse der Allokation am Beispiel von COVID-19-Impfstoffen für Ältere
- Extraterritorial Constitutional Rights: A Comparative Case Study of the United States and Germany*
- Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2022 – Teil II: Individualbeschwerden
Menschenrechte in Filmen
(2008)
Diskriminierungsverbote gehören zu den Grundpfeilern des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es gibt sie in unterschiedlichen Ausprägungen: Manche schützen nur vor einer Ungleichbehandlung bei der Inanspruchnahme eines Freiheitsrechts (sog. akzessorische Diskriminierungsverbote), andere schützen demgegenüber vor einer Ungleichbehandlung in sämtlichen Rechtskontexten. Ein allgemeines und umfassendes Diskriminierungsverbot, welches in allen Rechtskontexten gilt, findet sich in Artikel 1 des 12. Zusatzprotokoll zur EMRK. Dieses Zusatzprotokoll wurde von vielen europäischen Staaten - darunter auch Deutschland - bisher nicht ratifiziert. Der Beitrag möchte die menschenrechtlichen Potenziale und Mehrwerte dieses Zusatzprotokolls aufzeigen und nimmt dabei auch umfassend Bezug auf die Lernerfahrungen des UN-Zivilpakts, welcher mit Art. 26 UN-Zivilpakt eine strukturanaloge Regelung kennt.
Kollektiv zum Recht
(2022)
Aus dem Inhalt:
- Kollektiv zum Recht: Der Kollektivbeschwerdemechanismus zur Europäischen Sozialcharta
- 30 Jahre Ratifizierung der UN-Kinderrechte. Wie steht es um das Prinzip des Kindeswohlvorranges ? Zum Umsetzungsstand in Deutschland am Beispiel kindgerechter Justiz
- EGMR, Vavřička u. a. ./. Tschechische Republik (47621/ 13), Urteil vom 8. April 2021 – Pflichtimpfungen für Kinder
Rezensiertes Werk: Roßkopf, Ulrich: Die innere Tatseite des Völkerrechtsverbrechens : ein Beitrag zur Auslegung des Art. 30 IStGH-Statut. - Berlin : Berliner Wissenschafts-Verl., 2007, 235 S. - (Berliner Juristische Universitätsschriften : Strafrecht ; 30) Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2007 ISBN: 978-3-8305-1475-6
Sinn der Menschenrechte
(2005)
Menschenrechte von LGBTQI+-Personen sind in keinem Vertragswerk ausdrücklich geregelt. Dementsprechend obliegt ihr Schutz der Rechtsprechung, die in den vergangenen Jahren ein ausdifferenziertes Schutzsystem etabliert hat, das sich vor allem auf den allgemeinen Schutz vor Diskriminierung, aber auch auf etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens stützt. Der Beitrag stellt die historische Entwicklung dieser LGBTQI+-Menschenrechte dar und trägt die aktuellen Rechtsquellen sowie die wichtigsten Entscheidungen zusammen, die weltweit und insbesondere in Europa diese Rechte gestärkt haben. National und international begegnen rechtliche Probleme dort, wo immer spezifischere Fragestellungen auf weltweit politische Instabilität trifft. Dazu zählen etwa die Stigmatisierung von sog. Konversionsmaßnahmen und die Eintragung von Trans*personen ins Geburtenregister.
NATO und Vereinte Nationen
(2011)
Die achte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen wurde am 28. Juni 2008 an der Universität Potsdam veranstaltet. Das Thema der Konferenz lautete „Die Vereinten Nationen in den internationalen Beziehungen“. Für die „Potsdamer UNO-Konferenzen“ sind die Verbindung von Wissenschaft und Praxis auf der einen und die Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen auf der anderen Seite kennzeichnend. Die vier Referate, die in der vorliegenden Broschüre dokumentiert werden, blicken aus unterschiedlichen Perspektiven auf die Vereinten Nationen. Diese Broschüre soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, wichtige Aspekte der Diskussion über das Engagement und die Handlungsspielräume der UN-Mitgliedstaaten Deutschland und Schweiz kennenzulernen. Außerdem werden die Rolle des UN-Generalsekretärs und die Rolle von Regionalorganisationen bei der Friedenssicherung beleuchtet. Das Referat, das Dr. Inge Kaul zum Thema „Die Vereinten Nationen und ihre Konkurrenten im internationalen System“ bei der Konferenz gehalten hat, wurde leider nicht zur Drucklegung eingereicht. Die vier Referattexte werden ergänzt durch einen Bericht des Koordinators des Forschungskreises Dr. Helmut Volger über die Arbeit des Forschungskreises Vereinten Nationen, der ursprünglich im MenschenRechtsMagazin 2007 veröffentlicht worden ist. Er soll die Leser über die inhaltlichen Schwerpunkte und Erfahrungen bei der Arbeit des Forschungskreises informieren.
NATO und Vereinte Nationen
(2002)
Ausländerrecht in Europa
(2008)
I. Einleitung II. Die Rolle der EMRK bei Einreise und Abschiebung III. Eine kleine Revolution: Freizügigkeit in der EU und Öffnung der Binnengrenzen IV. Drittstaatsangehörige und restriktive Ausübung staatlichen Ermessens IV. Zukunftaussichten: Zwei Vorschläge für eine Reform des Ausländerrechts in der EU V. Fazit
Menschenrechte
(2008)
Alle Rechte sind universell, unteilbar, befinden sich in wechselseitiger Abhängigkeit und Zusammenhang – so lautet Art. 5 der Wiener Deklaration der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte 1 aus dem Jahre 1993. Diese kleine und umfangreiche Definition ruft eine Menge von Fragen hervor, denen hier kurz nachgegangen werden soll.
