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Für das Land Brandenburg war unter Verwendung vorhandener Datengrundlagen ein regionalisiertes Verfahren zur Bewertung der natürlichen Funktionen des Bodens in Planungs- und Zulassungsverfahren zu entwickeln. Das Verfahren fusst auf einer landesweiten Auswertung der Profilbechreibungen der Musterstücke der Reichesbodenschätzung für die Offenlandbereiche sowie einer Zuordnung von bewertungsrelevanten Bodenmerkmalen zu den Lokalbodenformen der Forstlichen Standortserkundung. Ergebnis sind leicht handhabbare Bewertungstabellen mit einer Zuweisung von Wertsufen zu den Klassenflächen der Reichsbodenschätzung sowie den Lokalbodenformen der Forstlichen Standortskartierung.
Mit Inkratfttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) zum 1. März 1999 sind die wesentlichen Funktionen des Bodens durch ein eigenes Gesetz geschützt. Maßstäbe zur Erfassung von schädigenden Eingriffen in den Boden beschreibt das BBodSchG selbst aber nicht. Deshalb müssen zur Umsetzung der Belange des Bodenschutzes für die Planngspraxis handhabbare Bewertungsmaßstäbe erarbeitet werden, nach denen die entscheidungserheblichen Informationen gezielt herausgearbeitet werden können.Der Beitrag stellt die Entwicklung einer Bewertungsanleitung für das Land Brandenburg vor. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Regelungsfunktionen unter Forststandorten, für deren Bewertung die forstlichen Standorterkundungen der 17 Forstamtsbezirke Brandenburgs ausgewertet, hinsichtlich der vorkommenden Leitbodenformen systematisiert sowie den Leitböden aufgrund ihrer Merkmale Wertstufen für einzelne Teilfunktionen zugeordnet worden.Damit ist eine Grundlage geschaffen, um die komplexen Inhalte der Forstlichen Standorterkundung für Planungsaufgaben verfügbar zu machen.
Zusammenfassung In der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird das Landschaftsbild gegenüber den Belangen des Naturhaushalts oft nachrangig behandelt, obwohl es von den Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes her gleichermaßen in alle Schritte der Folgenbewältigung einzubeziehen ist. Für diese Schritte werden exemplarisch rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Anforderungen aufgezeigt. Ingesamt wird so eine strukturierte Herangehensweise deutlich, die über die einzelnen Arbeitsschritte der Erfassung des Ist-Zustandes, der Aufstellung eines Zielkonzeptes, der Ableitung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie der Begründung von Maßnahmen zur landschaftsgerechten Wiederherstellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes hinweg durchgängig auf denselben Beschreibungsmerkmalen aufbaut und damit einen durchgängigen Ableitungszusammenhang von den ermittelten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu darauf Bezug nehmenden Maßnahmen begründet. Wesentlich ist, dass dabei die Charakteristik des jeweiligen Landschaftsraumes im Vordergrund steht und dass nicht nur einzelne Beeinträchtigungen betrachtet, sondern diese jeweils in ihrem Zusammenwirken auf den wahrgenommenen Raumeindruck beleuchtet werden. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Rechtssicherheit, weshalb sich der verwendete Rahmen eng an die Terminologie des Bundesnaturschutzgesetzes anlehnt Summary How to deal with Disturbance of the Visual Landscape by Traffic Projects? Legal framework conditions and special requirements The impact regulation of nature conservation only gives inferior treatment to the visual landscape compared to other natural resources although nature conservation legislation requires its equal integration into all steps of consequential dealing. For these steps the study shows exemplary legal framework conditions and specialist requirements. They should make clearer a structural approach including individual working steps, such as recording of present site conditions, establishment of a target concept, derivation of measures of avoidance and justification of measures for a sensitive regeneration and design of the visual landcape. The approach continuously bases on the same features of description, leading to a consistent connection between identified disturbances of the visual landscape and related measures. The focus of attemtion should be given to the characteristics of the respective landscape and the analysis should not only consider disturbances or compensation measures individually but also in combination with the general spatial perception. Another important aspect is the legal security; therefore the text closely follows the terminology of the Federal Nature Conservation Legislation.
Das Referat Bodenschutz in brandenburgischen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat im Oktober ein Vorhaben mit dem Titel "Bodenbewertung für Planungs- und Zulassungsverfahren im Land Brandenburg" an den Lehrstuhl für Landschaftsplanung an der Universität Potsdam vergeben. Ziel ist, auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes die Belange des Bodenschutzes künftig über einheitliche und nachvollziehbare Bewertungsmethoden in Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen. Das entwickelte Bewertungsverfahren bezieht sich auf die aus dem BBodSchG ableitbaren natürlichen Bodenfunktionen Lebensraum- und Regulationsfunktionen sowie auf seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und soll helfen, die spezifisch brandenburgischen Gegebenheiten bei planerischen Bewertungen zu berücksichtigen. Der Beitrag enthält eine Synopse des Herleitungsvorganges und gibt die wesentlichen Bewertungsergebnisse für die einzelnen Teilfunktionen wieder.