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Der Autor weist die Existenz eines der schwebenden Unwirksamkeit entsprechenden Instituts der schwebenden Wirksamkeit anhand einzelner Regelungsbeispiele aus dem BGB, aber etwa auch aus dem Verwaltungsprozeßrecht nach. Der Zustand schwebender Wirksamkeit ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Rechtsgeschäft oder Rechtsakt zunächst wirksam ist, daß sich diese Wirksamkeit jedoch durch den späteren Eintritt eines Ereignisses rückwirkend in einen Zustand der Unwirksamkeit umwandeln kann. Als Beispiele aus dem Bereich des Zivilrechts werden unter anderem der Zustand der Anfechtbarkeit (aufgrund der Rückwirkungsanordnung in $ 142 Abs. 1 BGB) und die Situation nach Erteilung einer Genehmigung nach $ 108 Abs. 1 BGB gegenüber dem Minderjährigen (wegen $ 108 Abs. 2 S. 1 HS 2 BGB) angeführt. Anhand weiterer Beispiele zeigt sich, daß der Zustand der schwebenden Wirksamkeit auch im Rechtsleben nicht selten auftritt. Denn auch ein Verwaltungsakt, der erlassen, aber noch nicht bestandskräftig ist, befindet sich im Zustand schebender Wirksamkeit, da er nach seiner Anfechtung im Widerspruchs- oder Anfechtungsklageverfahren später (mit ex-tunc-Wirkung) wieder aufgehoben werden kann.
Einleitung
(2004)
Ethnographische Ansätze
(2004)
Die sportlichen Rivalitäten der Achsenmächte : Cortina d'Ampezzo und Garmisch-Partenkirchen 1941
(2004)
Urteile mitgliedstaatlicher Gerichte als möglicher Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens
(2004)
Von Bosman zur Kollektivvereinbarung? : die Regulierung des Arbeitsmarktes für Profifußballer
(2004)
Die englische Grammatikschreibung im 18. Jahrhundert ist vordergründig präskriptiv und basiert auf den traditionellen theoretischen Grundlagen, die für die klassischen Sprachen entwickelt wurden. So werden grammatische Kategorien wie Person und Numerus, Tempus, Modus, Genus Verbi unterschieden, für welche Flexionsparadigmen aufgestellt werden. Im Vergleich zu den klassischen Sprachen hat jedoch das Englische eine weitreichende Umgestaltung in der Strukturierung seiner gesamten Verbalkategorien erfahren: Analytische Mittel (have, be, do, will, etc. in Verbindung mit infiniten Formen des Verbs) werden verwendet, um verschiedene Ausprägungen der Vergangenheit, Zukünftigkeit, Gleichzeitigkeit, Vorzeitigkeit, Prozeßhaftigkeit etc. auszudrücken. Das Modussystem ist zusammengebrochen. Um dies zu kompensieren und einige der Funktionen des ehemaligen Konjunktivs zu übernehmen, wurden zum Beispiel die Modalverben grammatikalisiert. Dann ist auch noch eine völlig neue Kategorie entstanden, der Aspekt. In den frühen Grammatiken des 17. Jahrhunderts wurde die Konstruktion be + V-ing, die den Progressiven Aspekt ausdrückt, noch nicht einmal erwähnt (z.B. John Wallis 1653, Jeremiah Wharton 1654, Joseph Aickin 1693). Es ist interessant, daß sie zum ersten Mal von einem Ausländer Beachtung findet: Guy Miege führt diese Konstruktion auf in seiner Englischen Grammatik von 1688. Eine ausführliche und systematische Beschreibung erfolgt dann aber erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts (James Pickbourne 1789). Er integriert die Progressive Form in das Tempussystem und unterscheidet somit insgesamt 18 Tempora im Englischen. Andere Grammatiker nennen 3 oder 5 oder 7 Tempora. Der Aufsatz beschreibt verschiedene Herangehensweisen an die Beschreibung des neu entstandenen Englischen Tempus- und Aspektsystems in der Grammatikschreibung des 18. Jahrhunderts. Ein zentraler Punkt ist die Integration der aspektuellen Unterscheidung zwischen Einfacher und Progressiver Form, die sich in dieser Zeit gerade erst in der Sprache etabliert hatte.
