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Vor achtzig Jahren
(2020)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
rezensiertes Werk: Karl, Wolfram (Hrsg.): Internationale Gerichtshöfe und nationale Rechtsordnung, Internationales Symposium am Österreichischen Institut für Menschenrechte am 28. und 29. November 2003 in Salzburg zu Ehren von em.o.Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Franz Matscher(Schriften des Österreichischen Instituts für Menschenrechte ; Bd. 9). - Kehl a. Rh. [u.a.] : N.P. Engel Verl., 2005. - 254 S. ISBN 3-88357-135-0
Tagungsbericht: Weiß, Norman: 20 Jahre Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)<1999, Potsdam> / 20 Jahre Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), Tagung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam am 25., 26. November 1999
Editorial
(2017)
Inhaltsübersicht I. Ziele, Maßstäbe und Grundmuster des internationalen Menschenrechtsschutzes II. Strukturen und allgemeine Bedeutung von Individualbeschwerdeverfahren III. Zum Gewinn eines speziellen Individualbeschwerdeverfahrens nach der Kinderrechtskonvention IV.Zur Einklagbarkeit der Konventionsrechte V. Fazit
Einführung in den Individualrechtsschutz nach der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen
(1997)
This article gives a short introduction in the United Nations Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment. Focussing on the individual communications, it describes the admissibility conditions and the procedure before the Committee.
Hugo Grotius: Mare Liberum
(2009)
Im März 1609 erschien die Schrift „Mare Liberum“. Das aus diesem Anlaß durchgeführte Podiumsgespräch „Hugo Grotius: Mare Liberum – Zur Aktualität eines Klassikertextes“ erörterte zunächst den Typus des Klassikertextes und untersuchte Aspekte der Grotius-Rezeption. Danach wurde erörtert, inwieweit der Protestant Grotius von Ideen des Katholiken de Vitoria beeinflußt war und was dies für die Webersche Einordnung des Kapitalismus bedeutet. Abschließend stellte das Podiumsgespräch dann den Bezug zur heutigen Situation her und behandelte die Bedrohung der Freiheit der Meere durch Piraterie und setzte sich mit den Gegenmaßnahmen der Europäischen Union auseinander. Die Publikation enthält die ersten drei Beiträge aus der Feder von Markus Kotzur, Johannes Thumfart und Norman Weiß. Kotzur entwickelt den Begriff des Klassikertexts und macht an den verschiedenen Kategorien – literarische Texte, philosophische, staats- und gesellschaftstheoretische Entwürfe, politische Texte und spezifische Rechtstexte – die jeweiligen Wirkungsmöglichkeiten anschaulich. Er schildert sodann die Besonderheit der spezifisch juristischen Wirkweisen aller Kategorien von Klassikertexten in der völkerrechtlichen Theorie und Praxis gleichermaßen. Weiß schildert die Entstehungshintergründe von „Mare liberum“ und geht darauf ein, wie und warum ein für den konkreten Einzelfall entstandenes Parteigutachten bereits nach wenigen Jahren zum allgemein bedeutsamen Rechtstext werden konnte. In einem zweiten Schritt wird kurz angerissen, wie sich die Rezeption dieses Klassikertexts im zwanzigsten Jahrhundert darstellt. Thumfart unternimmt es, die These Max Webers, der Kapitalismus sei durch den Protestantismus begünstigt worden, um die eigene These zu ergänzen, auch die katholische Religion habe sich förderlich erwiesen: Grotius habe seine Idee eines universalen, natur- und gottgewollten Rechts auf Freihandel in Abhängigkeit von dem katholischen Missionsgedanken entwickelt, wie er knapp sechzig Jahre vor Grotius von dem spanischen Dominikaner Francisco de Vitoria formuliert wurde.
