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25 Jahre KSZE / OSZE
(2000)
Inhaltsübersicht I. Einführung II. Weltpolitischer Hintergrund und theoretische Grundlagen des KSZE-Prozesses 1. Der Weg nach Helsinki 2. Die Schlußakte von Helsinki 3. Von Helsinki nach Paris – 1975-1990 4. Aktuelle Entwicklungen III. Überblick über die Entwicklung der KSZE/OSZE IV. Die zehn Prinzipien – der "Dekalog" – aus dem Ersten Kapitel der Schlußakte V. Die menschliche Dimension der KSZE/OSZE VI. Schlußbetrachtungen
Aus dem Inhalt: - Themenschwerpunkt: Sechzig Jahre EMRK - Rechtsstaat und Sicherheit: Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand - EGMR: Gäfgen ./. Deutschland - Das Individualbeschwerdeverfahren gemäß Art. 22 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Das Verschwindenlassen: zum Verständnis der UN-Konvention
Aus dem Inhalt: - Die Multidimensionalität der Menschenrechte – Chance oder Gefahr für den universellen Menschenrechtsschutz? - Völkerrechtliche Fragen des Einsatzes bewaffneter Drohnen: Menschenrechtsschutz versus Terrorismusbekämpfung? - Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2012 – Teil II: Individualbeschwerden
Aus dem Inhalt: - Extraterritoriale Staatenpflichten und internationale Friedensmissionen - Der Einfluss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf die Aufnahme des Grundrechts auf Asyl in das Grundgesetz - Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Funktionsweise und Umsetzung - Folterprävention in Deutschland – Die neue Bundesstelle zur Verhütung von Folter
Das globale Menschenrechtssystem : Entwicklungsstand und Voraussetzungen seiner Verwirklichung
(2009)
Das Buch enthält eingangs eine Einführung in den Menschenrechtsschutz auf der europäischen Ebene, die die erschiedenen Institutionen, Garantieen und Überwachungsmechanismen vorstellt. Der zweite Beitrag beschreibt die historische Entwicklung des Minder-heitenschutzes und seine heutige Ausformung. Im dritten Beitrag wird der Schutz vor Folter auf internationaler und europäischer Ebene behandelt und auf Fragen eingegangen, die sich in diesem Zusammenhang für die Bundesrepublik Deutschland stellen. Der vierte Abschnitt erörtert die sprachenrechtliche Situation von Minderheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Rechtsentwicklung in Europa gelegt wird. Im letzten Beitrag diskutiert der Autor den Zusammenhang von Rassismus und Menschenrechten.
Der Beitrag beschreibt die geschichtliche Entwicklung des Menschenrechtsschutzes auf der europäischen Ebene und konzentriert sich dann auf seine derzeitige Ausgestaltung. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die im Rahmen des Europarates erarbeiteten menschenrechtlichen Garantien, hier insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention. Der im Rahmen der KSZE/OSZE vermittelte Menschenrechtsschutz wird ebenso be-handelt wie der Bereich der Europäischen Gemeinschaft / Europäischen Union.
Der Aufsatz behandelt die völkerrechtlichen Grundlagen des Folterverbotes sowohl auf internationaler als auch auf regionaler Ebene und erläutert die Möglichkeiten der völkerrechtlichen Überwachungen. Besonderes Gewicht liegt hierbei naturgemäß auf der Arbeit des Ausschusses gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Der Beitrag zeichnet die völkerrechtlichen Normierungen des Verbotes der Todesstrafe nach und erläutert, welche Beschränkungen der staatlichen Souveränität im Bereich der Todesstrafe auferlegt sind. Als Ergebnis kann festgestellt werden, daß es kein generelles, jeden Staat bindendes Verbot der Todesstrafe gibt. Noch ist es so, daß ein Staat sich direkt und ausdrücklich zur Abschaffung der Todesstrafe bekennen muß solange er dies nicht tut, ist die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe bei Beachtung bestimmter rechtsstaatlicher Kautelen völkerrechtlich gesehen zulässig.
Das globale Menschenrechtssystem : Entwicklungsstand und Voraussetzungen seiner Verwirklichung
(2009)
Sozialfragen und Menschenrechte : beratender Ausschuss des Menschenrechsrats ; 1. Tagung 2008
(2008)
Sozialfragen und Menschenrechte : beratender Ausschuss des Menschenrechsrats ; 2. und 3. Tagung 2009
(2010)
Die Studien analysiert die seit dem Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten nach dem Fall der Mauer ergangene Rechtsprechung der Europäischen Kommission für Menschen-rechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Hauptgegenstände der entschiedenen Fälle werden gruppiert und die Ergebnisse der Entscheidungen kommentiert. Als Ergebnis wird festgestellt, daß die Unterschiede zwischen Beschwerden aus den alten und neuen Mitgliedstaaten recht gering sind. Dies zeigt, daß nach der - mehrere Jahre in Anspruch nehmenden - Aufarbeitung der aus den Transformationsprozessen resultie-renden Probleme die europäische Rechtsgemeinschaft, wie sie in der Satzung des Europa-rates und der Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention beschworen wird, Realität sein wird. Unsicherheitsfaktoren wie der Beitritt Rußlands und die Zunahme von Beschwerdeverfahren trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Reform des Überwachungsmechanismus werden für die Zukunft zu berücksichtigen sein.
