Räuberischer Menschenraub
- Einen Straftatbestand mit dem Namen „Räuberischer Menschenraub“ gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Was es aber gibt, sind wirkliche Straftaten, die wegen ihrer tatsächlichen Bestandteile und deren strafrechtlicher Bedeutung mit „Räuberischer Menschenraub“ zutreffend bezeichnet sind. Die Frage ist daher, welchem Straftatbestand des geltenden Strafrechts eine solche Tat zugeordnet werden kann. Eine neue Entscheidung des BGH gibt Antwort auf die Frage. Der zugrunde liegende Sachverhalt enthält so viele weitere interessante strafrechtliche Elemente, dass er fast unverändert als Strafrechtsaufgabe im Examen Verwendung finden könnte. Die Beschäftigung mit dem Fall ist daher zu empfehlen. Hier soll das Hauptaugenmerk auf die mit dem „Räuberischen Menschenraub“ zusammenhängenden Probleme gerichtet werden.
Author details: | Wolfgang MitschGND |
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URL: | https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JUS-B-2022-S-609-N-1 |
ISSN: | 0022-6939 |
Title of parent work (German): | Juristische Schulung |
Publisher: | C.H. Beck |
Place of publishing: | München |
Publication type: | Article |
Language: | German |
Year of first publication: | 2022 |
Publication year: | 2022 |
Release date: | 2024/05/28 |
Volume: | 62 |
Issue: | 7 |
Number of pages: | 6 |
First page: | 609 |
Last Page: | 614 |
Organizational units: | Juristische Fakultät / Strafrecht |
DDC classification: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
Peer review: | Nicht referiert |
License (German): | Keine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz |