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Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (10795)
- Monographie/Sammelband (3515)
- Dissertation (2527)
- Rezension (1068)
- Teil eines Buches (Kapitel) (747)
- Sonstiges (194)
- Beitrag zu einer (nichtwissenschaftlichen) Zeitung oder Zeitschrift (34)
- Zeitschrift/Schriftenreihe (24)
- Lehrmaterial (22)
- Konferenzveröffentlichung (21)
Sprache
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Schlagworte
- Deutschland (34)
- Digitalisierung (16)
- Europäische Union (10)
- Industrie 4.0 (10)
- DDR (9)
- Germany (9)
- longitudinal study (9)
- European Union (8)
- Poetik (8)
- Verwaltung (8)
Institut
- Historisches Institut (1785)
- Wirtschaftswissenschaften (1394)
- Sozialwissenschaften (1260)
- Bürgerliches Recht (1179)
- Institut für Germanistik (1123)
- Öffentliches Recht (957)
- Institut für Romanistik (955)
- Department Erziehungswissenschaft (881)
- Department Psychologie (759)
- Department Sport- und Gesundheitswissenschaften (748)
Die Reihe "Gesellschaften und Kulturen des sephardischen Judentums I Sephardic Societies and Cultures", herausgegeben von Prof. Dr. Sina Rauschenbach, Prof. Dr. Carsten Schapkow und Dr. Jonathan Hirsch, ist die einzige wissenschaftliche Buchreihe in Deutschland mit einem explizit sephardischen Schwerpunkt. Sie beabsichtigt, durch wegweisende Manuskripte aus dem Bereich des iberisch-sephardischen Judentums und dessen westlicher Diaspora sowie des ost-sephardischen Judentums Nordafrikas und des Nahen Ostens das bestehende Forschungsdesiderat hinsichtlich des Zeitraums vom Mittelalter bis zur Gegenwart zu schließen. Die Reihe wendet sich an Forscher:innen und Studierende der Jüdischen Studien, Judaistik und Jüdischen Theologie, Israel und Middle Eastern Studies, Geschichte, Philosophie, Kulturwissenschaft, Literaturwissenschaft sowie benachbarter Fächer.
Manuskripte sollten einem historisch-kulturwissenschaftlichen Ansatz folgen, zur Erforschung der globalen Geschichte des sephardischen Judentums in seiner ganzen Vielfalt beitragen und sich aktuellen Fragestellungen und Diskussionen widmen, die auch fachübergreifend von Interesse sind. In der Reihe erscheinen Monographien, Sammelbände sowie herausragende Dissertationen und Habilitationsschriften in deutscher und englischer Sprache.
Der Band „Minor Perspectives on Modernity beyond Europe”, der von Yael Attia, Jonathan Hirsch und Kathleen Samson herausgegeben wird, eröffnet die Reihe und stellt sephardische und andere Perspektiven religiöser und kultureller Minoritäten aus der ganzen Welt auf die Moderne dar.
Mit „Die Conversos“ von Dr. Bernhard Holl ist der zweite Band bereits erschienen. Der Autor befasst sich hierin mit den Massenkonversionen vom Judentum zum Christentum im Spanien des 15. Jahrhunderts und der Ablehnung und Diskriminierung der Konvertiten durch die christliche Mehrheit. Diese Studie zeichnet erstmals detailliert die wesentlichen Wurzeln und Inhalte der Theologie einer Gruppe von christlichen Geistlichen und Gelehrten nach, die sich dieser Mehrheit entgegenstellte und forderte, die ‚Bekehrten‘ ohne Wenn und Aber als vollwertige Christen anzusehen, und sich dabei auf Recht und Tradition der lateinischen Kirche beriefen.
Vor der Gewalt
(2023)
Wilhelm Herzbergs „Das Mädchen von Tanger“ ist an zentraler Stelle seiner Jüdischen Familienpapiere als Binnenerzählung angelegt. In diesem konkreten Fall handelt es sich um eine gerahmte Binnenerzählung, die als fingierte Quelle dem Leser Authentizität vermitteln soll. Die literarischen Vorbilder dieses Genres liegen sowohl in der klassischen indischen und persischen Literatur als auch in der homerischen Odyssee. Die Binnenerzählung wurde von Goethe in seinen Unterhaltungen deutscher Auswanderer (1795) weiterentwickelt. Im 19.Jahrhundert wurde sie stilbildend und erfreute sich großer Beliebtheit. Sie verfügt über eine eigene epische Erzählstruktur und versteht sich als „Erzählung in der Erzählung“ . Dadurch kann sie noch zusätzliche Akzente setzen und zugleich moralische Anleitung für die Leserschaftbereithalten.