Der Beitrag übersetzt die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Fall Faurisson. Der französische Wissenschaftler war strafrechtlich belangt worden, weil er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern geleugnet hatte. Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Verurteilung eine zulässige Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit darstelle. In der Anmerkung wird der Fall in die bisherige Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses zur Meinungsäußerungsfreiheit eingeordnet.
Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? : Menschenrechtsverfahren in der Praxis
(2012)
Inhalt: A. Einführung B. Historische Entwicklung I. Lome-I und -II II. Einheitliche Europäische Akte und Lome-III III. Lomé-IV IV. Aktuelle Praxis C. Rechtfertigung der Einbeziehung von Menschenrechten in die Auswärtigen Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft I. Hintergründe II. Rechtliche Begründung D. Würdigung der heutigen Bedeutung der Menschenrechtspolitik der Gemeinschaft I. Generelle Betrachtung II. Einzelfälle E. Überwachung der Standards und Rechtsfolgen von Verstößen I. Überwachung II. Rechtsfolgen F. Mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik Literaturverzeichnis
Vor achtzig Jahren
(2006)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
Global commons form a comparatively new part of international law, since the term appeared in international discussions and codifications only in the second half of the 20th century. The Common Heritage of Mankind is the corresponding legal principle that can establish an international regime to determine the legal status of non-sovereign territories and to allocate exploitation rights. Its main aim is to balance competing national claims by emphasising mankind’s common interest in the preservation and controlled exploitation of natural re-
sources. Against this background, the chapter sheds a critical light on attempts to transfer the institute of the Common Heritage of Mankind to the sphere of communication. Taking debates revolving around the New World Information and Communication Order in the framework of UNESCO since the late 1970s as a starting point, the author analyses the pitfalls and limits of attempts to establish governance structures for a global information order, including recent attempts to govern the internet.
Der Aufsatz stellt die geschichtliche Entwicklung der Menschenrechtsidee überblickartig dar, beschreibt Stationen ihrer Verwirklung und erläutert den gegenwärtigen völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz. Die normativen Grundlagen und Möglichkeiten der Überwachung der so gesetzten Standards werden beschrieben. Abschließend nimmt der Aufsatz aktuelle Herausforderungen an den Menschenrechtsschutz zu Beginn des neuen Jahrtausends in den Blick. Es handelt sich um die gekürzte Fassung eines Beitrages, der im Sommer 2001 in einem Sammelband veröffentlicht wird.
Oftmals bescheinigt das Bundesverfassungsgericht den Fachgerichten objektive Willkür. Die vorliegende Untersuchung zeichnet die Herleitung dieses Topos aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz nach. Die vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Urteilsverfassungsbeschwerden werden systematisiert und ausgewertet. Dabei wird deutlich, daß das Kriterium der objektiven Willkür in verschiedenen Bereichen recht unterschiedlich gehandhabt wird. Nach einem Abriß über das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit setzt sich die Untersuchung mit den Zielen der Rechtsprechung zur objektiven Willkür auseinander. Der Dienst an der Gerechtigkeit wird durch ein gerechtes Verfahren, aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts vor allem aber durch ein gerechtes Ergebnis im Einzelfall geleistet. Der Autor prüft nach, ob tatsächlich Defizite bestehen und ob das Bundesverfassungsgericht sie behebt.
Nach einleitenden Ausführungen über die Maßnahmen zum Schutz von Frauenrechten im Rahmen der Vereinten Nationen insgesamt konzentriert sich der Beitrag auf die Darstellung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Dessen materielle Gewährleistungen werden erläutert und der zugehörige Überwachungsmechanismus vorgestellt. Ein abschließender Ausblick stellt die Neuerungen dar, die mit den Individualbeschwerdeverfahren verbunden sein werden, die durch das inzwischen in Kraft getretene Zusatzprotokoll zu erwarten sind.
Menschenrechte
(2000)
Das erste umfassende deutschsprachige Lexikon über die Vereinten Nationen enthält einen menschenrechtlichen Schwerpunktteil. Dieser Beitrag gibt eine grundlegende Einführung in die geistesgeschichtliche Entwicklung der Menschenrechte. Außerdem erläutert er in geraffter Form die Normierung von Menschenrechten auf der universellen Ebene. Abschließend werden verschiedene, häufig diskutierte Problemfelder behandelt. Hierzu zählen Fragen der Universalität von Menschenrechten, das Recht auf Entwicklung und die Durchsetzung und Förderung von Menschenrechten.
Diese Studie will aufzeigen, welche Rolle der Achtung und Förderung der Menschenrechte in den Außenbeziehungen der Europäischen Union zukommt, und prüfen, welche Folgerungen daraus im innergemeinschaftlichen Bereich gezogen werden können. Dazu wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung des Schutzes der Menschenrechte in den Außenbeziehungen, insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft gegeben. Daran schließt sich eine Darstellung der Rechtfertigung dieser Politik an. Die sodann vorzunehmende Würdigung ihrer heutigen Bedeutung schließt auch Fragen der Überwachung und Rechtsfolgen von Verstößen ein. Abschließend werden mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik diskutiert.
Menschenrechte fangen nicht erst auf der Polizeiwache an, sondern bereits nach dem Frühstück (Sieghart). Der - auf einer Ringvorlesung an der Universität Magdeburg beruhende - Beitrag erläutert die Entwicklung und rechtliche Verankerung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Nach einer Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kontrollmechanismen wendet er sich aktuellen Streitfragen wie Universalität der Menschenrechte oder sozialen Grundrechten in den Verfassungen einiger deutscher Bundesländer zu.