Einführung in die Tagung
(2015)
Aktuelle Fragen des Menschenrechtsschutzes : 1. Potsdamer Menschenrechtstag am 26. Oktober 2011
(2012)
Aus Anlass der Neubesetzung des Menschenrechtszentrums mit den Direktoren Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard) und Prof. Dr. Logi Gunnarsson fand am 26.10.2011 der Potsdamer Menschenrechtstag unter der Themenstellung „Aktuelle Fragen des Menschenrechtsschutzes“ statt. Ganz im Sinne der interdisziplinären Ausrichtung des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam beschäftigten sich die beiden Direktoren in ihren Einführungsvorträgen aus ihrer jeweiligen Disziplin heraus mit philosophischen und rechtlichen Problemstellungen der Menschenrechte und ihres Schutzes.
Jahresbericht 2023
(2024)
Dieser Jahresbericht umfasst den Berichtszeitraum 2023, in dem Forschung und Lehre wieder in Präsenz stattfinden konnten. Begegnung und Austausch in Hörsaal und Seminarraum, auf Konferenzpaneln und während Kaffeepausen sind wieder möglich, aber die Möglichkeiten von Homeoffice und Onlinekommunikation bleiben weiter bestehen, wie die Erfahrung zeigt.
Das MenschenRechtsZentrum als interdisziplinär arbeitende, zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam hat es im Berichtszeitraum erneut unternommen, juristische, philosophische, geschichts- und kultur- sowie politikwissenschaftliche Perspektiven auf das Thema Menschenrechte in Forschung und Lehre miteinander zu verbinden.
Die Wissenschaftler*innen des MenschenRechtsZentrums lehren an den Fakultäten, denen sie angehören. Hier werden daher nur diejenigen Aktivitäten angeführt, die einen Bezug zur Arbeit des MenschenRechtsZentrums sowie zu menschenrechtlichen Fragestellungen haben; weitergehende Informationen finden sich auf den Homepages der jeweiligen Personen.
Die fünfte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen fand am 27. und 28. Juni 2003 an der Universität Potsdam statt. Sie stand unter dem Schwerpunktthema „Die deutsche UN-Politik 1973-2003", würdigte aber auch den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen und widmete sich aus aktuellem Anlaß ebenfalls der ,,Neue[n] Struktur der UNInformationsarbeit in Europa".
Insgesamt sieben Referate bereiteten die Konferenzthemen in bewährter Kombination von Wissenschaft und Praxis auf. Die hier abgedruckten Referate machen zusammen mit den Diskussionen, die zusammengefaßt wiedergegeben werden, deutlich, daß die Attraktivität der Vereinten Nationen gerade für kleine und mittlere Staaten unvermindert vorhanden ist. Der Kontrast der Erwartungen des Neumitgliedes Schweiz mit den Erfahrungen der Bundesrepublik Deutschland aus drei Jahrzehnten Mitgliedschaft zeigt dabei ein interessantes Spektrum von Chancen und Grenzen auf.
Die deutschsprachige UN-Forschung aller Disziplinen muß ihren Standort stets aufs Neue definieren. Die Diskussionen, die auf der Konferenz geführt wurden, zeigen das Interesse und die Bereitschaft, sich dieser Herausforderung in Wissenschaft und Praxis zu stellen. Der Forschungskreis möchte mit dieser Broschüre allen Interessierten die Möglichkeit geben, an dieser Diskussion teilzuhaben.
Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die organisatorische Kooperation.
Aus dem Inhalt:
- 10 Jahre Responsibility to Protect: Ein Sieg für die Menschenrechte? – Eine politik- und rechtswissenschaftliche Analyse
- Neue Regeln zur Abwesenheit des Angeklagten vor dem IStGH:
Menschenrechtliche Anforderungen an In-absentia-Verfahren
- EGMR: S.A.S. ./. Frankreich – Urteilsbesprechung zum Burkaverbot
The last years have been affected by Covid-19 and the international emergency mecha-nism to deal with health-related threats. The effects of this period manifested differ-ently worldwide, depending on matters such as international relations, national policies, power dynamics etc. Additionally, the impact of this time will likely have long-term effects which are yet to be known. This paper gives a critical overview of the Public Health Emergency of International Concern (PHEIC) mechanism in the context of Covid-19. It does so by explaining the legal framework for states of emergency, specifically in the context of a PHEIC, while considering its restrictions and limitations on human rights. It further outlines issues in the manifestation of global protections and limitations on human rights during Covid-19. Lastly, considering the likelihood of future PHEICs and the known systemic obstructions, this paper offers ways to im-prove this mechanism from a holistic, non-zero-sum perspective.
Inhalt: - I. Einleitung - II. Was ist der Global Compact? - III. Wie funktioniert der Global Compact? - IV. Der Global Compact will kein Verhaltenskodex sein. - V. Der Global Compact als Bestandteil von „global governance“ - VI. Der Global Compact und der Schutz der Menschenrechte - VII. Ausschau - Literatur - Teilnehmer des Global Compact