Das historische Erzählen ist im 19. Jahrhundert eine der prominentesten narrativen Formen. Aber es ist immer auch zukunftsaffin. In diesem Band wird diese Kehrseite der Vergangenheitsorientierung in historischer und systematischer Perspektive entlang folgender Leitfragen untersucht: Wie können Zukunftsreflexionen in Genres analytisch und konzeptionell gefasst werden, die nicht programmatisch dem Zukunftssujet verpflichtet sind? Wie ist das Wissen um Zukunft organisiert und ästhetisch strukturiert? Wie verhält sich eine solche implizite ästhetische Problematisierung von Zukunft gegenüber expliziten Zukunftsmodellen der entstehenden Science Fiction?
Prognose, Planung, Sicherung
(2024)
Ramadan ABC
(2022)
Der Ramadan ist der soziale und spirituelle Höhepunkt des religiösen Lebens der Muslim:innen. Motiviert und veranlasst durch den Ramadan soll jede:r Muslim:in diese Möglichkeit nutzen, um zuerst inneren Frieden zu schließen und dieses Wohlbefinden dann auf sein:ihr Umfeld zu übertragen.
In diesem Monat des Fastens kommen täglich Verwandte, Freund:innen und Nachbar:innen an Iftar-Abenden zum Essen zusammen. In diesem Sinne strebten wir als Forum Dialog e.V. an, diese besonderen Momente und Erlebnisse mit unseren Freund:innen und Mitmenschen zu teilen und somit an Iftar-Abenden unter dem Motto “Sharing Ramadan” zusammenzukommen.
Doch Aufgrund der Corona-Pandemie ist es leider nur bedingt möglich, an solchen gemeinschaft- und freundschaftsstiftenden Abenden zusammenzukommen.
Wir möchten jedoch weiterhin im Geiste des Ramadans und gemäß unserem Motto “Sharing Ramadan” handeln und freuen uns, euch die zweite Auflage unseres Sharing Ramadan-Heftes zu präsentieren. Mit seinen informativen, spirituellen und unter-haltenden Inhalten hoffen wir, dass wir Ihnen die spirituelle Seite des Ramadans und seine Bedeutung für die Glaubenswelt der Muslim:innen näherbringen können.
On the basis of a case study on the linearisation of German infinitival complements, the present paper illustrates the advantages of selected quantitative and statistical methods in diachronic studies. In particular, it first discusses, the problem of the availability of balanced diachronic corpora and how mixed-effects modelling can help make the best of "bad data" and second, it deals with the question of periodisation and shows the advantages of a data-driven method.
Männlichkeit und Flucht
(2023)
Dieses Buch bietet Einsicht in das komplexe Verhältnis von Männlichkeit und Flucht. Anhand von biographischen Interviews zeigt es, welche Konstruktionen von Geschlecht bei Männern vom Leben in Eritrea, über die Flucht durch den Sudan und Libyen bis zum Ankommen in Deutschland von Bedeutung sind.
In der Geschlechter- und Fluchtforschung lag mehrere Jahrzehnte der Fokus auf dem Leben geflüchteter Mädchen und Frauen. Männer kamen meist nur als Täter geschlechtsbasierter Gewalt vor. Inzwischen existieren zwar einige Arbeiten über das Leben von geflüchteten Männern, allerdings wird meist nur das Leben im Ankunftskontext betrachtet und Männlichkeit im Singular gedacht. Flucht erscheint so als eine Marginalisierung von Männlichkeit. Dass dieses Verhältnis allerdings weitaus komplexer ist und vielfältige Männlichkeiten in unterschiedlichen Beziehungen zu Flucht stehen, ist die zentrale Erkenntnis dieser Arbeit.
Der oft beschworene Aufstieg der Managementberatung zu einem integralen Bestandteil von Unternehmensführung besitzt eine selten beachtete Seite: Managementberatung ist nicht nur zu einer anerkannten Praktik der „guten Regierung“ des Unternehmens geworden, sondern zugleich zu einer legitimen Form der Produktion von Managementwissen. Im Folgenden soll dem Wandel der diskursiven Praxis der Produktion von Managementwissen nachgegangen und seine Bedeutung für den Wandel der Praxis der Unternehmensführung eruiert werden. In einem ersten Schritt sind die Praxis des Managements und ihre Logik zu skizzieren, um einerseits den Alltag des Managements zu begreifen und andererseits zu verstehen, dass in diesem Alltag die Möglichkeit diskursiven Wandels angelegt ist.
