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Während zur Geschichte des Strafrechts in der alten Bundesrepublik bislang lediglich überblicksartige Gesamtdarstellungen und Monographien zu einzelnen Deliktsbereichen existierten, nimmt dieser Band einige prägnante Facetten des Besonderen Teils detailreich in den Blick und setzt damit das Projekt fort, das die Herausgeber 2020 mit dem bereits erschienenen Band zum Allgemeinen Teil begonnen haben. Auch hier interessieren die einzelnen Teilbereiche weniger dogmengeschichtlich als in ihrer Interaktion mit der Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen Veränderungen. Die individuellen Zugänge, die die Autorinnen und Autoren hierzu gesucht haben, sollen in ihrer methodischen Vielfalt durchaus als Experiment verstanden werden.
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
Wo programmiert wird, da passieren Fehler. Um das Debugging, also die Suche sowie die Behebung von Fehlern in Quellcode, stärker explizit zu adressieren, verfolgt die vorliegende Arbeit das Ziel, entlang einer prototypischen Lernumgebung sowohl ein systematisches Vorgehen während des Debuggings zu vermitteln als auch Gestaltungsfolgerungen für ebensolche Lernumgebungen zu identifizieren. Dazu wird die folgende Forschungsfrage gestellt: Wie verhalten sich die Lernenden während des kurzzeitigen Gebrauchs einer Lernumgebung nach dem Cognitive Apprenticeship-Ansatz mit dem Ziel der expliziten Vermittlung eines systematischen Debuggingvorgehens und welche Eindrücke entstehen während der Bearbeitung?
Zur Beantwortung dieser Forschungsfrage wurde orientierend an literaturbasierten Implikationen für die Vermittlung von Debugging und (medien-)didaktischen Gestaltungsaspekten eine prototypische Lernumgebung entwickelt und im Rahmen einer qualitativen Nutzerstudie mit Bachelorstudierenden informatischer Studiengänge erprobt. Hierbei wurden zum einen anwendungsbezogene Verbesserungspotenziale identifiziert. Zum anderen zeigte sich insbesondere gegenüber der Systematisierung des Debuggingprozesses innerhalb der Aufgabenbearbeitung eine positive Resonanz. Eine Untersuchung, inwieweit sich die Nutzung der Lernumgebung längerfristig auf das Verhalten von Personen und ihre Vorgehensweisen während des Debuggings auswirkt, könnte Gegenstand kommender Arbeiten sein.
Ausgehend von der Beobachtung, dass die aktuelle Digitalisierungsforschung die Ambivalenz der Digitalisierung zwar erkennt, aber nicht zum Gegenstand ihrer Analysen macht, fokussiert die vorliegende kumulative Dissertation auf die ambivalente Dichotomie aus Potenzialen und Problemen, die mit digitalen Transformationen von Organisationen einhergeht. Entlang von sechs Publikationen wird mit einem systemtheoretischen Blick auf Organisationen die spannungsvolle Dichotomie hinsichtlich dreier ambivalenter Verhältnisse aufgezeigt: Erstens wird in Bezug auf das Verhältnis von Digitalisierung und Postbürokratie deutlich, dass digitale Transformationen das Potenzial aufweisen, postbürokratische Arbeitsweisen zu erleichtern. Parallel ergibt sich das Problem, dass auf Konsens basierende postbürokratische Strukturen Digitalisierungsinitiativen erschweren, da diese auf eine Vielzahl von Entscheidungen angewiesen sind. Zweitens zeigt sich mit Blick auf das ambivalente Verhältnis von Digitalisierung und Vernetzung, dass einerseits organisationsweite Kooperation ermöglicht wird, während sich andererseits die Gefahr digitaler Widerspruchskommunikation auftut. Beim dritten Verhältnis zwischen Digitalisierung und Gender deutet sich das mit neuen digitalen Technologien einhergehende Potenzial für Gender Inklusion an, während zugleich das Problem einprogrammierter Gender Biases auftritt, die Diskriminierungen oftmals verschärfen. Durch die Gegenüberstellung der Potenziale und Probleme wird nicht nur die Ambivalenz organisationaler Digitalisierung analysierbar und verständlich, es stellt sich auch heraus, dass mit digitalen Transformationen einen doppelte Formalisierung einhergeht: Organisationen werden nicht nur mit den für Reformen üblichen Anpassungen der formalen Strukturen konfrontiert, sondern müssen zusätzlich formale Entscheidungen zu Technikeinführung und -beibehaltung treffen sowie formale Lösungen etablieren, um auf unvorhergesehene Potenziale und Probleme reagieren. Das Ziel der Dissertation ist es, eine analytisch generalisierte Heuristik an die Hand zu geben, mit deren Hilfe die Errungenschaften und Chancen digitaler Transformationen identifiziert werden können, während sich parallel ihr Verhältnis zu den gleichzeitig entstehenden Herausforderungen und Folgeproblemen erklären lässt.
