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Ein wichtiges Indiz für den Stellenwert des betrieblichen Personalwesens ist u.a. die Art und Weise, in der die Personalfunktion in der Unternehmensleitung vertreten ist. Es ist sicherlich nicht selbstverständlich, daß alle Vorstandsmitglieder das Personalmanagement als einen wichtigen Strategiefaktor ansehen und im Sinne moderner Human Resource Management-Konzeptionen ihren Beitrag zu dieser Top-Management-Aufgabe leisten. Andererseits gibt es gesetzliche Erfordernisse, welche die Existenz der Personalfunktion in der Unternehmensleitung jedenfalls formal vorsehen. So ist gemäß Mißbestimmungsgesetz 1976 ein Mitglied der Unternehmungsleitung als Arbeitsdirektor und mit Zuständigkeit für den Kernbereich der Personalund Sozialwesens zu bestellen. Im folgenden sollen einige Ergebnisse aus einer repräsentativen Untersuchung über Arbeitsdirektoren gemäß MitbestG von 1976 vorgestellt werden, wobei sowohl auf personelle und positioneile als auch auf personalpolitische Aspekte sowie auf Fragen der Betriebs- und Unternehmungsverfassung (Industrial Relations) Bezug genommen wird.
Sozialleistungsmanagement
(1993)
Dieses Buch gibt einen Überblick über die Funktion der Sozialleistungen im betrieblichen Vergütungssystem. Es verdeutlicht, was bei der Vergabe der einzelnen Leistungsarten zu berücksichtigen ist, zeigt deren Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf und gibt Hinweise auf kostengünstige Zusatzleistungen, die im Vergleich zu teureren Lösungen höhere Wertschätzung genießen. Zahlreiche Beispiele aus der betrieblichen Praxis bieten dem Leser die Möglichkeit, Bewährtes in eigene Konzepte einzufügen sowie innovative Maßnahmen zu ergreifen, die ihm einen Wettbewerbsvorsprung auf dem Arbeitsmarkt für Fach- und Führungskräfte verleihen. „Sozialleistungsmanagement" wendet sich an Unternehmer, Personalleiter, Führungskräfte auf allen Ebenen sowie Personal- und Unternehmensberater, aber auch an Personal-und Betriebsräte, die im Hinblickauf das Machbare und auf neuere Entwicklungen bei Sozialleistungen auf dem laufenden bleiben wollen.
Unternehmensverfassung
(1993)