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Die Eingliederungsvereinbarung des SGB II ist das zentrale Steuerungsinstrument zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Richtiger Ansicht nach handelt es sich bei der Vereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag der Massenverwaltung, der in das Konzept des aktivierenden Sozialstaates eingebunden ist. Die gesetzliche Regelungstechnik stößt vor allem aus zwei Gründen auf verfassungsrechtliche Vorbehalte, nämlich zum einen wegen einer Beschränkung der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit und zum anderen wegen einer Reduzierung des durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes. Der Beitrag zeigt, daß sich die verfassungsrechtlichen Vorbehalte zerstreuen und die Eingliederungsvereinbarung ein überzeugendes Instrument zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit ist.
Mit Urteil vom 28.3.2006 hat das BVerfG ein staatliches Monopol für Sportwetten nur dann mit der Berufsfreiheitsgarantie des Art. 12 I GG für vereinbar erklärt, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Aktuelle Rechtslage und Staatspraxis werden hingegen als verfassungswidrig benannt. Der Beitrag stellt die Entscheidung in ihren Grundzügen dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
50 Jahre Europarat
(2001)