Kampf und Konflikt
(2020)
Der Begriff des Kampfes nimmt in der Soziologie Max Webers eine zentrale Rolle ein. In § 8 der Soziologischen Grundbegriffe definiert Weber: »Kampf soll eine soziale Beziehung insoweit heißen, als das Handeln an der Absicht der Durchsetzung des eigenen Willens gegen Widerstand des oder der Partner orientiert ist« (WuG, 20). Als soziales Handeln sind Kämpfe objektiv verstehbar, weil die Handelnden mit ihrem Verhalten einen subjektiv gemeinten Sinn verbinden.
Psychologische Sicherheit
(2023)
Durch psychologische Sicherheit am Arbeitsplatz lässt sich vieles erreichen. Sie senkt den Krankenstand, schafft Bindung zum Arbeitgeber, ermöglicht tiefere kollegiale Beziehungen und erleichtert es, voneinander zu lernen. Dabei wird aus der Perspektive des Individuums auf die Organisation geschaut und ihre personellen Vertreter, die Leader. Dieser Beitrag betont hingegen die Bedeutung der Organisation und der Grenzen, welche diese setzt. Führungskräfte können tatsächlich für psychologische Sicherheit sorgen. Allerdings nutzen sie dafür oft die falschen Mittel.
Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Mitarbeitende haben kein Interesse daran, sich wieder an der jeweiligen Firmenadresse einzufinden. Viele Neueingestellte haben das Homeoffice als Selbstverständlichkeit kennengelernt. Betriebsvereinbarungen sehen viele Freiheiten vor, die Verantwortung für die Umsetzung liegt im mittleren Management. Doch welche Instrumente zur Steuerung haben Führungskräfte? Wie verändert sich ihre Rolle? Eine Studie der Organisationsberatung Metaplan.
Sexuelle Aggression
(2006)
Die digitale Transformation hat einen massiven Einfluss auf die Aus- und Umgestaltung von Organisationen und Strukturen. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die öffentliche Verwaltung. Dort laufen die Fragen der Digitalisierung auf und sollen in Entscheidungen übersetzt werden. Digitalisierungsthemen fügen sich allerdings
nicht in das typische Schema von Ministerien, Ressorts und Abteilungen ein: Sie können nur ressortübergreifend und unter Mitwirkung zahlreicher politischer, zivilgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure bearbeitet werden.
Dies widerspricht dem klassischen Zuständigkeitsprinzip in der Verwaltung, das eine gemeinsame Erarbeitung von Themen grundsätzlich nicht vorsieht.
Um Mitarbeitende langfristig ans Unternehmen zu binden und das Engagement in Teams hochzuhalten, fokussieren sich viele Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas oder der Zufriedenheit auf die Motivation der Mitarbeitenden. Meist ist es jedoch lohnenswerter, die Zumutungen der organisationalen Struktur zuerst anzufassen. Häufig liegen dort die größten Motivationskiller - und somit auch die Hebel mit dem größten Potenzial für mehr Zufriedenheit.
Unterwachung lernen
(2024)
Zu treu geblieben
(2023)
Woran es hängt
(2023)
Regeln erwünscht!
(2023)
Genauer hinsehen
(2023)
Der Weg in die Matrix
(2023)
Für Menschen, die unter Organisationen leiden, sie lästig finden oder einfach besser verstehen wollen.
Zu den Missverständnissen, die das Dasein in Organisationen unnötig schwer machen, gehört die Annahme, Kern und Kernproblem einer Organisation seien die Menschen, die in ihr arbeiten. Diese Unterstellung macht den Einzelnen zum Puffer, der genötigt wird, jedes Organisationsversagen aufzufangen – eine Aufgabe, an der man nur scheitern kann. Statt das Verhalten der Einzelnen heroisch zu glorifizieren oder therapeutisch zu problematisieren, interessieren uns die Verhältnisse, in denen sich dieses Verhalten abspielt.
Dieses Buch richtet den Blick deshalb auf die Funktionslogiken der Organisation. Statt die Menschen mit Coachings und Identifikationsappellen zu bearbeiten, um sie an die Bedürfnisse der Organisation anzupassen, wäre es hilfreich, die Organisationsstrukturen an die Bedürfnisse ihrer Mitglieder und der Arbeitsabläufe anzupassen.
In Krisenzeiten ist der Ruf nach Führung besonders populär. Dabei ist gerade Führung selbst eines der unsichersten Mittel, die der Organisation zur Verfügung stehen. Hingegen wird das Potenzial von Strukturen zu wenig gesehen. Wenn in unsicheren Situationen der Wunsch nach Orientierung und Klarheit groß ist, können häufig strukturelle Entscheidungen die notwendigen Sicherheiten vermitteln.
