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Mord mit gemeingefährlichen Mitteln und "Mehrfachtötung"

  • Gleich mehrere Entscheidungen des BGH beschäftigten sich in letzter Zeit mit einer Abgrenzungsfrage innerhalb des Mordtatbestandes, die bald Gegenstand von Examensaufgaben sein könnte: Es geht um den Unterschied des Mordmerkmals „mit gemeingefährlichen Mitteln“ zur sog. schlichten Mehrfachtötung. Letztere ist – sofern kein anderes Mordmerkmal erfüllt ist – nach hM „nur“ Totschlag gem. § STGB § 212 StGB. Sämtliche entscheidungsgegenständlichen Taten wurden mittels Brandstiftung oder Brandlegung begangen. Angesichts der Überschrift des 28. Abschnitts im Besonderen Teil des StGB liegt in derartigen Fällen die Annahme einer (versuchten) Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel also sehr nahe. Daher überrascht es, dass sich der BGH veranlasst sah, die Erfüllung dieses Mordmerkmals einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dabei die Abgrenzung zur „schlichten Mehrfachtötung“ zu thematisieren.

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Metadaten
Author details:Wolfgang MitschGND
URL:https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JA-B-2021-S-726-N-1
ISSN:0720-6356
Title of parent work (German):Juristische Arbeitsblätter
Publisher:C.H. Beck
Place of publishing:München
Publication type:Article
Language:German
Year of first publication:2021
Publication year:2021
Release date:2023/11/16
Volume:53
Issue:9
Number of pages:6
First page:726
Last Page:731
Organizational units:Juristische Fakultät / Strafrecht
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer review:Referiert
License (German):License LogoKeine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz
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