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Fälle zum Gesellschaftsrecht
(2020)
Fälle zum Handelsrecht
(2021)
Kartellrecht
(2021)
The following article deals with the question under which conditions a patientdecree is possible in German law. A patient decree can, within certain limits, define the will of the patient at the stage of legal capacity to determine whatshould happen in certain situations when the patient is later under care and acaregiver there-fore takes over his or her representation in certain decisions.Thisapplies in particular to the termination of life-sustaining measures in case ofillness.
Die UWG-Reform 2021
(2021)
Urheberrecht
(2021)
Das Urheberrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Wahlfächer Wirtschaftsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz. Gegenstand des Rechtsgebiets sind die Rechte an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die Materie ist eng mit den Problemen der Informationsgesellschaft verknüpft und unter-liegt gegenwärtig zahlreichen Änderungen. Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet. Das Werk stellt nicht nur das Urheberrecht im eigentlichen Sinne, sondern auch Teile des Kunsturhebergesetzes, insbesondere das Recht am eigenen Bild, eingehend dar.
§ 368 Pfandverkauf
(2020)
Fälle zum Gesellschaftsrecht
(2022)
Handelsrecht
(2021)
Grußwort des Dekans
(2015)
Dieses Buch soll Hilfestellung bei der Vorbereitung auf Prüfungen im Lauterkeits- und Kartellrecht geben. Dabei soll es weniger um das Abfragen von sehr speziellen Einzelfragen gehen. Vielmehr soll in erster Linie überprüft werden, ob die Leserin/der Leser die Grundstrukturen der beiden Rechtsgebiete verstanden hat. Dies gilt umso mehr, als beide Rechtsgebiete sehr stark durch das jeweilige europäische Recht geprägt sind.
Lauterkeitsrecht
(2021)
Das Wettbewerbsrecht ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt, das den Begriff der "Lauterkeit" zur Feststellung der Zulässigkeit eines Geschäftsgebahrens verwendet. Das Rechtsgebiet wird daher in Abgrenzung zum europäischen Wettbewerbsrecht, das kartellrechtliche Fragen betrifft, auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet.
Von besonderer Bedeutung sind die Vorgaben der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), die es bei der Auslegung des UWG stets zu beachten gilt. Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetz, Rechtsprechung und Schrifttum. Dies betrifft insbesondere das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sowie einige Grundsatzentscheidungen des EuGH (zB WRP 2018, 1304 - Autorita Garante della Concorrenza del Mercato/Tre Wind u.a. und WRP 2018, 1311 - Komisia za zashtita na potrebitelite/Evelina Kamenova) und des BGH zu § 3a UWG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG (BGH WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), § 5 Abs. 1 UWG (BGH WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge), § 5a UWG (zB BGH WRP 2018, 65 - MeinPaket.de II und WRP 2018, 1335 - Werbeblocker II) und § 823 Abs. 1 BGB im Hinblick auf den Eingriff in das Recht am Unternehmen durch Zusenden von Werbe-E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers (BGH WRP 2017, 700 - Einwilligung in E-Mail-Werbung).
Das Wettbewerbsrecht ist Gegenstand des Schwerpunktbereichsstudiums. Da sich die Materie vor allem aufgrund europäischer Einflüsse im ständigen Wandel befindet, ist das Bedürfnis an einem aktuellen, aber zugleich konsequent auf Studienbedürfnisse zugeschnittenen Lehrbuch groß.
Der Grundriss stellt das aktuelle Wettbewerbsrecht studiengerecht mit vielen Übersichten, Schemata, Beispielen und einer Übungsklausur mit Lösung dar.
Vorteile auf einen Blick
- kompakte Darstellung des geltenden Rechts
- mit vielen Einstiegsfällen und Beispielen
- vom Autor des Parallelwerks Kartellrecht in der Grundriss-Reihe
Zur Neuauflage
- Mit der 4. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und europäischen Entwicklungen gebracht. Es berücksichtigt insbesondere die UWG-Novelle 2015, die das UWG grundlegend verändert hat.
Zielgruppe
Für Studierende und alle, die sich auf einfache Weise in das Wettbewerbsrecht einarbeiten wollen.
Familie Veistenauer
(2019)
Energieversorgung
(2018)
Internetauktion
(2009)
Art. 102 AEUV, § 19 GWB und Rechtsbruch, insbesondere Verstöße gegen AGB-Recht und Datenschutzrecht
(2020)
§ 371 Befriedigungsrecht
(2020)
Der neue § 19a GWB
(2021)
Wettbewerbsrecht
(2021)
Wettbewerbsrecht
(2022)
Die 11. GWB-Novelle
(2023)
Art. 102 AEUV, § 19 GWB und Verstoß gegen nicht-wettbewerbsrechtliche Vorschriften (hier: DSGVO)
(2023)
Mobilfunkvertrag
(2020)