Historisches Institut
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Vergangenheit ist vergangen, Geschichte wird gemacht. An diesem Konstruktionsprozess sind nicht nur die historischen Akteur:innen und deren Quellen, sondern in besonderem Maße auch die Historiker:innen, die sich mit diesen auseinandersetzen, beteiligt. Sie sind es, die die Quellen erst zum Sprudeln bringen. Was dabei zutage tritt, ist somit in hohem Maße von den Forschenden selbst, von ihren Vorannahmen und Methoden aber auch von ihren sozialen, kulturellen und biografischen Prägungen abhängig. Das hier vorgestellte Prozessmodell versucht, diese als Einflussfaktoren zu fassen und sichtbar zu machen, um auf dieser Basis eine erweiterte wissenschaftliche (Selbst-)Reflexion zu ermöglichen.
Der Fall des T. Annius Milo bietet für den Lateinunterricht großes didaktisches Potenzial. Denn an seinem Beispiel kann die Lektüre eines lateinischen Textes hervorragend mit realienkundlichen Aspekten verknüpft und es können plausible Bezüge zur Gegenwart hergestellt werden. Die vorliegende Masterarbeit zeigt, welch reiches Themenspektrum in Ciceros Rede Pro Milone steckt. Dazu zählen der historische Kontext des Falls, der Tatbestand des Mordes und der Ablauf des damaligen Gerichtsverfahrens. Darüber hinaus wird das römische Recht mit dem heutzutage in Deutschland geltenden Strafrecht verglichen. Und zu guter Letzt wird hier die Glaubwürdigkeit verschiedener schriftlicher Zeugnisse geprüft, insbesondere die Frage, ob die überlieferte Rede das einstige Prozessgeschehen in authentischer Weise widerspiegelt.
Legitimiertes Unrecht
(2024)
Das Oberste Gericht der DDR war integraler Bestandteil der sozialistischen Staatsführung und unterlag strengen Denk- und Organisationsstrukturen. Es war eng in die politische Agenda der SED eingebunden und genoss keinerlei Unabhängigkeit. Die Auslegung des DDR-Rechts durch das Gericht orientierte sich ausschließlich an den innen- und außenpolitischen Interessen der SED. Dies galt auch für die Rechtsprechung in Fällen der Republikflucht und ihrer gesetzlichen Vorläufer. Die höchste Gerichtsinstanz im Staat war aktiv an der Gestaltung und Umsetzung der Strafjustiz gegen Republikflüchtige beteiligt, was wesentlich zur Festigung der Herrschaftsgewalt der SED beitrug. Die vorliegende Untersuchung analysiert Urteile des Obersten Gerichts im historisch-politischen Kontext und zeigt auf, dass die Urteilspraxis ausschließlich im Interesse parteipolitischer Ziele handelte und weder dem Volk noch der eigentlichen Rechtsfindung verpflichtet war. Des Weiteren wird der maßgebliche Beitrag des Obersten Gerichts an der schrittweisen Kriminalisierung der Bürger der DDR beleuchtet. Dies wirft ein kritisches Licht auf die Rolle des Rechtssystems bei der Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in autoritären Regimen.
Reiz der Revolution
(2023)
Die Dissertation untersucht die vielseitigen Verflechtungen und Transfers im Rahmen der deutschen Nicaraguasolidarität der späten 1970er und der 1980er Jahre. Bereits im Vorfeld ihres Machtantritts hatten die Sandinistas in beiden Lagern um ausländische staatliche und zivile Unterstützung geworben. Nun gestalteten sie mit dem sandinistischen Reformstaat zugleich ein internationales Netz an Solidaritätsbeziehungen aus, die zur Finanzierung ihrer sozialreformerischen Programme, aber auch zur Legitimation ihrer Herrschaft dienten.
Allein in der Bundesrepublik entstanden mehrere hundert Solidaritätsgruppen. In der DDR löste die politische Führung eine staatlich gelenkte Solidarisierung mit Nicaragua aus, der sich zehntausende Menschen und unabhängige Basisinitiativen anschlossen. Trotz ihrer Verwurzelung in rivalisierenden Systemen und der Heterogenität ihrer Weltbilder – von christlicher Soziallehre bis zur kritischen Linken – arbeiteten etliche Solidaritätsinitiativen in beiden Ländern am selben Zielobjekt: einem Nicaragua jenseits der Blöcke. Gemeinsam mit ihren nicaraguanischen Projektpartner_innen eröffneten sie auf transnationaler Ebene einen neuen Raum für Kommunikation und stießen dabei auf Differenzen und Auseinandersetzungen über politische Ideen, die beiderseits des Atlantiks neue Praktiken anregten.
