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Zusammenhang zwischen den Börsen Osteuropas und ausgewählten internationalen Wertpapiermärkten
(2005)
Im Rahmen der EuGVVO hat der Kläger seine Klage grundsätzlich in dem Staat zu erheben, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Ausnahmen hiervon gibt es insbesondere in Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen. Der Versicherungsnehmer und der Verbraucher können gegen den Versicherer bzw. gegen den Unternehmer insbesondere an ihrem Wohnsitz gerichtlich vorgehen. Der Arbeitnehmer kann seine Klage gegen den Arbeitgeber zwar nicht an seinem Wohnsitz, aber an dem Ort erheben, an dem oder von dem aus er gewöhnlich seine Arbeit verrichtet (gewöhnlicher Arbeitsort). Zuständigkeitsrechtliche Probleme ergeben sich, wenn der Versicherungsnehmer, der Verbraucher oder der Arbeitnehmer seine Forderung an einen Dritten abtritt. Dann ist in erster Linie zu klären, ob der Dritte die abgetretene Forderung auch an seinem Wohnsitz bzw. an seinem gewöhnlichen Arbeitsort erheben kann. Diese Problematik ist Gegenstand des Beitrags.
Gegenstand des Aufsatzes von Manfred Ringmacher sind zwei Briefe auf Guaraní in Alexander von Humboldts Handschrift. Die Originale der Abschriften wurden im Jahr 1800 in der ehemals jesuitisch betreuten Indianersiedlung Santa María la Mayor am Río Uruguay geschrieben und an den Vizekönig des spanischen Vizekönigreichs La Plata gesandt. Sie sind mit einer zeitgenössischen spanischen Übersetzung versehen; außerdem hat Alexander von Humboldt in französischer Sprache noch einige Erläuterungen gegeben.
Zwei mal zwanzig Jahre
(2021)
Zu rezensieren sind zwei Bücher von stattlichem Umfang, die ein gemeinsames Thema und ein gemeinsames Anliegen verbindet. Die Herausgeber beider Bände haben es sich zur Aufgabe gemacht, einen Reader vorzulegen, der die Forschung zum Thema "Deutsch in Ost und West" in ihrer historischen Entwicklung dokumentiert. Eine Reihe ausgewählter Beiträge - so das übereinstimmende Anliegen - soll nicht nur einen Überblick über wesentliche Phasen und Schwerpunkte der Forschung geben, sondern auch Orientierung und Anregung all denen bieten, die sich dem Thema künftig zuwenden wollen.
Inhalt: 1. Einführung 1.1 Methoden zur Untersuchung sprachlicher Fähigkeiten 1.2 Die Anfänge der Erforschung von Mehrsprachigkeit 2. Funktionelle Bildgebung 2.1 Einfluss des Erwerbsalters 2.2 Einfluss der Sprachkompetenz 3. Elektrophysiologische Daten 3.1 Einfluss des Erwerbsalters 3.2 Einfluss der Sprachkompetenz 4. Neurokognitive Modelle 4.1 Lexikalisch-semantische Modelle 4.2 Lexikalisch-Grammatikalisches Modell 4.3 Implizit-Explizites Modell 5. Schlussfolgerung 6. Literatur
Zweimal Kyros
(2015)
«Kyros» taucht als Fürstenname dreimal in der Überlieferung des Perserreiches auf. Der Historiker Xenophon von Athen (427–ca. 355 v. Chr.) hat in seinen Schriften über zwei Träger dieses Namens berichtet und sie durchaus unterschiedlich bewertet: Kyros II. («der Große»), Mehrer des Reiches, sowie ein Jahrhundert später Kyros, Sohn des Dareios und jüngerer Bruder des Perserkönigs Artaxerxes II. Der ältere Kyros ist namengebender Protagonist eines Fürstenspiegels (der Kyropädie), wird also grundsätzlich positiv und als ein Vorbild für andere dargestellt. Am erfolglosen Kampf des jüngeren Kyros um die Krone des Perserreichs hatte Xenophon als Offizier griechischer Söldner selbst teilgenommen. Aus dem Vergleich von Darstellung und Bewertung der beiden Fürsten lassen sich die Ansprüche Xenophons an einen idealen Herrscher ableiten, was hier unternommen werden soll. Zugleich ermöglichen diese Ergebnisse, Xenophon als Historiker und politischen Denker in der zeitgenössischen Debatte um die beste Staatsform einzubetten.
