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Recht am Eheschließungsort als generelles Eheschließungsstatut?

  • Aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses für familienrechtliche Rechtsakte in der ziviljustiziellen Zusammenarbeit (Art. 81 III AEUV) stellt sich die Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts im Familienrecht als große Herausforderung dar. Zwar befasst sich die Europäische Kommission derzeit mit grenzüberschreitenden Fragen der Abstammung. Auf absehbare Zeit ist aber kaum mit Gesetzgebungsvorschlägen aus Brüssel zur Vereinheitlichung des anwendbaren Rechts für Eheschließungen zu rechnen. Der Blick richtet sich daher insoweit auf das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten. Gegenstand der folgenden Überlegungen ist der kürzlich vorgelegte, gleichermaßen überraschende wie interessante Vorschlag von Dagmar Coester-Waltjen, Eheschließungen ohne Rücksicht auf das Geschlecht (im Sinne einer Gesamtverweisung und vorbehaltlich einer ordre public-Prüfung) dem Recht am Eheschließungsort zu unterstellen.

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Verfasserangaben:Rolf WagnerGND
URL:https://www.juris.de/perma?d=jzs-FamRZ-2022-04-002-245
ISSN:0044-2410
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
Verlag:Gieseking
Verlagsort:Bielefeld
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2022
Erscheinungsjahr:2022
Datum der Freischaltung:28.06.2023
Freies Schlagwort / Tag:Eheschließung; Statut
Band:69
Ausgabe:4
Seitenanzahl:11
Erste Seite:245
Letzte Seite:255
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer Review:Nicht referiert
Verstanden ✔
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