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Motivation and Emotion in Learning and Teaching across Educational Contexts brings together current theoretical and methodological perspectives as well as examples of empirical implementations from leading international researchers focusing on the context specificity and situatedness of their core theories in motivation and emotion.
The book is compiled of two main sections. Section I covers theoretical reflections and perspectives on the main theories on emotion and motivation in learning and teaching and their transferability across different educational contexts illustrated with empirical examples. Section II addresses the methodological reflections and perspectives on the methodology that is needed to address the complexity and context specificity of motivation and emotion. In addition to general reflections and perspectives regarding methodology, concrete empirical examples are provided. All cutting-edge chapters include current empirical studies on emotions and motivation in learning and teaching across different contexts (age groups, domains, countries, etc.) making them applicable and relevant to a wide range of contexts and settings.
This high-quality volume with contributions from leading international experts will be an essential resource for researchers, students and teacher trainers interested in the vital role that motivation and emotions can play in education.
Du sollst nicht essen
(2024)
Zwar sind Menschen biologisch gesehen Allesesser, dennoch gibt es keine Gemeinschaft, die alle ihr zur Verfügung stehenden Nahrungsmittel voll ausschöpft. Immer wird etwas nicht gegessen. Warum wir nicht essen, was wir nicht essen – das beleuchtet dieser Sammelband aus neuro-, ernährungs-, gesellschafts- und religionswissenschaftlicher Perspektive. Ein „religiöser Nutriscore“ gibt Auskunft über die wichtigsten Verzichtsregeln in Judentum, Christentum und Islam. Eine Fotostrecke veranschaulicht, wie bestimmte Speisen zu Festen und Feiertagen zu einem heiligen Essen werden. Nicht zuletzt werden Wege aufgezeigt, wie Menschen, die verschiedene Speiseregeln befolgen, dennoch zusammen essen können – inklusive Praxistest in der Unimensa.
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
Während zur Geschichte des Strafrechts in der alten Bundesrepublik bislang lediglich überblicksartige Gesamtdarstellungen und Monographien zu einzelnen Deliktsbereichen existierten, nimmt dieser Band einige prägnante Facetten des Besonderen Teils detailreich in den Blick und setzt damit das Projekt fort, das die Herausgeber 2020 mit dem bereits erschienenen Band zum Allgemeinen Teil begonnen haben. Auch hier interessieren die einzelnen Teilbereiche weniger dogmengeschichtlich als in ihrer Interaktion mit der Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen Veränderungen. Die individuellen Zugänge, die die Autorinnen und Autoren hierzu gesucht haben, sollen in ihrer methodischen Vielfalt durchaus als Experiment verstanden werden.
Das Rechtslexikon
(2024)
Kompetenz im handlichen Format in über 1.400 Stichwörtern, 26 Tabellen und Schaubildern zu allen wichtigen Rechtsgebieten: Zivilrecht (z. B. Familien- und Erbrecht, Versicherungsrecht), Arbeitsrecht, Öffentliches Recht (z. B. Baurecht, Staats- und Verfassungsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht), Sozialrecht (z. B. Arbeitslosen- und Rentenversicherung), Strafrecht (einschließlich Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten) sowie ihren europa- und völkerrechtlichen Bezügen.
Das Rechtslexikon ist in seiner 2. Auflage ergänzt worden um zahlreiche neue und aktuelle Begriffe wie Impfpflicht, Quarantäne, Radwegbenutzung, Schutzpflicht, Crowdworking, Homeoffice/mobiles Arbeiten, Datenschutzgrundverordnung, Mediation, Smart Contract u.v.a.m. Das Lexikon erklärt außerdem Normen und Grundsätze des deutschen und europäischen Rechts, knapp, zuverlässig und verständlich. Grundlegende Fragen und Zusammenhänge werden in besonderen Überblicksartikeln erläutert. Querverweise machen auf verwandte Themen im Lexikon aufmerksam.
Ein Lexikon für juristisch interessierte Laien, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler.
Der russische Krimi
(2024)
Die erste umfassende Darstellung des Kriminalgenres in Russland. Sie geht auf Bücher und Filme ein und berücksichtigt die Debatten der Literaturkritik, da sich die Kulturpolitik während der sowjetischen Jahrzehnte schwer damit tat, dem Kriminalgenre überhaupt ein Existenzrecht zubilligen. Sympathie für die Miliz zu erzeugen wurde schließlich offizieller Zweck dieses politisch zu einer Nischenexistenz gedrängten Genres. Entsprechend liegt ein Akzent der Studie auf der Ideologie, besonders bei der Darstellung der Helden und ihrer Gegner und der Lebenswelt, die die Leser als ihre wiedererkennen sollten. Dabei erfahren sie eine Menge über die Gesellschaft, vor allem über deren sonst eher verschwiegene Schattenseiten.
Nicht zuletzt wegen der langen Entbehrung spannender Texte wurde der Krimi nach dem Ende des Sozialismus zu dem Bestsellergenre schlechthin. Am Bespiel des Frauenkrimis (Marinina und Nachfolgerinnen) und des postmodernen Krimis (Akunin) wird die postsowjetische Entwicklung bis in die 2010er Jahre gezeigt.
Wem wird geglaubt und wem nicht? Wessen Wissen wird weitergegeben und wessen nicht? Wer hat eine Stimme und wer nicht? Theorien der epistemischen Ungerechtigkeit befassen sich mit dem breiten Feld der ungerechten oder unfairen Behandlung, die mit Fragen des Wissens, Verstehens und Kommunizierens zusammenhängen, wie z.B. die Möglichkeit, vom Wissen oder von kommunikativen Praktiken ausgeschlossen zu werden oder zum Schweigen gebracht zu werden, aber auch Kontexte, in denen die Bedeutungen mancher systematisch verzerrt oder falsch gehört und falsch dargestellt werden, in denen manchen misstraut wird oder es an epistemischer Handlungsfähigkeit mangelt. In diesem Buch wird eine Übersicht über die breite Debatte epistemischer Ungerechtigkeit, epistemischer Unterdrückung und epistemischer Gewalt gegeben, in dem unterschiedliche Theorien, die sich auf der Schnittstelle von Gerechtigkeitstheorie und epistemischen Fragen befinden, systematisch und kritisch diskutiert sowie theoretische Vorgänger dieser Theorien beleuchtet werden.
Obwohl Bildungsreisen nach England und in andere westeuropäische Staaten in adligen Kreisen seinerzeit regelrecht in Mode waren, ragen die Itzenplitz'schen Briefe aufgrund ihrer inhaltlichen Vielseitigkeit sowie wegen des häufigen Auftretens der bedeutendsten englischen Agrarökonomen und Naturwissenschaftler jener Zeit aus vergleichbaren Überlieferungen heraus.Henriette und Peter von Itzenplitz - erstere war die Tochter der vor allem durch Theodor Fontanes »Wanderungen...« bekannt gewordenen Agrarpionierin »Frau von Friedland« auf Kunersdorf im Oderbruch - traten kurz nach ihrer Hochzeit im Herbst 1792 eine landwirtschaftlich-ökonomisch-botanische Bildungsreise nach England an. Sie starteten vom Itzenplitz'schen Familiengut im havelländischen Groß Behnitz aus und sollten über ein Jahr lang unterwegs sein. Erst am letzten Tag des Jahres 1793 kehrte das junge Ehepaar mit ihrem in Kew bei London geborenen Sohn abgekämpft, aber erfüllt heim.Die von den beiden unterwegs regelmäßig an...
Digitale Reflexionsanlässe
(2023)