Die Forschungsarbeit basiert auf einer umfangreichen Quellenauswertung in insgesamt 13 Archiven, darunter das Archiv der Robert-Havemann-Gesellschaft, das Archiv der BStU, verschiedene westdeutsche Bewegungsarchive und die archivalischen Nachlässe des nicaraguanischen Kulturministeriums.
"Aggredior ad ipsum crimen magiae." Mit diesen Worten leitet Apuleius die Widerlegung der gegen ihn gerichteten Anklage ein: Er soll die reiche Witwe Pudentilla durch Liebeszauber zu einer Heirat mit ihm veranlasst haben. Dagegen setzt er sich in seiner Verteidigungsrede "De magia" zur Wehr. Die vorliegende Arbeit soll diese spannende Rede Lateinschülern der gymnasialen Oberstufe durch ein Lektüreheft bekannt machen. Letzteres ist mit kompetenzorientierten Aufgaben und einem Erwartungshorizont versehen. Es wird ferner von der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den in der Rede behandelten Themen flankiert. Das Heft soll den Schülern einerseits die argumentative Strategie der Rede und andererseits das antike Alltagsphänomen 'Magie' näherbringen. Dabei tauchen sie ein in die antiken Vorstellungen von Zauberei und versuchen zugleich die einstigen Vorwürfe der Ankläger zu rekonstruieren, die etwa die Suche nach bestimmten Fischarten, die Behandlung von Epilepsie oder gewisse nächtliche Rituale betreffen. Darüber hinaus fragen sie nach der Unterscheidung magischer von religiösen Praktiken und stellen dabei Bezüge zu ihrer eigenen Lebenswelt her.
Die finanzgeschichtlichen Untersuchungen sind überwiegend auf Geld konzentriert, Naturalien wurden vernachlässigt oder ausgeblendet. Die vorliegende Arbeit bezieht die Naturalien konsequent mit ein. Nur so ist eine Analyse der Domänenwirtschaft in ihrer Bedeutung für die Staatsfinanzen möglich. Der Erkenntnisfortschritt liegt in der konsequenten Berücksichtigung der Naturalien durch Umrechnung in Geldwerte. Nicht zu leisten ist der Anteil der domänenwirtschaftlichen Erträge am Gesamthaushalt des hessischen Territorialstaates, auch ist die Vermarktung der Überschüsse der Ämter quellenbedingt nicht zu ermitteln. Die Ämterfinanzen zeigen einen Rahmen für domänenwirtschaftliche Staatsfinanzierung auf, dass bei Verzicht auf militärische Aktionen der frühmoderne Territorialstaat domänenwirtschaftlich zu finanzieren war.
Die vorliegende Untersuchung kann aufzeigen, dass der domänenwirtschaftliche Rahmen für die Finanzierung eines Territorialstaates ausreichte, wenn er auf militärische Aktivitäten und Abenteuer verzichtete. In dieser Studie werden erstmalig umfassende statistische Erhebungen der unteren staatlichen Ebene, das Landbuch und das Ämterbuch ausgewertet, die bisher nur von Kersten Krüger ediert waren. Die vorliegende Arbeit ist in die Staatsfinanzierung auf der Stufe der Domänenwirtschaft einzuordnen. Landgraf Wilhelm IV. von Hessen-Kassel war einer der letzten, der es geschafft hatte, seinen Staat domänenwirtschaftlich mit den Einnahmen aus den Naturalien zu finanzieren. Als Domänenstaat wird ein Staat bezeichnet, der auf den ordentlichen Einkünften aus Liegenschaften und Landbesitz beruht. Es wird in dieser Arbeit der domänenwirtschaftliche Rahmen für die Staatsfinanzen berechnet. Das bedeutet, dass die Zentralfinanzen nicht berücksichtigt sind.
Es konnte gezeigt werden, dass, obwohl Landgraf Wilhelm IV. über ein kleineres Territorium als sein Vater, Landgraf Philipp der Großmütige, verfügte, die Gesamtüberschüsse höher waren. Das war seiner klugen Politik zu verdanken und seinen Bemühungen, ständig die Ämterfinanzen zu verbessern. Wilhelm IV. konsolidierte seinen Staat und konnte über domänenwirtschaftliche Einnahmen aus den Ämtern seinen Staat finanzieren. Das gelang ihm, da er erstens seinen Staat ordentlich verwaltete und zweitens keine Kriege führte. Landgraf Wilhelm IV. verabscheute den Krieg. Er sagte über den Krieg: „es ist kain abscheulicher ding auf erden als ein krieg“.