Das Darstellen der eigenen Identität gehört zum Alltagshandeln. Vor allem für Jugendliche erweisen sich Selbstpräsentationen als wichtige Verhaltensweisen, da diese im Kontext der adoleszenten Identitätssuche und -absicherung stehen. Durch die gesellschaftliche Etablierung des Internet, das inzwischen von ca. 92 Prozent der Jugendlichen genutzt wird, haben sich für Selbstdarstellungen neue Bühnen herausgebildet und es wird im nachfolgenden Beitrag der Frage nachgegangen, wie sich Jugendliche mittels privater Homepages im Netz präsentieren.
Schleiermachers Kritik an der Pädagogik der Aufklärung : eine Überwindung der Aufklärungspädagogik?
(2004)
Alfred Döbin war für Robert Minder weit mehr als ein Autor, dessen Werk er analysierte und kommentierte, er war ein enger Freund. Döblin vertraute ihm Persönliches und Persönlichstes an, und dieser Beitrag versucht neben einer allgemeinen Darstellung ihres Verhältnisses die Folgen dieser besonderen Verbindung darzustellen.
Zusammenfassung und Facit Durch die seit August 2001 im Kraft getretene geänderte Gesetzeslage hat sich in puncto materieller Wirkung der UVP auch in der Bauleitplanung nicht viel geändert. Wirklich neu ist lediglich der Umweltbericht, über den eine prozessbegleitend angelegte, besser strukturierte Aufbereitung des relevanten Abwägungsmaterials zu erwarten ist, die aber keine die Entscheidung präjudizierende Wirkung hat. WULFHORST (2001, 252) spricht hier von einer allerdings nicht zu unterschätzenden "verfahrenspsychologischen Wirkung". Handlungsbedarf besteht - zumal vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der Plan-UVP - gerade in der Bauleitplanung im Hinblick darauf, welche Möglichkeiten der Integration und Abstimmung der verschiedenen Instrumente zur Folgenbewältigung gegeben sind. Diese Betrachtung sollte aber nicht nur eingeschränkt auf eine inhaltliche Zusammenfassung bei gleichzeitiger Erstellung getrennter Dokumente für die verschiedenen Verfahren erfolgen. Vielmehr ist einer inhaltlichen Differenzierung der verschiedenen Aufgaben die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie der formal angelegten Beachtung der verfahrensmäßigen Anforderungen. Mit Spannung bleibt schließlich abzuwarten, wie der EuGH seine interpretierende Rechtsprechung zu den nationalen Umsetzungen der geänderten UVP-Richtlinie und hier insbesondere zur Umsetzung der geforderten Einzelfallprüfung gestalten wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der EuGH gerade unter dem Vorsorgeaspekt zu einer recht weitgehenden Auslegung entsprechenden Bestimmungen neigt. Man ist daher sicher nicht schlecht beraten, den Anwendungsbereich der UVP in der Bauleitplanung im Ermessensfall eher weit zu gestalten.
Theoretische Ansätze unter den Oberbegriffen "Hierarchy" und "Scale" sind in der Ökologie seit den 1980er-Jahren entwickelt und intensiv diskutiert worden. Das wissenschaftliche Paradigma kann mit dem Begriff "Hierarchical Patch Dynamics" beschrieben werden. Obwohl auch Anwendungsbezüge diskutiert und konzipiert wurden, hat es in Deutschland bisher in der Landschaftsplanung kein größeres Echo hervorgerufen. Gleichwohl gibt es eine Reihe interessanter Anknüpfungspunkte zwischen Aussagen der ökologischen Hierarchie-Theorie und konkreten landschaftsplanerischen und naturschutzfachliceh Aufgabenstellungen. Vor diesem Hintergrund werden Grundzüge dieser Theorie bzw. der unter dem Dach des Paradigmas "Hierarchical Patch Dynamics" versammelten theoretischen Ansätze dargestellt. Wesentlich ist die erkenntnistheoretische Grundhaltung, die versucht, unzulässige Verallgemeinerungen oder Absolutheitsansprüche auszuschließen, indem sie zunächst den Gegenstandsbereich der Ökologie beschreibt und analysiert. Auf dieser Grundlage werden Herangehensweisen zur Behandlung ökologischer Fragestellungen vorgeschlagen. Diese Herangehensweisen lassen sich auf landschaftsplanerische Aufgaben übertragen. Es wird gezeigt, für welche Bereiche eine solche Übertragung denkbar wäre. Letztlich bedürfte es einer Praxisüberprüfung, um herauszufinden, ob mit Hilfe von Ansätzen der ökologischen Hierarchie- Theorie die Bearbeitung planerischer Fragestellungen verbessert oder ergänzt werden könnte.