Reform als Zumutung
(2023)
Zwar mag ein Reformwille der Verwaltung in Reden und Konzeptpapieren beschworen werden; häufig findet sich jedoch keine Realität, die dieser «Poesie der Reform» (Luhmann, 2000) entspricht. Sicher ist diese Darstellung etwas überspitzt. Verwaltungen von heute unterscheiden sich deutlich von denen vor 20, 40 oder 60 Jahren. Gleichwohl sind Reformen und Innovationen für Verwaltungen eine besondere Herausforderung und Zumutung. In diesem Artikel wollen wir herausarbeiten, worin dieser Zumutungsgehalt besteht: Warum tun sich Verwaltungen mit Innovationen oft schwer? Hierzu werden wir zentrale Besonderheiten herausarbeiten, welche die Verwaltung als Organisationstyp auszeichnen. In einem zweiten Schritt wird es dann möglich sein, danach zu fragen, unter welchen Bedingungen Innovationen gleichwohl gelingen können - oder ihr Gelingen mindestens wahrscheinlicher wird.
Der Zugang zu einem Asylverfahren in der EU ist ein umkämpftes soziales Gut. Die Studie zeichnet ein komplexes Bild von Ausschließungs- und Usurpationsstrategien im Feld der europäischen und speziell der italienischen und deutschen Asylverwaltung zwischen 2015 und 2018. (Supra-)nationale Verwaltungs- und Vollzugsorganisationen versuchen Flüchtende von dem Verwaltungsakt abzuhalten und entwickeln territoriale und administrative Exklusionsstrategien, um Fluchtmobilität und Asyl zu verwehren. Gleichzeitig erkämpfen Seenotrettungs- und Kirchenorganisationen den Zugang zum Asylverfahren, indem sie sich mit Flüchtenden solidarisieren und diesen eine Partizipation an öffentlichen Gütern und Rechten der Aufnahmegesellschaft ermöglichen. Für Flüchtende wird der formale Zugang zu und die temporäre Mitgliedschaft in einer Aufnahmegesellschaft in konfliktreichen und inter-organisationalen Entscheidungen ausgehandelt. Die formale Organisation wird zum Ort der Schließungskämpfe, indemsie als Schließungsakteur und zwischengesellschaftliches Schließungssystem formale Interaktionen zwischen Geflüchteten und Aufnahmegesellschaft ermöglicht oder verhindert. Die Synthese von schließungs- und organisationstheoretischen Perspektiven trägt dazu bei, dass gesellschaftliche Ordnungsbildung organisationssoziologisch erklärbar wird.
Das Sterben entschärfen
(2022)
Militär und Moral sind scheinbar zwei sich gegenseitig ausschließende Begriffe. Kriegerische Konflikte und die Tötung von Menschen kommen uns gänzlich unmoralisch vor. Wenn überhaupt, ist die Kampfmoral (Biehl, Heiko. 2012. Einsatzmotivation und Kampfmoral. In Militärsoziologie – Eine Einführung. 2., aktualisierte und ergänzte Aufl., Hrsg. Nina Leonhard und Ines-Jacqueline Werkner, 447–474. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.) ein gängiges Konzept. Nichtsdestotrotz wird im vorliegenden Beitrag angenommen, dass das Militär moralisch handeln kann. Es wird argumentiert, dass das Militär mit widersprüchlichen moralischen und rechtlichen Erwartungshaltungen konfrontiert wird und diese Erwartungen in Entscheidungen übersetzt. Dadurch gerät das Militär jedoch stetig in moralische Entscheidungsdilemmata. Am Beispiel der Seenotrettung im Mittelmeer zwischen 2015 und 2018 soll exemplarisch gezeigt werden, dass das Militär sowohl eine Situationsmoral und moralische Routinen entwickelt als auch Vermeidungsstrategien verfolgt, die jegliche Moralerwartungen von der Organisation fernhalten. Der Beitrag arbeitet hierbei mit einem Moralbegriff philosophischer Provenienz und zeigt verschiedene analytische Dimensionen auf, die zur Analyse von Moral von Organisationen beitragen können.
Das Anliegen, Theologie dialogisch zu betreiben, durchzieht das wissenschaftliche Schaffen und das kirchliche Engagement Bernd Oberdorfers. Dialogizität, Geselligkeit, Freundschaft und Partnerschaftlichkeit bilden nicht nur Themen in seinem Denken, sondern zeichnen auch seine Persönlichkeit aus.
