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Aussagedelikte und Dolmetscher

  • „Die Gerichtssprache ist deutsch“ heißt es in § 184 S. 1 GVG. Alle Verfahrensbeteiligten müssen also ihre mündliche oder schriftliche Kommunikation in deutscher Sprache führen. Soweit eine Person, die sich im Verfahren äußern will oder muss, die deutsche Sprache nicht beherrscht, wird ein Dolmetscher hinzugezogen, § 185 Abs. 1 S. 1 GVG. Dasselbe gilt, wenn jemand Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG hat, die in deutscher Sprache gemachten Ausführungen der anderen Verfahrensbeteiligten aber nicht versteht. Die Mitwirkung eines Dolmetschers kann interessante materiell-strafrechtliche Probleme im Bereich der Aussagedelikte (§§ 153 ff. StGB) erzeugen. Der vorliegende Text will zum Nachdenken darüber anregen.

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Metadaten
Verfasserangaben:Wolfgang MitschGND
URL:https://www.zis-online.com/dat/artikel/2022_1_1465.pdf
ISSN:2750-8218
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft
Verlag:Prof. Dr. Thomas Rotsch
Verlagsort:Gießen
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2022
Erscheinungsjahr:2022
Datum der Freischaltung:20.03.2024
Band:1
Seitenanzahl:6
Erste Seite:35
Letzte Seite:40
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Strafrecht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer Review:Nicht referiert
Verstanden ✔
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