Aussagedelikte und Dolmetscher
- „Die Gerichtssprache ist deutsch“ heißt es in § 184 S. 1 GVG. Alle Verfahrensbeteiligten müssen also ihre mündliche oder schriftliche Kommunikation in deutscher Sprache führen. Soweit eine Person, die sich im Verfahren äußern will oder muss, die deutsche Sprache nicht beherrscht, wird ein Dolmetscher hinzugezogen, § 185 Abs. 1 S. 1 GVG. Dasselbe gilt, wenn jemand Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG hat, die in deutscher Sprache gemachten Ausführungen der anderen Verfahrensbeteiligten aber nicht versteht. Die Mitwirkung eines Dolmetschers kann interessante materiell-strafrechtliche Probleme im Bereich der Aussagedelikte (§§ 153 ff. StGB) erzeugen. Der vorliegende Text will zum Nachdenken darüber anregen.
Verfasserangaben: | Wolfgang MitschGND |
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URL: | https://www.zis-online.com/dat/artikel/2022_1_1465.pdf |
ISSN: | 2750-8218 |
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch): | Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft |
Verlag: | Prof. Dr. Thomas Rotsch |
Verlagsort: | Gießen |
Publikationstyp: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2022 |
Erscheinungsjahr: | 2022 |
Datum der Freischaltung: | 20.03.2024 |
Band: | 1 |
Seitenanzahl: | 6 |
Erste Seite: | 35 |
Letzte Seite: | 40 |
Organisationseinheiten: | Juristische Fakultät / Strafrecht |
DDC-Klassifikation: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
Peer Review: | Nicht referiert |