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Die Reform des Amtsrechts der Staatsanwaltschaft : europarechtliche und völkerrechtliche Impulse
(2005)
Die Untersuchung legt zunächst das geltende Amtsrecht der Staatsanwaltschaft dar und gibt dann einen Überblick über die verschiedenen Stadien der seit vielen Jahrzehnten geführten Reformdiskussion. Dieser sollen durch Impulse aus dem Europarecht und dem Völkerrecht neue Argumente zugeführt werden. Die Europäischen Gemeinschaften betreiben die Einführung eines Europäischen Staatsanwaltes. Dieser soll im Rahmen der Betrugsbekämpfung zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes Ermittlungen durchführen. Seine Rechtsstellung unterscheidet sich signifikant von der des deutschen Staatsanwalts. Hinzu kommen bedenkenswerte Hinweise für die Rechtsstellung von Anklägern aus dem Völkerrecht. So sind die Ankläger vor dem Internationalen Strafgerichtshof und den Ad-hoc-Straftribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda selbständige Organe dieser Gerichte und ausdrücklich weisungsfrei. Dieses Buch untersucht, inwieweit Europa- und -in geringerem Ausmaß- Völkerrecht die Diskussion über die Reformbedürftigkeit des Amtsrechts der Staatsanwälte in Deutschland zu beeinflussen vermögen.
Die EMRK und nationales Recht : Deutschland - eine Spurensuche / Österreich - ein Köningsweg?
(2004)
Das Verbot rassischer Hetze und die Strafbarkeit der sog. Holocaustlüge : Art. 19/20 des IPbpR
(2002)
Eine wertorientierte Rechtsordnung ist vor die Aufgabe gestellt, gegebenenfalls konfligierende Werte untereinander in Ausgleich zu bringen: Freiheit der Meinungsäußerung einerseits, das Verbot bestimmter Inhalte, um Ehre und Leben von Menschen zu schützen, andererseits. Der Aufsatz stellt den Umfang der Meinungsäußerungsfreiheit nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte dar und beschreibt die Möglichkeiten zulässiger Beschränkungen. Er geht weiterhin auf die Strafbarkeit der sogenannten Holocaustlüge in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Der internationale Menschenrechtsschutz setzt heute zunehmend auch auf die Initiative des einzelnen Menschen, der über seine Rechte wacht und Verletzungen vor internationalen Gremien oder Gerichten rügt. Zu den Menschenrechtsverträgen, die noch kein Beschwerdeverfahren anbieten, gehört der Sozialpakt. Das wird vor allem mit der mangelnden Justitiabilität wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte begründet. Dieses Argument ist in dieser Absolutheit nicht stichhaltig; auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthalten justitiable Elemente. Ein Beschwerdeverfahren könnte dazu beitragen, diese Gehalte zu konkretisieren, und würde so das Gewicht der in Rede stehenden Rechte stärken.
Vorwort: Im vorliegenden Heft der Studien zu Grund- und Menschenrechten wird der Vortrag dokumentiert, den Prof. Dr. Georg Lohmann von der Ottovon- Guericke-Universität Magdeburg am 12. Mai 2004 im Rahmen der neu eingerichteten Reihe „Philosophie der Grund- und Menschenrechte“ an der Universität Potsdam gehalten hat. Die Veranstaltung bot Gelegenheit, die Frage zu erörtern, ob die unterschiedlichen Menschenrechte tatsächlich gleichgestellt sind oder doch eine Hierarchisierung von Menschenrechten stattfindet. Diese Diskussion soll in diesem Heft durch den Abdruck von drei Kommentaren zum Vortrag nachvollzogen werden. Inhalt: Die Menschenrechte: unteilbar und gleichgewichtig? (Georg Lohmann) Kommentare Sinn der Menschenrechte (Stefan Gosepath) Die Menschenrechte: teilbar und ungleichgewichtig! (Arnd Pollmann) Zur Unteilbarkeit der Menschenrechte – Anmerkungen aus juristischer, insbesondere völkerrechtlicher Sicht (Claudia Mahler/Norman Weiß)
"Our common humanity"
(2000)
Inhaltsübersicht I. Einführung in die Grundlagen der Europäischen Menschenrechtskonvention 1. Entstehung und Ziele der Konvention 2. Überblick über die materiellen Inhalte der Konvention 3. Organe der Konvention 4. Entscheidungen II. Das Individualrechtsschutzverfahren nach geltendem Recht 1. Überblick 2. Verfahren vor der Kommission I (Zulässigkeit) 3. Vorläufige Maßnahmen 4. Verfahren vor der Kommission II (Meritorisches Verfahren) 5. Verfahren vor dem Gerichtshof (Begründetheit) 6. Entscheidung des Ministerkomitees 7. Kontrollverfahren 8. Entscheidungswirkung III. Das Indivudualbeschwerdeverfahren nach künftigem Recht IV. Bewertung V. Prüfungsschema VI. English summary
This text offers a survey on the ICCPR's drafting process and its material contents. The author shortly presents the monitoring instruments and describes the Human Rights Committee. The text focusses on the individual's communication under the Optional Protocol in order to make the German lawyer more familiar with this kind of judicial relief.
Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte.
Vor achtzig Jahren
(2020)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
rezensiertes Werk: Karl, Wolfram (Hrsg.): Internationale Gerichtshöfe und nationale Rechtsordnung, Internationales Symposium am Österreichischen Institut für Menschenrechte am 28. und 29. November 2003 in Salzburg zu Ehren von em.o.Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Franz Matscher(Schriften des Österreichischen Instituts für Menschenrechte ; Bd. 9). - Kehl a. Rh. [u.a.] : N.P. Engel Verl., 2005. - 254 S. ISBN 3-88357-135-0
Tagungsbericht: Weiß, Norman: 20 Jahre Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)<1999, Potsdam> / 20 Jahre Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), Tagung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam am 25., 26. November 1999
Editorial
(2017)
Inhaltsübersicht I. Ziele, Maßstäbe und Grundmuster des internationalen Menschenrechtsschutzes II. Strukturen und allgemeine Bedeutung von Individualbeschwerdeverfahren III. Zum Gewinn eines speziellen Individualbeschwerdeverfahrens nach der Kinderrechtskonvention IV.Zur Einklagbarkeit der Konventionsrechte V. Fazit
Einführung in den Individualrechtsschutz nach der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen
(1997)
This article gives a short introduction in the United Nations Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment. Focussing on the individual communications, it describes the admissibility conditions and the procedure before the Committee.