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Die Stadtwerkebetriebe, zumindest diejenigen die im Strom- und Gassektor tätig sind, sind meist nicht mehr im Stadtwerke Eigenbetrieb organisiert, sondern von den Kommunen in den vergangenen zwei Jahrzehnten in die Privatrechtsform der GmbH ausgegliedert worden. Hinzu kommt, dass diese kommunalen Unternehmen in einem Energiebinnenmarkt agieren, der durch die EU-Marktliberalisierung entstanden ist. Die unternehmerische Verselbstständigung der Stadtwerke GmbH von politischer Steuerung wird durch das Credo des Neuen Steuerungsmodells bestärkt, das gerade in der unternehmerischen Unabhängigkeit die Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg sieht. Diese Rahmenbedingungen zwingen die Unternehmen der kommunalen Wirtschaft, sich ausschließlich nach unternehmerischen und marktinduzierten Systemen zu richten. Dass die Logik des unternehmerischen Handelns keinen Platz lässt für eine politische Steuerung der Unternehmen, wird zum Legitimationsproblem für die kommunale Wirtschaft. Denn eine ausschließliche Orientierung an den Überschüssen der kommunalen Unternehmen legitimiert nicht den öffentlichen Zweck, weder politisch noch organisationsrechtlich. Die Gemeinwohlorientierung ist konstitutiver Bestandteil der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung. Hier wird die These hervorgebracht, dass Bürgerbeteiligung in dieser Situation von den Stadtwerken zugelassen wird, um dieses Legitimationsdefizit abzuschwächen. Zwei Fälle werden qualitativ analysiert und verglichen: erstens die Stadtwerke Wolfhagen GmbH, die anhand von Bürgerbeteiligung Akzeptanz für einen Windpark generieren wollen. Zweitens die Stadtwerke Potsdam GmbH, die aus einer - hier als PR-Krise beschriebenen - Situation heraus, Legitimation mit verschiedenen Instrumenten der Bürgerbeteiligung wiederherzustellen versuchen.
Die Einführung der Städteordnung 1808 wird den preußischen Reformern unter Stein und Hardenberg als wichtiger Schritt zur städtischen Selbstverwaltung zugerechnet. Die Bedeutung der Städteordnung ist in der Wissenschaft und Praxis unbestritten. Sie gilt als die erste Konstituierung des modernen Gemeindeverfassungsrechts. Mit der Schaffung der Stadtverordnetenversammlung und der damit verbundenen Einführung des freien Mandats der Mitglieder trug sie die Merkmale des ersten modernen „Parlaments“ in Deutschland. Die Stein’sche Städteordnung gewährte der Stadtverordnetenversammlung ein hohes Maß an Autonomie, insbesondere Budget- und Steuerbewilligungsrecht, ohne an staatliche Gesetzesnormen gebunden zu sein. Auch in Potsdam wurde im Zuge der preußischen Reformen im März 1809 erstmals eine Stadtverordnetenversammlung gewählt. Das 200jährige Jubiläum war für Wissenschaftler und Experten aus Politik und Verwaltung Anlass, verfassungsrechtliche Grundlagen, Entscheidungskompetenzen, Aufgaben und Strategien der Stadtverordnetenversammlung im Wandel der Zeit zu diskutieren.
Die vergleichende Arbeit beschäftigt sich mit der Bürgerbeteiligung in Städten in Deutschland und Frankreich. In den letzten 20 Jahren haben sich die Formen lokaler Demokratie immer wieder verändert und sich den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Das Interesse der Bürger, Verwaltung und politisch gewählten Vertreter an Partizipation wächst stetig . Das heißt aber auch, dass sich diese 3 Akteure den neuen Strukturen anpassen und eigene Strategien entwickeln müssen. Die demokratischen Formen der kooperativen bzw. partizipativen Demokratie werden immer häufiger angewandt. Diese Arbeit evaluiert die verschiedenen Bürgerbeteiligungsinstrumente in Frankreich und Deutschland in dem zwischen Input, Output und Outcome unterschieden wird. Insbesondere die Bürgerhaushalte, Beiräte und Quartiersräte werden genauer betrachtet. Die Ergebnisse zeigen erste Hinweise in welche demokratische Richtung sich die deutschen Städte künftig entwickeln.