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Der Beitrag beschreibt die geschichtliche Entwicklung des Menschenrechtsschutzes auf der europäischen Ebene und konzentriert sich dann auf seine derzeitige Ausgestaltung. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die im Rahmen des Europarates erarbeiteten menschenrechtlichen Garantien, hier insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention. Der im Rahmen der KSZE/OSZE vermittelte Menschenrechtsschutz wird ebenso be-handelt wie der Bereich der Europäischen Gemeinschaft / Europäischen Union.
Der Aufsatz behandelt die völkerrechtlichen Grundlagen des Folterverbotes sowohl auf internationaler als auch auf regionaler Ebene und erläutert die Möglichkeiten der völkerrechtlichen Überwachungen. Besonderes Gewicht liegt hierbei naturgemäß auf der Arbeit des Ausschusses gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Der Beitrag zeichnet die völkerrechtlichen Normierungen des Verbotes der Todesstrafe nach und erläutert, welche Beschränkungen der staatlichen Souveränität im Bereich der Todesstrafe auferlegt sind. Als Ergebnis kann festgestellt werden, daß es kein generelles, jeden Staat bindendes Verbot der Todesstrafe gibt. Noch ist es so, daß ein Staat sich direkt und ausdrücklich zur Abschaffung der Todesstrafe bekennen muß solange er dies nicht tut, ist die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe bei Beachtung bestimmter rechtsstaatlicher Kautelen völkerrechtlich gesehen zulässig.
Der Beitrag übersetzt die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Fall Faurisson. Der französische Wissenschaftler war strafrechtlich belangt worden, weil er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern geleugnet hatte. Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Verurteilung eine zulässige Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit darstelle. In der Anmerkung wird der Fall in die bisherige Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses zur Meinungsäußerungsfreiheit eingeordnet.
Nach einleitenden Ausführungen über die Maßnahmen zum Schutz von Frauenrechten im Rahmen der Vereinten Nationen insgesamt konzentriert sich der Beitrag auf die Darstellung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Dessen materielle Gewährleistungen werden erläutert und der zugehörige Überwachungsmechanismus vorgestellt. Ein abschließender Ausblick stellt die Neuerungen dar, die mit den Individualbeschwerdeverfahren verbunden sein werden, die durch das inzwischen in Kraft getretene Zusatzprotokoll zu erwarten sind.
Menschenrechte
(2000)
Das erste umfassende deutschsprachige Lexikon über die Vereinten Nationen enthält einen menschenrechtlichen Schwerpunktteil. Dieser Beitrag gibt eine grundlegende Einführung in die geistesgeschichtliche Entwicklung der Menschenrechte. Außerdem erläutert er in geraffter Form die Normierung von Menschenrechten auf der universellen Ebene. Abschließend werden verschiedene, häufig diskutierte Problemfelder behandelt. Hierzu zählen Fragen der Universalität von Menschenrechten, das Recht auf Entwicklung und die Durchsetzung und Förderung von Menschenrechten.
Menschenrechte fangen nicht erst auf der Polizeiwache an, sondern bereits nach dem Frühstück (Sieghart). Der - auf einer Ringvorlesung an der Universität Magdeburg beruhende - Beitrag erläutert die Entwicklung und rechtliche Verankerung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Nach einer Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kontrollmechanismen wendet er sich aktuellen Streitfragen wie Universalität der Menschenrechte oder sozialen Grundrechten in den Verfassungen einiger deutscher Bundesländer zu.