Davon angeregt verfolgt der Sammelband verschiedene Ebenen und Felder menschlichen Zusammenlebens: von Nahbeziehungen in der Partnerschaft und Freundschaft bis hin zu nationalen und globalen Dialogen zwischen Kirchen und Diskursformen in der Gesellschaft. Schwerpunkte liegen auf den Themen Partnerschaft, Geselligkeit und Disput, interdisziplinären Begegnungen mit Literatur, Kultur und Ethik, Friedensethik und Frieden der Religionen und Dogmatik und weltweite Ökumene im Dialog zwischen Theorie und Praxis.
Wer Religion im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa untersuchen will, ist mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiert wie bei der Anwendung des Begriffs in außereuropäischen Kontexten. Die Menschen damals verfügten allenfalls über vergleichbare, nicht aber identische Konzepte. In meinem Artikel werde ich drei dieser möglichen äquivalenten Religionskonzepte vorstellen und auf ihre Anschlussfähigkeit diskutieren: fides, lex und natio. Um diese Begriffe besser einordnen zu können, wird es zunächst darum gehen, einige grundsätzliche Unterschiede der Rolle von Religion im späten Mittelalter und der Frühen Neuzeit im Gegensatz zur Moderne in den Blick zu nehmen.
Das Risiko, durch einen Suizid im Gefängnis zu versterben, ist erhöht. Während der COVID-19-Pandemie wurden zum Infektionsschutz zahlreiche Maßnahmen, die beispielsweise eine deutliche Minderung der Kontakt- und Behandlungsangebote zur Folge hatten, eingeführt. Im Rahmen eines Kohortenvergleichs der Suizide und ausgewählter Merkmale der Suizident:innen in den Zeiträumen vom April 2017 bis zum Dezember 2019 sowie vom April 2020 bis zum Dezember 2022 wird untersucht, ob es eine Veränderung der Suizide während der Pandemie gab. Im Ergebnis zeigen sich eine Zunahme der Suizide während der Pandemie, insbesondere in den ersten 14 Tagen der Haft, und eine Zunahme der Suizide von Suizident:innen mit erhöhter Vulnerabilität. Keine Unterschiede wurden in den allgemeinen Risikomerkmalen für Suizide im Gefängnis festgestellt. Es ergeben sich Hinweise auf eine suizidpräventive Wirkung der Kontakt- und Behandlungsangebote. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, intensivere Präventionsangebote für Gefangene mit erhöhter Vulnerabilität bzw. geringerer Resilienz anzubieten.
Eine indifferente Gemengelage unterschiedlicher Erwartungen ist im Coaching nicht selten. Jeder will etwas anderes - was genau, weiß man häufig nicht. Oftmals ist man sich noch nicht einmal sicher, was man selbst will. Das führt zu Stress und Blockaden. Und die Optionen und Handlungsmöglichkeiten geraten aus dem Blick. Diese Situation ist auch vielen Führungskräften wohlbekannt.
Wie gut ist gut?
(2022)
Fortes fortuna adiuvat*
(2022)
Der Sinn des Lebens
(2023)
Kontexturanalyse
(2022)
In den letzten 20 Jahren hat sich in der qualitativen und rekonstruktiven Sozialforschung vermehrt die Frage gestellt, wie sich polyphone, polykontexturale und in ihren Sinnbezügen mehrdeutige Verhältnisse erforschen lassen. In diesem Buch wird ein Zugang vorgestellt, der von Mehrdeutigkeiten ausgehend Systemdynamiken rekonstruiert. Die theoretischen und methodischen Überlegungen werden anhand von Beispielen aus der Organisations- und Managementforschung sowie der Erforschung der Selbst- und Weltverhältnisse religiöser Akteure vorgeführt.
Religionen sind wichtige Akteurinnen der Zivilgesellschaft. Die Frage, wie sie miteinander umgehen, ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft pluraler, offener Gesellschaften. Für dieses Buch haben sich vier Akteure der interreligiösen Verständigung erstmals zusammengetan: Die national und international agierenden Organisationen Religions for Peace und Stiftung Weltethos, der Bundeskongress der Räte der Religionen als Verbund kommunaler interreligiöser Initiativen sowie die Forschungsschnittstelle Forum Religionen im Kontext an der Universität Potsdam. Das Buch enthält Steckbriefe von siebzig interreligiösen Organisationen und Initiativen. Ergänzt wird es durch Reflexionen über die Geschichte und die Zukunft des interreligiösen Dialogs in Deutschland sowie über die Rolle von Religion in der Zivilgesellschaft.