Diese Arbeit zeigt auf, wie historisch und rechtlich eine Ungleichheit zwischen Schwarzen und Weißen in Deutschland gewachsen ist und geht der Frage nach, welche Anforderungen das Verfassungsrecht, die Rechtspraxis und die Politik erfüllen müssen, um sie auszugleichen.
Eingangs wird die Entwicklung des Verbots der rassischen Diskriminierung im internationalen und nationalen Recht dargelegt. Folglich zeichnet die Verfasserin die Diskriminierungsgeschichte von Schwarzen Menschen nach. Zur Überwindung der nach wie vor bestehenden strukturellen Diskriminierung schlägt sie ein positives Recht vor, das sich auf Menschenrechtsstandards und Lösungsansätzen aus Rechtsvergleichen stützt und die Gleichberechtigung von Schwarzen Menschen bewirken soll.
Das in diesem Beitrag vorgestellte Projektseminarkonzept reagiert auf eine wahrgenommene Distanz und Unsicherheit Studierender im Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde gegenüber religionsbezogenen Themen. Mittels verschiedener Strategien wurde, ausgehend von der Conceptual Change-Forschung, zur Wahrnehmung und Reflexion des eigenen kulturellen Standortes und der eigenen Konzepte in Bezug auf Religion(en) angeregt. Ihren Lernprozess haben die Studierenden in Arbeitsjournaleinträgen festgehalten. Diese Einträge wurden wiederum mittels einer qualitative Inhaltsanalyse untersucht. Nach der Darstellung der dabei erhobenen religions- und unterrichtsbezogenen Vorstellungen der Studierenden werden im Beitrag Anregungen gegeben, inwiefern die analysierten Befunde als Grundlage für die Verbesserung der Hochschullehre im Fachbereich dienen können.
Der Band ist den existenziellen Turbulenzen gewidmet, die dem Menschen nicht als katastrophales Ereignis widerfahren, sondern seinen unentrinnbaren Alltag formen. Egal ob Verschiebungen im universitären Selbstverständnis (Vinken), Umgang mit geschlechtlicher Abweichung (Ungelenk; Hordych), Brüchen im Familiengefüge (Brook; Goldmann), Kampf gegen Abholzung (Nixon), technische Totalüberwachung im Alltag (Søilen/Maurer), narratologische Erkundungen von Zeit oder Gattung (Horst; Pierstorff; Reisener), stets erweist sich scheinbar banaler Alltag als erstaunlich produktiver Ausgangspunkt für gesellschaftliche, künstlerische und denkerische Prozesse. Das Gewöhnliche des Alltags ist nicht länger bloß statische Folie für einbrechende Ereignisse – es ist selbst als generatives Werden nobilitiert, das nun aber doppelbödige Wertung annimmt: Alltag verliert im Zuge einer Philosophie der Moderne das Verlässliche (Hüsch; Khurana), wird bedrohlich; zugleich bietet diese neue Unruhe des Alltags, sein "trouble", aber auch Chancen für Veränderung und feministisch-kritische oder künstlerische Intervention.