rezensierte Werke: Ott, Martin: Das Recht der Sezession als Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts der Völker. - Berlin : Berliner Wissenschafts-Verlag, 2008. - 535 S. (Berliner Juristische Universitätsschriften : Öffentliches Recht ; 30) ISBN 978-3-8305-1553-1 Cole, Mark D.: Das Selbstbestimmungsrecht indigener Völker : eine völkerrechtliche Bestandsaufnahme am Beispiel der Native Americans in den USA. - Berlin : Duncker & Humblot, 2009. - 645 S. (Schriften zum Völkerrecht ; 188) ISBN 978-3-428-11740-6
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch die Europäische Menschenrechtsarchitektur ins Wanken gebracht. Der Europarat reagierte schnell und beendete die Mitgliedschaft der Russischen Föderation. Aus diesem Anlass blickt der Beitrag zurück auf die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat. Seit dem Beitritt vor 26 Jahren haben Konfrontationen die – oftmals kurzen– Phasen der Kooperation überschattet. Das wirft die Frage auf, inwieweit die „Politik des Dialogs“ gegenüber der Russischen Föderation geeignet war, die Menschenrechtslage in Russland zu verbessern. Der Beitrag legt zudem die rechtlichen Grundlagen von Beitritt und Ende der Mitgliedschaft dar und untersucht, wie sich der Ausschluss auf die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auswirkt. Der Ausschluss Russlands stellt einen Wendepunkt dar. Zwar wird damit ein potenziell gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Jedoch entsteht durch die geschlossene Reaktion der restlichen Mitgliedstaaten auch ein Momentum für Reformen und eine Rückbesinnung auf das Gründungsziel des Europarates – die kollektive Durchsetzung der Menschenrechte.
Human rights can be understood as a multi-faceted concept which needs a strong legal basis, namely, a set of legal guarantees in human rights treaties and an increasing number of monitoring mechanisms. Following the Universal Declaration of Human Rights (UDHR) of December 10, 1948, various multi-lateral treaties for the protection of human rights have been negotiated and entered into force. They are not restricted to civil and political rights and take a much broader approach. All have monitoring mechanisms acting on a legal basis. The important European system with its strong, judicial monitoring mechanism is providing an effective human rights protection focused on civil and political rights. In the Görgülü case (2004), the German Federal Constitutional Court underlined the importance of the European Court’s judgments and of the ECHR as a legally binding instrument for the protection of human rights.
In diesem ersten Bericht wird über den Problemkreis Kinder- und Jugendkriminalität gehandelt. Damit soll versucht werden, neue Argumentationsansätze in die aktuelle Diskussion über die allgemeine Verbrechensbekämpfung („Erfolgsmodell New York"1) und die spezielle Behandlung von Heranwachsenden2 einzubringen.
Inhaltsübersicht I. Vereinte Nationen II. Rechtsbeistand im nationalen Vergleich III. Strafjustiz gegenüber Kindern IV. Erstbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Kinderrechtskonvention
Rezensiertes Werk: Häußler, Ulf: Ensuring and enforcing human security : the practice of international peace missions ; legal framework, military operations, political ramifications. - Nijmegen : Wolf, 2007. - X, 180 S. - (A challenge for European law : the merging of internal and external security) ISBN: 978-90-5850-257-5
The nineteenth century witnessed restoration and reformation, the heyday of the nation state in Europe and inter-state cooperation at the same time. Driven by technical progress, communication across borders became an everyday phenomenon demanding transnational cooperation and regulation. Whereas in the political field irregular conferences turned out to be an appropriate instrument for governing transnational cooperation, a more constant and institutionalised matter proved to be adequate for technical cooperation.
In 1865, the International Telegraph Convention set up a relevant administrative union which merged in 1932 with the International Radiotelegraph Union from 1906 to form the newly labelled International Telecommunication Union (ITU). The parties to the ITU met regularly in so-called plenipotentiary conferences every 3 years. Already in 1875 the International Telegraph Convention was completely redrafted and the organisation’s structure changed. The contracting parties created an instrument that paved the way for a modern form of international standard setting. The new, simplified convention contained only general provisions of a policy nature that would remain in effect for an “indeterminate length of time” (Art. 20), detailed rules of a transitory and specific nature that might be subject to frequent changes with the progress of technology were put into the “Regulations for international service” (also known as the Telegraph Regulations). The newly established “administrative conferences” attended by technical experts from the member states were responsible for revising the regulations when necessary.