Der Artikel analysiert staatliche Krisenprävention am Fall der polizeilichen Ermittlungen vor dem Anschlag auf den Breitscheidplatz. Die Leitfrage lautet, warum die Polizei ihre Ermittlungen vorzeitig einstellte, obwohl sie Hinweise hatte, dass der spätere Täter beabsichtigte, einen Anschlag zu begehen. Wir zeigen, dass dies auf eine organisationale Dynamik zurückging, die typisch für staatliche Krisenprävention im Bereich Terrorismus scheint.
Rationalistische Zerrbilder
(2020)
Eine zentrale Problematik in der Analyse von Katastrophen liegt darin, dass sich katastrophale Ereignisse nur schwer in ihrem Entstehen beobachten lassen, da sie kaum prognostizierbar sind und sich aus diesem Grund oft einer direkten Beobachtung entziehen. Dies trifft erkennbar auf technische Unfälle zu, aber natürlich auch auf katastrophale Ereignisse abseits technischer Systeme – und dies obgleich der überwiegenden Mehrheit solcher Ereignisse eine relativ lange Inkubationszeit vorausgeht (Turner 1976, 1978; Vaughan 1996). Aber auch ungeachtet dieser Problematik ließe sich zurecht fragen, wie gut sich Finanzkrisen, Flugzeugabstürze oder das Versagen polizeilicher Ermittlungen der Position einer singulären Beobachterin oder eines singulären Beobachters erschließen.
Der Artikel analysiert aus organisationssoziologischer Perspektive wie die Bundeswehr Gleichstellungsrecht umsetzt. Das zentrale Argument lautet, dass die Bundeswehr das Gleichstellungsrecht managerialisiert, indem sie institutionalisierte Praktiken adaptiert, die es erlauben, das Gleichstellungsrecht für den Zweck der Personalgewinnung auszudeuten. Die Adaption dieser Praktiken wird maßgeblich dadurch begünstigt, dass sich das Gleichstellungsrecht als Lösung mit dem Problem der zukünftigen Personalgewinnung verknüpfen lässt, nachdem die Bundesregierung die Wehrpflicht aussetzte und beschloss, die Bundeswehr wieder zu vergrößern. Der beschriebene Prozess führt auch dazu, dass die Bundeswehr in der Umsetzung des Gleichstellungsrechtes zunehmend großen Unternehmen ähnlicher wird. Insgesamt leistet die vorliegende Studie einen Beitrag zur Analyse der Beziehung staatlicher Organisationen zu ihrer rechtlichen Umwelt.
1. Der Staat ist nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Grundgesetz zur funktionsgerechten Finanzierung der in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser verpflichtet. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung sicherzustellen, müssen die Länder sämtliche bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser decken (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG). Es gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Sozialleistungsträger müssen Krankenhäuser durch leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen wirtschaftlich sichern (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG).
2. Die Vergütung der Krankenhäuser durch die Sozialleistungsträger ist unzureichend. Die Fallpauschalen des DRG-Systems bleiben hinter dem zur Betriebskostenfinanzierung erforderlichen Maß zurück, weil die anhaltenden Preissteigerungen in den Landesbasisfallwerten nicht ausreichend berücksichtigt sind.
3. Die Länder kommen ihrer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Übernahme der notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser seit vielen Jahren ungenügend nach.
4. Vor allem Kommunen, aber auch Länder gewähren staatlichen Krankenhäusern Ausgleichsleistungen wie Jahresfehlbetragsdeckungen, Investitions- und Betriebskostenzuschüsse, Eigenkapitalerhöhungen, zinsvergünstigte Darlehen, kostenfreie Bürgschaften und Liquiditätshilfen (sog. Defizitausgleich). Eine weitere Form des selektiven Defizitausgleichs ist die Übernahme der Kosten von Entlastungstarifverträgen staatlicher Kliniken durch Länder. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser erhalten bislang keinen solchen Defizitausgleich.
5. Der selektive Defizitausgleich eines Landes nur für staatliche Krankenhäuser verstößt gegen das gesetzliche (§ 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG) und verfassungsrechtliche (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) Gebot der Gleichbehandlung der Plankrankenhäuser (Prinzip der Trägervielfalt). Er ist des halb rechts- und verfassungswidrig.
6. Ein selektiver Defizitausgleich von Kommunen nur für eigene (kommunale) Krankenhäuser verstößt gegen das landesgesetzliche Prinzip der Trägervielfalt und das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG und ist somit unzulässig.
