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Institute
In weiten Teilen der Geschlechterforschung ist die Unterscheidung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit von großer analytischer Bedeutung für das Verständnis moderner Geschlechterverhältnisse. Dennoch weisen ihre Analysen vielfach begriffliche Unschärfen im Gebrauch der Unterscheidung auf: Zum einen wird Familie mit Privatheit, Erwerbsarbeit mit Öffentlichkeit identisch gesetzt; zum anderen werden beide Unterscheidungen parallel verwendet. Der Beitrag setzt die beiden Unterscheidungen Privatheit/Öffentlichkeit und Familie/Erwerb mithilfe der Luhmann’schen Systemtheorie auf neue Weise ins Verhältnis. Dazu greift er den Forschungsansatz Doing Family auf, der Familie als Herstellungsleistung versteht. Vorgeschlagen wird, familiale Privatheit als staatlich geschützte familiale Selbststeuerungsebene zu begreifen, auf der sich die Familie gegenüber als öffentlich begriffenen Umwelterwartungen wie dem (dynamischen) Arbeitsmarkt sowohl abgrenzt als auch auf sie antwortet. Entsprechend besitzt jedes einzelne Familiensystem seine eigene Privatheit und Öffentlichkeit. Damit einhergehend, lassen sich die Individualisierung der Familienmitglieder als auch die zunehmende Irrelevanz von Gender für die familiale Binnenstruktur beobachten: Da jedes Familiensystem die Unterscheidung auf unterschiedliche Weise handhabt, findet eine Heterogenisierung von Familienformen statt.
Warten auf den Tag X
(2022)
Das Verhältnis von Gemeinwohl und Gleichheit ist kein spannungsfreies. Soziale Gleichheit ist ein Grundwert liberal-demokratischer Gemeinwesen. Um diese Gleichheit zu bewahren, entwickelten sich im 20. Jahrhundert Konzeptionen von Gemeinwohl, die versuchten, das Gemeinwohl eher prozedural und pluralistisch zu verstehen. Eine zu spezifische, vorher festgelegte Definition des Gemeinwohls sei letzten Endes undemokratisch und ideologisch und somit der sozialen Gleichheit abträglich. In den letzten Jahren haben sich unter dem Oberbegriff des sozialen Egalitarismus jedoch auch die Vorstellungen der sozialen Gleichheit verändert, hin zu einem substanzielleren Verständnis, was die Frage aufwirft, ob prozedurale Gemeinwohlverständnisse ihrer Rolle als Wächter der Gleichheit immer noch gerecht werden können.
Der vorliegende Artikel analysiert die niedersächsische Polizeiaffäre aus einer Perspektive, die sich für das Zusammenspiel von Recht und Organisationen interessiert. Zunächst argumentieren wir, dass Recht in Organisationen nicht aus sich heraus wirkt, es benötigt Akteur:innen, die es durchsetzen. Diese sitzen formal auf bestimmten Relaisstellen, deren Funktion es ist, dem Recht Geltung zu verschaffen. Im vorliegenden Fall, so zeigen wir, versagen diese Relaisstellen. Recht dient am Ende weniger dem Schutz der Betroffenen als vielmehr dem Schutz der Organisation.