Die Königlich Preußische Seehandlung, nach der heute die „Stiftung Preußische Seehandlung“ benannt ist, besitzt eine lange und vielseitige Geschichte. Der anlässlich des Stiftungsjubiläums erscheinende Band wirft einen Blick auf die Gründungskonstellation 1772, als König Friedrich II. die Gewerbe in Preußen fördern wollte. Er zeichnet die Aktivitäten von Männern an der Spitze der Seehandlung nach, wie Finanzminister Carl August von Struensee und dem unternehmerisch denkenden Karrierebeamten Christian Rother. Das Gebäude der Seehandlung wurde nach 1900 neu erbaut und ist heute in der Berlin-Brandenburgischen Akademie am Gendarmenmarkt lebendige Gegenwart. Die Seehandlung erhielt von ihren Zeitgenossen im 19. Jahrhundert ambivalente Urteile. Ein Ausblick auf die Geschichte der Stiftung Preußische Seehandlung seit 1983 zeigt das Bemühen um Kunst- und Kulturförderung als zentrale Aufgabe.
Das Buch ist der erste systematisch und allseitig angelegte wissenschaftliche Versuch, die in der Schulmathematik angewandten logischen Regeln vertieft zu erforschen. Dabei zeigte sich eine wichtige Besonderheit: In der Schulmathematik gehen - anders als in der Wissenschaft der Mathematik und anders als in den übrigen Wissenschaften - zwei Logiksysteme, das der Umgangssprache und das von G. Frege begründete kunstlogische System, eine noch kaum bekannte Beziehung ein. Im Buch wird dies besonders an der Arbeit von Ch. Schamberger und am „Ziegenproblem“ demonstriert. Die ersten Bemühungen des Buches brachten mehrere nicht unwichtige Teilergebnisse, ließen aber vor allem größere Lücken in der Erforschung der umgangssprachlichen Logik erkennen. Darauf und in der Formierung neuer Logiksysteme (z. B. quantenlogischer Art) ist in Zukunft ein Hauptwert zu legen.
Befragungsergebnisse unter Lehramtsstudierenden belegen nur mittelmäßige Relevanzeinschätzungen hinsichtlich fachwissenschaftlicher Studieninhalte. Der Relevanzwahrnehmung in Lehr-Lern-Situationen werden indes motivations- und interessensförderliche Effekte und dadurch Einflüsse auf den Wissenserwerb zugeschrieben. Der Beitrag stellt eine auf Theorien zur Relevanzeinschätzung und einem besonderen, auf Lehr-Lern-Kontexte anwendungsbezogenen Fachwissen basierende Interventionsmaßnahme im Bachelorgeschichtsstudium an der Universität Potsdam vor: eine spezielle Vorlesung und Online-Tutorium mit Lehr-Lern-Videos, die auf die Erhöhung der Relevanzwahrnehmung von Lehramts- und Fachstudierenden abzielt. Eine fragebogengestützte Erhebung zu den Relevanzeinschätzungen der Studierenden nach dem Besuch der Lehrveranstaltung zeigt, dass alle Geschichtsstudierenden die Inhalte der Vorlesung und des Online-Tutoriums als relevant für Studium und Beruf einschätzen. Insbesondere die Inhalte des Online-Tutoriums, das anwendungsbezogenes Fachwissen vertieft, werden als berufsrelevant eingestuft, Fachstudierende könnten aber noch besser adressiert und Reflexionsfragen zur eigenen Generierung von Relevanz seitens der Studierenden eingebaut werden. Die Studie belegt insgesamt Gelingensfaktoren für die Konzeption fachwissenschaftlicher Vorlesungen, die auch an anderen Universitätsstandorten die mangelnde Relevanzeinschätzung erhöhen könnten.
Im 19. Jahrhundert waren Konversationslexika, wie der Name schon andeutet, dazu gedacht, die Konversation in Salon und Vereinen mit Informationen zu bereichern. In den einzelnen Artikeln wurde auf Präzision, Genauigkeit und Überprüfbarkeit gesetzt, um der Leserschaft auch ein eigenes Urteil zu ermöglichen. Die „Seehandlungs-Societät in Preußen“ oder „Seehandlung, preußische“, wie sie in deutschen Lexika vorkommt, wandelte sich im 19. Jahrhundert zur Staatsbank. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts fielen die Urteile der Lexika meist ablehnend aus: Die Seehandlung erschien als eine wirtschaftspolitisch katastrophale Fehlentwicklung. Eine besondere Rolle spielte der Präsident Christian (von) Rother, der die Seehandlung zum selbständigen Unternehmen gemacht hatte. Der Wandel der allgemeinen Lexika in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts veränderte auch die Sicht auf die Seehandlung. Die Geschäfte der Bank wurden positiv hervorgehoben, die Beurteilungen verwiesen auf Statistiken und Bilanzen. Der Fokus rückte von den leitenden Personen der Seehandlung hin zum Kampf um Handelsmonopole und den preußischen Landtag als öffentlichem Forum. Das vernichtende Urteil der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war einer differenzierten Bewertung der Bankentätigkeit gewichen.