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Dieses Promotionsvorhaben wird versuchen den Begriff der Due-Diligence im Rahmen des Menschenrechts- und Umweltschutzes weiterzuentwickeln. Dieser Terminus verweist auf einen vernünftigen Verhaltensstandard und wird öfters zum Schädigungsverbot in Verbindung gebracht. Ein bekanntes Synonym dafür ist die „Sorgfaltspflicht“. Nach dieser Norm müssen alle voraussehbaren Verletzungsrisiken (Personen-, Sach- und Umwelt) durch die Ergreifung von allen nötigen und angemessenen Maßnahmen vorgebeugt werden (s. z.B. Trail-Smelter und Korfu-Kanal Entscheidung). Dieser Begriff wird gegenwärtig weltweit verwendet um Globalisierungsprobleme zu adressieren, wie z.B. der mangelnde Klimaschutz oder die mangelnde Reglementierung von Transnationalen Unternehmen. Die Emergenz dieser offenen und allgemeinen Norm ist eindeutig und wird durch die Tatsache erleichtert, dass sie in viele Rechtssysteme vorhanden ist. Zum Beispiel, in dem bekannten Urgenda v. Holland Fall, fordert der Gerichtshof von Den Haag vom Staat eine angemessenere Aufsicht im Klimaschutz, da die ursprünglichen Reduktionsziele von Treibhausgasemissionen nicht die wissenschaftlichen Anforderungen entsprachen. Dieser Fall hat viele andere Klagen inspiriert. Der französische Gesetzgeber verpflichtet darüber hinaus seit kurzem mit dem Gesetz zur „devoir de vigilance“ herrschende Unternehmen zur Veröffentlichung eines ‚Sorgfaltsplans‘, so dass die Auswirkungen des gesamten Unternehmens auf die Menschenrechte und die Umwelt effektiv vorgebeugt werden. Dieses Gesetz hat auch die letzten UN-Vertragsverhandlungen bzgl. Multinationalen Unternehmen geprägt. In Anbetracht dessen, wird diese rechtsvergleichende Studie die Verrechtlichung der Norm und ihre Verbreitung in anderen Rechtssysteme untersuchen, so dass der Menschenrechts- und Umweltschutz effektiv gewährleistet werden kann, auch wenn die Politik und Unternehmen es verhindern wollen.
Junge Menschen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht in erster Linie wie Erwachsene behandelt. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, so erhalten sie einen Bußgeldbescheid und werden mit Geldbuße geahndet. Dies verwundert zunächst, denkt man an das ausdifferenzierte System der jugendstrafrechtlichen Sanktionen. Dahinter steckt jedoch die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die Rechtsanwendung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Bei näherem Hinsehen entdeckt man aber, dass der Gesetzgeber dem Rechtsanwender durch die Hintertür des Vollstreckungsrechts doch jugendgemäße Sanktionen an die Hand gibt. Ausgehend von diesen Eigentümlichkeiten des Ordnungswidrigkeitenrechts arbeitet die Untersuchung umfassend auf, mit welchen Sanktionen junge Menschen im Ordnungswidrigkeitenrecht konfrontiert werden und ob dies verfassungsrechtlich beanstandungsfrei ist. Die Arbeit plädiert schließlich dafür, das Ordnungswidrigkeitenrecht jugendgemäß weiterzuentwickeln und zeigt hierfür Ansätze auf.
Alte Kämpfer der NSDAP
(2018)
Als „Alte Kämpfer“ galten im Nationalsozialismus alle Personen, die bereits weit vor 1933 der NSDAP beigetreten waren. Sie wurden bislang überwiegend als soziale Randexistenzen und Verlierer der Machtergreifung beschrieben. Anja Stanciu zeigt in ihrer Studie am Beispiel der Berliner NSDAP-Stadtverordneten und –Kreisleiter nun, dass etliche Altparteimitglieder nicht nur Wegbereiter, sondern auch wichtige Mitgestalter der NS-Diktatur waren und zur lokalen NS-Funktionselite gehörten. Untersucht werden die Lebensläufe und Netzwerke dieser Männer zwischen 1926 und 1949. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie die Karrieren der „Alten Kämpfer“ und die politische Mobilisierung der Stadtgesellschaft einander bedingten.
Den Inhalt eines Vertrags müssen die Parteien nicht selbst, sie können ihn kraft der ihnen zugewiesenen Privatautonomie durch einen Dritten vervollständigen oder anpassen lassen. Dieser Mechanismus lässt sich zu einer alternativen Streitbeilegungsmethode ausbauen, der »Vertragsarbitrage«. Der Begriff Vertragsarbitrage umfasst die in der Praxis weit verbreiteten »Schiedsgutachten« und »Dispute Adjudication Boards«, ist aber umfassender zu verstehen. Die Bezeichnung soll aufzeigen, dass neben der im Prozessrecht geregelten Schiedsgerichtsbarkeit eine im materiellem Recht verwurzelte alternative Streitbeilegungsmethode existiert, die ebenfalls zu verbindlichen Entscheidungen führt.
Über die Untersuchung des deutschen Rechts hinaus wird die Ausgestaltung von Vertragsarbitrageverfahren im englischen und französischem Recht untersucht. Die so nachgewiesenen Unterschiede der Rechtsordnungen führen zu der sodann untersuchten Frage des anwendbaren Rechts.
Der organisierte Fall
(2018)
Stefanie Büchner untersucht in ihrer qualitativ-explorativen Studie die Fallbearbeitung in drei Jugendämtern. Sie zeigt, dass sich die Bearbeitung von Fällen nur unzureichend verstehen lässt, wenn man Organisationen primär als Rahmen begreift oder auf ihre formale Logik reduziert. Vielmehr strukturieren Organisationen als soziale Systeme Fallbearbeitung modular. Fünf Module der Strukturierung stehen im Zentrum der Untersuchung: Wie werden Fälle arbeitsteilig bearbeitet und wie schlägt sich Organisation in der Zusammenarbeit mit Klientinnen und Klienten nieder? Wie lässt sich die unterschiedliche Relevanz von Standards beschreiben? Worin besteht die Herausforderung für Jugendämter, Hilfe und Eingriff zu verantworten und was dokumentiert sich in Dokumentation? Für die Beantwortung dieser Fragen plädiert die Autorin für ein komplexes, allgemeines und spezifisches Verständnis von Organisationen im Feld sozialer Hilfe.