Für das Land Brandenburg war unter Verwendung vorhandener Datengrundlagen ein regionalisiertes Verfahren zur Bewertung der natürlichen Funktionen des Bodens in Planungs- und Zulassungsverfahren zu entwickeln. Das Verfahren fusst auf einer landesweiten Auswertung der Profilbechreibungen der Musterstücke der Reichesbodenschätzung für die Offenlandbereiche sowie einer Zuordnung von bewertungsrelevanten Bodenmerkmalen zu den Lokalbodenformen der Forstlichen Standortserkundung. Ergebnis sind leicht handhabbare Bewertungstabellen mit einer Zuweisung von Wertsufen zu den Klassenflächen der Reichsbodenschätzung sowie den Lokalbodenformen der Forstlichen Standortskartierung.
Mit Inkratfttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) zum 1. März 1999 sind die wesentlichen Funktionen des Bodens durch ein eigenes Gesetz geschützt. Maßstäbe zur Erfassung von schädigenden Eingriffen in den Boden beschreibt das BBodSchG selbst aber nicht. Deshalb müssen zur Umsetzung der Belange des Bodenschutzes für die Planngspraxis handhabbare Bewertungsmaßstäbe erarbeitet werden, nach denen die entscheidungserheblichen Informationen gezielt herausgearbeitet werden können.Der Beitrag stellt die Entwicklung einer Bewertungsanleitung für das Land Brandenburg vor. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Regelungsfunktionen unter Forststandorten, für deren Bewertung die forstlichen Standorterkundungen der 17 Forstamtsbezirke Brandenburgs ausgewertet, hinsichtlich der vorkommenden Leitbodenformen systematisiert sowie den Leitböden aufgrund ihrer Merkmale Wertstufen für einzelne Teilfunktionen zugeordnet worden.Damit ist eine Grundlage geschaffen, um die komplexen Inhalte der Forstlichen Standorterkundung für Planungsaufgaben verfügbar zu machen.
Das Referat Bodenschutz in brandenburgischen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat im Oktober ein Vorhaben mit dem Titel "Bodenbewertung für Planungs- und Zulassungsverfahren im Land Brandenburg" an den Lehrstuhl für Landschaftsplanung an der Universität Potsdam vergeben. Ziel ist, auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes die Belange des Bodenschutzes künftig über einheitliche und nachvollziehbare Bewertungsmethoden in Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen. Das entwickelte Bewertungsverfahren bezieht sich auf die aus dem BBodSchG ableitbaren natürlichen Bodenfunktionen Lebensraum- und Regulationsfunktionen sowie auf seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und soll helfen, die spezifisch brandenburgischen Gegebenheiten bei planerischen Bewertungen zu berücksichtigen. Der Beitrag enthält eine Synopse des Herleitungsvorganges und gibt die wesentlichen Bewertungsergebnisse für die einzelnen Teilfunktionen wieder.
Die zeitliche Veränderung von Hangerosion und bearbeitungsbedingter Bodenverlagerung konnten quantifiziert und auf die Landnutzungsentwicklung im 20. Jahrhundert zurückgeführt werden. Die Forschungsarbeiten wurden in einem kleinen, lößbedeckten Einzugsgebiet im zentralen Palouse in Ost-Washington durchgeführt, dessen hügeliges Relief durch die charakteristischen "rolling hills" geprägt ist. Detaillierte Untersuchungen der Bodenhorizonte und Kolluvien beweisen, daß Hangerosion und bearbeitungsbedingte Bodenverlagerung etwa seit dem Jahr 1935 in hohem Maße auftraten. In diesem Jahr wurde der Ackerbau auf die steilen Hangbereiche und die Hügelkuppen ausgedehnt. Eine zweijährige Fruchtfolge mit einjähriger Schwarzbrache ohne jegliche Vegetationsbedeckung bildete den Ansatzpunkt für extrem hohe Wassererosionsraten. Von 1935 bis 1980 wurde durchschnittlich 198t Bodenmaterial pro Hektar und Jahr erodiert. Die 1980 eingeführte pfluglose Bodenbearbeitung brachte nur eine Reduzierung der Erosionsraten um durchschnittlich 14%. Seitdem betragen diese durchschnittlich 171t pro Hektar und Jahr. Durch häufiges Pflügen besonders während der Brachejahre wurde zusätzlich Bodenmaterial hangabwärts bewegt. Auf den Kuppen wurde der Boden dadurch seit 1935 bis zu einer Tiefe von 130cm abgetragen. Der auf bearbeitungsbedingte Bodenverlagerung zurückzuführende Bodenverlust beträgt seitdem im Durchschnitt 84t pro Hektar und Jahr.
In dem Artikel werden die glaziale und die holozäne Genese, die Naturraumausstattung und die Nutzungskonflikte im nord- und nordostbrandenburgischen Raum behandelt. Weiterhin werden beispielhaft die Landeignungsbewertung der Gemeinde Brodowin (Schorfheide) vorgestellt und über ein im Aufbau befindliches Landschaftsmonitoring im Niederoderbruch berichtet.
Bodenverbrauch beeinträchtigt nicht nur die Lebensraum- und die Regelungsfunktionen des Bodens, auch seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte ist vom Bodenverbrauch betroffen. Dies berücksichtigen neuere gesetzliche Regelungen wie das Bundesbodenschutzgesetz. In untergesetzlichen Regelungswerken ist die Problematik des Auffindens und der Dokumentation relevanter Archivböden und Bodendenkmale jedoch noch nicht hinreichend umgesetzt. Zwei Beispiele komplexer geoarchäologischer Untersuchungen aus dem Niederlausitzer Braunkohlenrevier sollen ein kombiniertes Vorgehen von Boden- und Denkmalschutz verdeutlichen.