This was an early example of the transferral of power from sovereign nation states to an international organisation in order to govern transnational communication effectively. The administrative unions, as the first examples in modern history, show the ability of self-interested rational agents to overcome collective action dilemmas, i.e. situations where cooperation avoids sub-optimal outcomes for cooperators. The newly created institutions shaped a spirit of cooperation and the practice of standard setting proved that cooperation is effective. Furthermore, they show the spill-over effects of cooperation: increased cooperation in one area leads to increased cooperation in other areas.
Inhaltsübersicht I. Geschichte und Weg in den Europarat 1. Geschichtliche Anfänge 2. Ungarn unter den Habsburgern 3. Die Republik Ungarn und die restaurierte Monarchie 4. Volksdemokratie und kommunistische Herrschaft 5. Die Bestrebungen Ungarns zu einer demokratischen Regierungsform 6. Staatsform und Regierung 7. Minderheitenschutz in Ungarn 8. Aktuelle Entwicklungen II. Ungarns Bilanz vor den Straßburger Instanzen
Der Band enthält die Vorträge einer Konferenz vom November 2009 in Potsdam. Die Texte untersuchen anhand ausgewählter Beispiele die Entwicklungen der zurückliegenden zwanzig Jahre im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht. Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich seit der Wiedervereinigung und dem Ende des Kalten Krieges in einer ganz neuen Situation. Dies gilt für den völkerrechtlichen Rahmen ihrer Außenpolitik, für den Wettbewerb der Rechtsordnungen, für die mit erhöhter Dynamik fortschreitende europäische Einigung und ihre Konsequenzen. Die bei der Grundrechtsinterpretation im Mehrebenensystem auftauchenden Divergenzen und die Auswirkungen technischer Neuerungen auf das Sozialverhalten prägen Rechtswirklichkeit und Rechtsdogmatik.
Rezensiertes Werk: Damm, Mirko: Menschenwürde, Freiheit, komplexe Gleichheit: Dimensionen grundrechtlichen Gleichheitsschutzes : der Gleichheitssatz im Europäischen Gemeinschaftsrecht sowie im deutschen und US-amerikanischen Verfassungsrecht / von Sven Mirko Damm Berlin : Duncker & Humblot, 2006. - 627 S. - (Schriften zum internationalen Recht ; 156) Zugl.: Hannover, Univ., Diss., 2005 ISBN: 3-428-11954-1
I. Einleitung; II. Der Begriff der Behinderung; III. Tatsächliche Situation und Notwendigkeit weiterer Maßnahmen; IV. Bisherige Maßnahmen der Vereinten Nationen zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderungen; V. Entwurf einer Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen; VI. Ausblick und Fazit
Blockfreienbewegung
(2003)
OSZE in Zentralasien
(2003)
• Möglichkeiten und Grenzen der Zivilgesellschaft beim Schutz der Grundrechte der Bürger • Die Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin des Deutschen Bundestags • Wie ernst sollen die Menschenrechte genommen werden? – Interview mit Ronald Dworkin • EU-Netzwerk unabhängiger Grundrechtsexperten • IGH: Demokratische Republik Kongo ./. Uganda
Rezensiertes Werk: Internationally administered territories - international protectorates? : an analysis of sovereignty over internationally administered territories with special reference to the legal status of post-war Kosovo / by Daniel Sven Smyrek. - Berlin : Duncker & Humblot, 2006. - 260 S.- (Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht ; 80) Zugl.: Tübingen, Univ., Diss., 2005 ISBN: 3-428-11948-7
Europäische Sozialcharta
(2005)
Transformation in Guatemala
(1999)
Einwanderung und Asyl
(2002)