7. Auf eigene Krankenhäuser beschränkte Ausgleichsleistungen von Kommunen oder Ländern sind eine unzulässige Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV und deshalb unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht. Das gilt sowohl, wenn staatliche Krankenhäuser Ausgleichsleistungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung (s. § 109 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 2 SGB V) erhalten, als auch, wenn der Ausgleich „Gegenleistung“ für eine hoheitlich auferlegte Betriebspflicht ist. Eine wirksame Durchsetzung des EU-Beihilferechts und effektiver Rechtsschutz für nicht begünstigte freigemeinnützige und private Krankenhäuser erfordern Transparenz und eine entsprechende Veröffentlichung der Betrauungsakte der Länder und Kommunen.
8. Ein Defizitausgleich für alle in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser ist beihilferechtlich zulässig. Da sämtliche Plankrankenhäuser Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erbringen (gesetzliche Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung), müssen sie nach dem EU-Beihilferecht bei staatlichen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung der Versorgungspflicht gleichbehandelt werden. Art. 107 Abs. 1 AEUV ist entsprochen, wenn entweder ein selektiver Defizitausgleich für staatliche Plankrankenhäuser unterbleibt bzw. aufgehoben und rückabgewickelt wird oder alle – staatlichen, freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäuser – gleichgefördert werden.
9. Diese nach dem EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit kann den Ländern nach nationalem Recht verschlossen sein. Ein Ausgleich der Länder für Investitionskosten ist prinzipiell erforderlich, um der gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG nachzukommen und die notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze zu decken. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser haben Anspruch auf Ausgleichsleistungen zur Investitionskostendeckung bereits wegen des gesetzlichen Gebots funktionsgerechter Finanzierung (§ 8 Abs. 1 S. 1 KHG) und aus ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Ihnen kann dieser Anspruch aber auch wegen des gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichbehandlung zustehen. Gewähren die Länder staatlichen Plankrankenhäusern bei wirtschaftlicher Betriebsführung Ausgleichsleistungen, um ihrer Verpflichtung zur Übernahme notwendiger Investitionskosten nachzukommen, müssen sie freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäusern nach dem Gleichbehandlungsgebot einen entsprechenden Ausgleich zahlen (§ 8 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG). Einer nach nationalem Recht gebotenen, gleichen Förderung aller Plankrankenhäuser steht das EU-Beihilferecht nicht entgegen.
10. Die Kommunen sind dagegen nach nationalem Recht (über die Krankenhausumlage hinaus) nicht zur Krankenhausfinanzierung verpflichtet. Sie entscheiden gem. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG (Gemeinden) bzw. gem. Art. 28 Abs. 2 S. 2 GG i.V.m. Landeskrankenhausrecht (Gemeindeverbände) eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang sie Plankrankenhäuser unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots finanziell unterstützen (Investitions- und Betriebskosten). Dementsprechend engt das nationale Recht die nach EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit für Kommunen nicht ein, selektive Ausgleichsleistungen für kommunale Krankenhäuser zu unterlassen bzw. aufzuheben und rückabzuwickeln oder sie so umzugestalten, dass freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser die gleiche Förderung erhalten. Scheidet allerdings eine Rückzahlung der von Kommunen an ihre Krankenhäuser gezahlten Finanzmittel wegen tatsächlicher Unmöglichkeit aus, wird dem EU-Beihilferecht nur entsprochen, wenn die Kommunen freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser gleichermaßen fördern.
11. Ohne eine Nachzahlung der in den letzten Jahren unterbliebenen Förderung durch die Sozialleistungsträger und die Länder ist die anstehende Krankenhausreform für die Krankenhäuser nicht zu bewältigen. Um die geplante Umstellung auf neue Versorgungslevel und Leistungsgruppen vornehmen und die hiermit verbundenen kostenintensiven Umstrukturierungsprozesse leisten zu können, muss die infolge unzureichender Krankenhausfinanzierung entstandene Unterfinanzierung der Krankenhäuser vor der Reform behoben werden. Die Forderungen nach „Vorschaltgesetzen“ sind daher berechtigt.
Die Mehrheit aktueller Studien schätzt das Transformationspotenzial digitaler Technologien für Organisationen hoch ein. In Auseinandersetzung mit dieser Einschätzung entwickelt der Artikel eine konzeptionelle organisationssoziologische Perspektive auf das Verhältnis von Organisation und digitalen Technologien. Wir nutzen diese Perspektive, um den Fall des Predictive Policing in Deutschland zu betrachten und die Entscheidung zur Adaption der Technologie, ihre organisationale Situierung sowie die Rolle des Organisationstyps zu diskutieren. Unsere Perspektive führt zu einem zurückhaltenden Urteil über das Transformationspotenzial dieser digitalen Technologie, die wir daher als Reform unter anderen Reformen begreifen. Insgesamt argumentieren wir dafür, Digitalisierung stärker als bisher als heterogenen Prozess zu verstehen.
