Corona
- ie Sorge vor einer „zweiten Welle“ steigt, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus bleibt allgegenwärtig. Die Arbeitgeber bleiben aufgrund der Vorschrift des § BGB § 618 BGB dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer davor soweit zu schützen, wie es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Gleichzeitig berufen sich Arbeitnehmer in unterschiedlichen Fallgestaltungen darauf, dass für sie die Arbeitsleistung gem. § BGB § 275 BGB § 275 Absatz III BGB unzumutbar ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer Angehöriger einer „Risikogruppe“ ist. Sofern diese Einrede rechtlich zutrifft, gewährt sie dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht. Macht er dies geltend, ist ihm die Arbeitsleistung unmöglich und kann unterbleiben. Die spannende Frage ist nun, ob der Arbeitnehmer in diesem Fall dennoch weiter „die Gegenleistung“ (gem. § BGB § 326 BGB § 326 Absatz I 1 BGB), dh seinen Arbeitslohn verlangen kann oder – anders gewendet – wer das so genannte „Lohnrisiko“ trägt. Um diese Frage beantworten zu können, soll hier geklärt werden,ie Sorge vor einer „zweiten Welle“ steigt, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus bleibt allgegenwärtig. Die Arbeitgeber bleiben aufgrund der Vorschrift des § BGB § 618 BGB dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer davor soweit zu schützen, wie es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Gleichzeitig berufen sich Arbeitnehmer in unterschiedlichen Fallgestaltungen darauf, dass für sie die Arbeitsleistung gem. § BGB § 275 BGB § 275 Absatz III BGB unzumutbar ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer Angehöriger einer „Risikogruppe“ ist. Sofern diese Einrede rechtlich zutrifft, gewährt sie dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht. Macht er dies geltend, ist ihm die Arbeitsleistung unmöglich und kann unterbleiben. Die spannende Frage ist nun, ob der Arbeitnehmer in diesem Fall dennoch weiter „die Gegenleistung“ (gem. § BGB § 326 BGB § 326 Absatz I 1 BGB), dh seinen Arbeitslohn verlangen kann oder – anders gewendet – wer das so genannte „Lohnrisiko“ trägt. Um diese Frage beantworten zu können, soll hier geklärt werden, in welchem Zusammenhang die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Corona-bezogenen Arbeitsschutzpflichten, die etwaige Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung iSd § BGB § 275 BGB § 275 Absatz III BGB und das Lohnrisiko stehen.…
Author details: | Robert von Steinau-SteinrückGND, Nils Jöris |
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URL: | https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZA-B-2020-S-1368-N-1 |
ISSN: | 0943-7525 |
Title of parent work (German): | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht |
Subtitle (German): | das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitsschutz und Lohnrisiko |
Publisher: | C.H. Beck |
Place of publishing: | München |
Publication type: | Article |
Language: | German |
Year of first publication: | 2020 |
Publication year: | 2020 |
Release date: | 2023/06/30 |
Volume: | 38 |
Issue: | 20 |
Number of pages: | 4 |
First page: | 1368 |
Last Page: | 1371 |
Organizational units: | Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht |
DDC classification: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
Peer review: | Nicht referiert |