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Wilhelm von Humboldts 'Ideen zu einem Versuch die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen' sind hierzulande erst in jüngerer Zeit verstärkt rezipiert worden, obwohl sie seit jeher zu den klassischen Schriften des politischen Liberalismus zählen. Humboldts Ideen haben insbesondere John Stuart Mill bei seinem Essay über die Freiheit maßgeblich beeinflusst. Die vorliegende Schrift unternimmt daher nicht nur den Versuch einer rechtsphilosophischen Einordnung, sondern stellt auch Bezüge zur angloamerikanischen Rechtsphilosophie dar.
Kartellrecht
(2005)
In Fällen der Beleidigung, der Körperverletzung oder der Tötung eines Angehörigen haben die Gerichte im 19. Jahrhundert in Frankreich in Auslegung des Deliksrechts gemäß Code civil entschieden, daß dem klagenden Verletzten über die erlittene Kränkung, den Schmerz oder die Trauer tröstend hinweggeholfen werden sollte durch Zuerkennung einer ihm vom Täter als Schadensersatz zu zahlende Geldsumme. In drastischem Gegensatz hierzu haben damals die Gerichte in den deutschen Territorien judiziert, ein solcher nicht materieller Schaden könne unmöglich in Geld erfaßt werden. Eine Ausnahme bildete in den meisten Staaten das von Alters her praktizierte Schmerzensgeld. Ansonsten galt: Wer Ehre in Geld aufwiegen will, besitzt keine Ehre. Die Trauer durch Geldannahme lindern zu wollen, entwürdigt den Toten. Es werden umfassende Belege in Form von immer neuen Fallbeispielen dargeboten. Auf diese Weise führt der Verfasser, weit in die Rechtsgeschichte zurückgreifend und dann die Praxis des 19. Jahrhunderts im Détail untersuchend, ein überaus lebhaftes Bild der Entstehungsgeschichte der Differenz und dann der sittengeschichtlich in hohem Maße aufschlußreichen Richtermeinungen in jenem Jahrhundert vor Augen. In den nach der Vertreibung Napoléons 1814 preußisch gewordenen Gebieten am linken Rheinufer und in einigen weiteren westdeutschen Landen hat der Code civil bis zum BGB von 1900 weiter gegolten. Wiederum gestützt auf umfangreiche Fallstudien liefert der Verfasser den Nachweis, daß hier die deutsche Richterschaft zwar französisches Recht angewandt, fast nie aber in den Begriff "Schaden" den "dommage moral" einbezogen hat. Im Schlußkapitel wird über die im 20. Jahrhundert durch die deutsche Rechtsprechung zum Allgemeinen Persönlichkeitrecht bewirkte erhebliche Annäherung an die kontinuierliche französische Praxis berichtet.
Kartellrecht
(2007)
Handelsrecht
(2007)
Während über Max Webers Religionssoziologie ganze Bibliotheken geschrieben worden sind, gibt es zu seiner Rechtssoziologie – ungeachtet ihrer von Talcott Parsons herausgestellten Zentralität in Webers Werk – vergleichsweise wenige Veröffentlichungen. Insbesondere ist sein Verhältnis zur juristischen Methodenlehre nahezu unberücksichtigt geblieben, obwohl er als promovierter und habilitierter Jurist im weitesten Sinne von ihr ausgegangen ist. Max Webers Rechtssoziologie ist für die Rechtsdogmatik nicht zuletzt deshalb so interessant, weil Weber das Recht und die juristische Methode inwendig kannte und von daher deutend verstehen konnte.
Für die Neuauflage hat Jens Petersen alle Nachweise auf die Max-Weber-Gesamtausgabe umgestellt und nicht nur die in den vergangenen fünf Jahren erschienene Literatur zu seiner Rechtssoziologie berücksichtigt, sondern auch älteres Schrifttum.
Fälle zum Gesellschaftsrecht
(2008)
Urheberrecht
(2008)
Verfahrensrechtliche Klausuren sind oft Gegenstand des Pflichtfachstudiums, vor allem aber auch im Schwerpunktbereichsstudium "Zivilrechtspflege". Der vorliegende Band enthält Klausuren aus allen Gebieten des Zivilprozessrechts, also aus dem Erkenntnisverfahren sowie dem Zwangsvollstreckungsrecht. Die Bearbeitung der Klausuren soll der Aneignung des Stoffes, dessen Wiederholung und der Vorbereitung auf Prüfungen dienen. Die Autorin hat die Fälle konsequent nach der Ausbildungsrelevanz ausgewählt, behandelt Streitfragen und gibt Aufbautipps. Bisher fehlt es in diesem Bereich weitgehend an konsequent fallbezogener Ausbildungsliteratur. Der vorliegende Band enthält 20 Fälle mit ausführlichen Lösungen, vorangestellten Gliederungen und weiterführenden Hinweisen sowie eine Einführung in die Fallbearbeitungstechnik im Zivilprozessrecht. - das examensrelevante Wissen dargestellt in Klausurform - für das Pflichtfachstudium - zahlreiche didaktische Hinweise - - mit Anleitung zur Bearbeitung von ZPO-Klausuren - Partei- und Prozessfähigkeit - Streitgegenstand - Parteiwechsel - Leistungsklage - Mahnverfahren - Stufenklage - Widerklage Prozessvergleich- Zwangsvollstreckung
Bürgerliches Recht : eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung
(2009)
Handelsrecht
(2011)
Fälle zum Zivilprozessrecht
(2013)
Fälle zum Gesellschaftsrecht
(2013)
Fälle zum Handelsrecht
(2013)
Urheberrecht
(2013)
Im Februar 1777 lobte die Ökonomische Gesellschaft zu Bern einen Preis von 100 Louis d’Or aus für den besten Vorschlag eines umfassenden Kriminalgesetzes. Das Preisgeld kam aus dem Kreis der französischen Aufklärer. Eine Hälfte stammte vermutlich von dem Pariser Parlamentsadvokaten Elie de Beaumont, der sich in den Justizaffären um Jean Calas und Pierre Paul Sirven einen Namen gemacht hatte. Die andere Hälfte hatte Voltaire beigesteuert, der das Geld von Friedrich II. von Preussen erhalten hatte. Das Preisausschreiben war ein großer Erfolg. Neben zahlreichen unbekannten Juristen beteiligten sich eine Reihe bekannter Persönlichkeiten, von denen hier nur die späteren Revolutionäre Marat, Brissot de Warville sowie die deutschen Strafrechtsprofessoren Quistorp und Gmelin genannt seien. Die historische Bedeutung des Berner Preisausschreibens liegt darin, dass es die bis dato vorwiegend programmatische Debatte um die Strafrechtsreform in eine praktische Phase überleitete. Es trat eine Welle praktischer Reformschriften los, in denen die Forderungen von Thomasius, Montesquieu und Beccaria umgesetzt wurden. Entscheidend dafür war, dass es mittels des Preisausschreibens gelang, eine große Zahl juristischer Experten zu aktivieren, die neben dem Reformwillen auch über das Fachwissen verfügten, das für die Entwicklung eines neuen Strafrechts erforderlich war. Von den 46 eingesendeten Preisschriften sind neun im Druck überliefert. Sechsundzwanzig befinden sich in Manuskriptform im Archiv der Ökonomischen Gesellschaft zu Bern. Der vorliegende Band versammelt die Transkriptionen von sieben manuskriptförmig überlieferten Preisschriften. Vier sind in französischer und drei in deutscher Sprache verfasst. Eine Preisschrift stammt von dem Genfer Jakobiner Julien Dentand, eine andere von dem deutschen Publizisten Johann Wolfgang Brenk. Die Autoren der übrigen fünf Manuskripte sind unbekannt. Die transkribierten Preisschriften sind Teil der quellenmäßigen Basis einer Untersuchung des strafrechtlichen Denkens im späten 18. Jahrhundert. Diese erscheint demnächst in den Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte (Christoph Luther: Aufgeklärt strafen. Menschengerechtigkeit im 18. Jahrhundert).
Zwischen den Juristischen Fakultäten der Universität Szeged und der Universität Potsdam besteht seit etlichen Jahren eine fruchtbare Kooperation in der Lehre. Durch sie entwickelt sich allmählich eine wissenschaftliche Zusammenarbeit. Gemeinsame Konferenzen und Publikationen sind dafür ein Beweis. Der vorliegende Band ist das Resultat dieser Kooperation. Der Buchtitel kennzeichnet das Engagement der ungarischen und der deutschen Juristen sowie die gemeinsamen Werte, welche der europäischen Rechtsentwicklung im 21. Jahrhundert zugrunde liegen und die Dogmatik der verschiedenen Rechtsgebiete verknüpfen. Die einzelnen Beiträge legen dabei Zeugnis ab von der ganzen Breite der Interessen der ungarischen und deutschen Juristen.
Übungen im Privatrecht
(2014)
Das vorliegende Übungsbuch soll dem Studienanfänger im Rahmen einer dreibändigen Reihe unter dem Titel „Übungen im Privatrecht“ die Methodik der Fallbearbeitung verständlich machen. Es wendet sich dabei sowohl an den Jura-Studenten als auch an Studierende, die juristische Vorlesungen beispielsweise im Rahmen von Schlüsselqualifikationen oder in einem speziellen Bachelor-Zweitfachstudiengang absolvieren. In diesem Band I geht es zunächst einmal darum, dem anfänglich meist desorientierten Studierenden der Rechtswissenschaft den Weg zum allgemeinen Verständnis des Bürgerlichen Rechts zu weisen. Im Mittelpunkt stehen hier der Allgemeine Teil des BGB und das Sachenrecht, also die Bücher 1 und 3 des BGB. Als „Hauptakteure“ der Übungsfälle begegnen Ihnen demzufolge - wie im realen Leben - Rechtssubjekte und Rechtsobjekte. In dem ebenfalls bereits erschienenen Band II wird das Schuldrecht - insbesondere das Vertragsrecht - (Buch 2 des BGB) behandelt. In Vorbereitung ist der Band III, der sich schließlich mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigt. Dieser erste Band erscheint nunmehr in einer überarbeiteten 2. Auflage, in die zahlreiche Vorschläge meiner Studierenden eingeflossen sind und an deren Gestaltung meine beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen – Sotiria Iakovi und Nicole Leicher – tatkräftig mitgewirkt haben, wofür ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanke. Ebenso wie mein Lehr- und Lernbuch „Kompendium des Wirtschaftsprivatrechts“ – in dem vor allem die wirtschaftsrelevanten Bezüge des Privatrechts in Form einprägsamer Schaubilder dargeboten werden – sollen auch diese drei Übungsbände wesentliche Grundfertigkeiten im Umgang mit rechtlichen Problemen vermitteln. Dabei wird von der Grundthese ausgegangen, dass es beim Studium des Rechts nicht vorrangig um Wissen und Kennen im Sinne eines Auswendiglernens, sondern um Verständnis und Können in Bezug auf die sichere Handhabung rechtlicher Regelungen geht. Insofern sollen vor allem die Hinweise in der Einführung dieses ersten Bandes als Orientierungshilfe nützlich sein. Bitte verzagen Sie nicht! Auch wenn Ihnen anfangs alles verwirrend, unstrukturiert und damit kaum verständlich erscheint. Glauben Sie mir, es gibt kaum etwas, was so viel Struktur und innere Logik enthält, wie das Recht. Sie müssen nur den Willen haben, diese Strukturen zu erkennen und zu begreifen. Ein wichtiger Schritt dazu sollte Ihr fester Plan sein, sich an den angebotenen Vorlesungen und Übungen regelmäßig aktiv zu beteiligen. Niemandem ist es bisher jemals gelungen, ohne professionelle Anleitung und Unterstützung das Recht quasi im „Alleingang“ zu begreifen. Auch wenn es manchmal schwer fällt, halten Sie sich an diese Studienregel. Studieren leitet sich eben nach wie vor aus dem Lateinischen („studere“) ab und bedeutet nichts anderes, als „etwas eifrig zu betreiben“. Seien Sie also voller Eifer und guten Willens! Das Übungsbuch soll Ihnen in diesem Bestreben gute Dienste leisten.
Das Wort der "Genialität der Gerechtigkeit" stammt von Nietzsche selbst, der bekannte, dass er diese Form der Genialität mindestens ebenso hoch schätze wie alle übrigen. Gerade in den letzten Jahren seit Erscheinen der ersten Auflage ist die Problematik der Gerechtigkeit bei Nietzsche so stark in den Vordergrund gerückt wie lange nicht. Die Neuauflage unternimmt vor diesem Hintergrund den Versuch einer Neubewertung.
Die Vorrede der Hegelschen Rechtsphilosophie endet mit einem denkwürdigen Bild: "Wenn die Philosophie ihr Grau in Grau malt, dann ist eine Gestalt des Lebens alt geworden, und mit Grau in Grau lässt sie sich nicht verjüngen, sondern nur erkennen; die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug." Was ist mit diesem Rätselwort gemeint? Und was bedeutet es für die Rechtsphilosophie?