Inhalt: 1 Einleitung 2 Vorgehensweise 3 Zur Situation der griechischen Schüler in der deutschen Regelschule während der Migration und in der griechischen Regelschule nach der Remigration 3.1 Leistungen griechischer Schüler in der deutschen Regelschule 3.2 Leistungen griechischer Rückkehrerkinder in der griechischen Regelschule 4 Zur Bewährung muttersprachlichen bzw. bilingualen Unterrichts 4.1 Muttersprachlicher Unterricht 4.2 Bilingualer Unterricht 4.3 Anmerkungen zur Diskussion über die kognitive Entwicklung der Migrantenkinder 4.4 Anmerkungen zur Lernzeit 5 Schlußbemerkungen und Empfehlungen 5.1 Stabile Schullauflahn 5.2 Doing good by doing nothing 5.3 Grundmodell 5.4 Grundmodell mit bilingualen Anteilen 5.5 Schüler mit besonderen Bedürfnissen 5.6 Modelle für spezielle Wünsche 5.7 Zur pädagogischen Diagnostik 5.8 Vordringliche Maßnahmen 5.9 Fazit
Die Moskauer Staatliche Juristische O. E. Kutafin Universität (Akademie) und die Juristische Fakultät der Universität Potsdam arbeiten seit 2007 mit hohem wissenschaftlichem Ertrag zusammen. Ihre gemeinsamen Anstrengungen um das Verständnis und die Entwicklung des Rechts in Russland und in Deutschland finden in den Wochen des Russischen Rechts ihren Ausdruck. In den Beiträgen spiegelt sich das wissenschaftliche Denken auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft zweier Länder wider, deren Rechtsschulen seit jeher ein historisches Band verbindet. Ius est ars aequi et boni – Nach dem Wahren und Guten durch das Recht streben beide Partner. Den thematischen Schwerpunkt der 2. Woche des Russischen Rechts, Potsdam, 2012, bildeten – neben zivilrechtlichen Fragestellungen – das Zusammenwirken und der wechselseitige Einfluss von Staat und Kirche in Russland und Deutschland. Wo harsche Gegensätze zwischen Staat und Kirche das Bild prägen, wo die eine Seite die andere gar bekämpft, dominieren Unrecht und Willkür. Wo aber zwischen Staat und Kirche gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen herrschen, wo Konflikte rechtsstaatlich, mithin friedlich, ausgetragen werden, lässt sich das Wahre finden, und das Gute gedeiht. Diese Einsicht zu fördern und zu verbreiten, war ein Ziel der Konferenz.
Die Verbindung eines Antrags auf Erlass eines (zweiten) Versäumnisurteils mit der Änderung des Streitgegenstands stellt ein in der wissenschaftlichen Diskussion wenig beachtetes, in der täglichen Praxis jedoch verschiedentlich anzutreffendes Phänomen dar. Vorliegend soll der hieraus resultierenden, noch nicht umfassend geklärten Frage nachgegangen werden, wie mit dem Begehren, den Einspruch gegen das erste Versäumnisurteil zu verwerfen, umzugehen ist, wenn die Klage nach dessen Erlass erweitert oder, in Ansehung zwischenzeitlicher Teilerfüllung, beschränkt wurde und prozessualer und titulierter Anspruch nicht mehr übereinstimmen.
Zwi Hirsch Kalischer
(2003)
realisation in form of a retroflex is not only found in the English south West ('West Country burr'), but also across the English Channel in a well circumscribed area of Trégor in Brittany. Both areas also share other phonetic features such as sonorisation of word initial fricatives, epenthesis, surnames etc. How is this to be explained? Intensive mobility and trade across the sea suggest themselves as a possible answer. Travelling by sea, aided by expert knowledge of the seasonal currents and winds, was much quicker and efficient in former times than travelling across land. In this connection, the phenomenon of the "Johnnys de Roccoff" who traded Breton onions along the English coasts until very recently is pointed ou as a type of contact which may have transported phoneme realisations and lexis across the sea, forming a linguistic area with not much contact with their respective hinterlands in England and Brittany.