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Recht am Eheschließungsort als generelles Eheschließungsstatut?

  • Aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses für familienrechtliche Rechtsakte in der ziviljustiziellen Zusammenarbeit (Art. 81 III AEUV) stellt sich die Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts im Familienrecht als große Herausforderung dar. Zwar befasst sich die Europäische Kommission derzeit mit grenzüberschreitenden Fragen der Abstammung. Auf absehbare Zeit ist aber kaum mit Gesetzgebungsvorschlägen aus Brüssel zur Vereinheitlichung des anwendbaren Rechts für Eheschließungen zu rechnen. Der Blick richtet sich daher insoweit auf das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten. Gegenstand der folgenden Überlegungen ist der kürzlich vorgelegte, gleichermaßen überraschende wie interessante Vorschlag von Dagmar Coester-Waltjen, Eheschließungen ohne Rücksicht auf das Geschlecht (im Sinne einer Gesamtverweisung und vorbehaltlich einer ordre public-Prüfung) dem Recht am Eheschließungsort zu unterstellen.

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Metadaten
Author details:Rolf WagnerGND
URL:https://www.juris.de/perma?d=jzs-FamRZ-2022-04-002-245
ISSN:0044-2410
Title of parent work (German):Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
Publisher:Gieseking
Place of publishing:Bielefeld
Publication type:Article
Language:German
Year of first publication:2022
Publication year:2022
Release date:2023/06/28
Tag:Eheschließung; Statut
Volume:69
Issue:4
Number of pages:11
First page:245
Last Page:255
Organizational units:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer review:Nicht referiert
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