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Der Beitrag möchte die Grundlinien der Lissabon-Entscheidung nachzeichnen und unter Zugrundelegung der geäußerten Kritik eine erste Bilanz der rechtswissenschaftlichen Rezeption ziehen. Er knüpft damit an "Götterdämmerung I" (NWVBl. 2009, 338 ff.) an. Daneben gilt es, das vom BVerfG eingeforderte legislatorische Agieren in Hinblick auf das zu schaffende neue Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag nachzuzeichnen. Ein Ausblick schließt den Beitrag ab.
Der anzuzeigende Band dokumentiert die Referate der traditionsreichen Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung, welche im Frühjahr 2004 bereits zum 72. Mal an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer stattfand. Als Herausgeber zeichnet Hermann Hill verantwortlich. Es zeigt sich ein überaus facettenreiches Fresko der anstehenden kommunalen Herausforderungen. Auch wenn sich in jüngster Zeit das Bild der Gemeindefinanzen etwas aufzuhellen scheint, so muß sich doch die deutsche kommunale Selbstverwaltung immer wieder aufs Neue behaupten. An entsprechenden Ideen mangelt es nicht. Der Band vermittelt dafür nützliche Fingerzeige.
Hugo Preuß (1860 - 1925)
(2006)
Knemeyer, F. L. (Hrsg.), Kommunale Selbstverwaltung in Ost und West; Baden-Baden, Nomos, 2003
(2003)
Krahm, B., Polizeiliche Maßnahmen zur Eindämmung von Hooligangewalt; Stuttgart, Booerberg, 2008
(2008)
Krahm, B., Polizeiliche Maßnahmen zur Eindämmung von Hooligangewalt; Stuttgart, Boorberg, 2008
(2008)
Perspektiven für ein brandenburgisches Versammlungsrecht de constitutione lata und de lege ferenda
(2008)
Es soll zunaechst das geltende Versammlungsrecht einschließlich seiner Entwicklung in Deutschland seit 1949 skizziert werden. Dabei ist die spezifische Rechtslage in Brandenburg besonders umreißen. Vor kurzem hat das BVerfG eine landesrechtliche Regelung unter die Lupe genommen; diese Entscheidung gilt es nachzuvollziehen. Schließlich sollen Perspektiven fuer ein brandenburgisches Landesversammlungsgesetz ausgelotet werden. Dafuer ist es erforderlich, zunaechst die bundesverfassungsgerichtlichen Aussagen auf Brandenburg zu spiegeln. Außerdem soll ermittelt werden, wie genau dem Gestaltungsauftrag des Grundgesetzes Rechnung getragen werden kann. Ein Resuemee schließt die Ausfuehrungen ab.