Care work 4.0
(2022)
Care-Berufe verändern sich durch demographische, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen. Zuletzt erhöhen auch gesundheitspolitische Herausforderungen und die COVID-19 Maßnahmenpolitik den Druck auf das Sozial- und Gesundheitssystem. Dadurch befindet sich die bezahlte Care-Arbeit im berufsstrukturellen Wandel, d. h. es entstehen neue Bedingungen für und Anforderungen an diese Tätigkeiten, die in Österreich mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden.
Das Buch analysiert die sicherheitsbehördlichen Ermittlungen zu der rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ aus einer Routine- und Lernperspektive. Im Fokus stehen die Ermittlungen der thüringischen Sicherheitsbehörden ab 1998 sowie die bundesweiten polizeilichen Ermittlungen ab 2000. Die Analyse zeigt, dass es jeweils organisationale Faktoren waren, die den Misserfolg der Ermittlungen begünstigten: die sicherheitsbehördlichen Ermittlungsroutinen wurden durch Aufmerksamkeitsverschiebungen unsystematisch, durch mikropolitische Konflikte beeinträchtigt und durch vergangene Erfahrungen limitiert, die zu enge Prämissen für gegenwärtige Ermittlungen setzten. Insgesamt verdeutlicht die Studie, dass eine organisationssoziologische Perspektive auf die Ermittlungen einen entscheidenden Beitrag zum Verständnis des NSU-Komplexes bietet.
- der Ermittlungsfall NSU erstmal organisationssoziologisch analysisiert
- Untersuchung von Führungsfragen und Polizeikultur
- theoretischer innovativer Ansatz in der Polizeiforschung
Informatische Bildung spielt eine immer zentralere Rolle in der Bildung einer Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Für den Chemieunterricht ergeben sich daraus zwei Aspekte: Einerseits können Konzepte der informatischen Bildung dabei helfen, chemie- und naturwissenschaftsspezifische Denk- und Arbeitsweisen zu fördern. Andererseits kann der Chemieunterricht einen Beitrag für die informatische Bildung leisten. Dieser Artikel geht auf beide Aspekte ein und versucht die gegenseitigen Vorteile der informatischen Bildung und der naturwissenschaftlichen Bildung im Chemieunterricht darzustellen.
Ausgehend von der Debatte um die Genderaspekte der Digitalisierung der Arbeit untersuchen wir den Zusammenhang zwischen der Nutzung digitaler Technologien und der Entwicklung von Geschlechterungleichheiten empirisch. Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen in Branchen mit hohem Digitalisierungsgrad unterrepräsentiert sind und dass sich diese Dimension der Geschlechtersegregation in den letzten Jahren verstärkte. Die Unterrepräsentation von Frauen in Branchen mit hohem Digitalisierungsgrad geht mit Nachteilen bei den Verdiensten einher. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass der Gender Pay Gap in Branchen mit hohem Digitalisierungsgrad tendenziell größer ist und über die Zeit weniger zurückging als in Branchen, in denen weniger digitale Technologien genutzt werden.
Schneller, weiter, besser?
(2023)
Der Beitrag nimmt die Kritik an der verzögerten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zum Anlass, um die Digitalisierung der Verwaltung organisationssoziologisch zu diskutieren. Die verfolgte These ist, dass die Verzögerungen der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten ihren Ursprung im Umgang der Verwaltung mit einem Spannungsfeld haben: Während politisch versucht wird, sich mithilfe einer Digitalisierung der Verfahren als bessere, schnellere und effizientere Verwaltung zu legitimieren, erzeugt eben diese Digitalisierung Probleme für die Legitimationsmechanismen der Verwaltung. Grundlegend für diese These ist die Figur der Legitimation durch Verfahren von Niklas Luhmann. Der Beitrag greift dementsprechend aktuelle Literatur zum Themengebiet auf, kategorisiert die gefundenen Erkenntnisse in zwei Problemfelder – Operationalisierungs- und Darstellungsprobleme – und begründet das Entstehen dieser Problemfelder mithilfe der Theorie sozialer Systeme. Diese begreift Verfahren als Handlungssysteme, die einen zentralen Stellenwert für die Legitimation der Verwaltungsorganisationen haben. Zuletzt wird diskutiert ob und wie die Erkenntnisse aus der theoretischen Diskussion für die Praxis fruchtbar gemacht werden können.
Der Beitrag behandelt eine Marginalie der strafrechtlichen Fallbearbeitung, die "Vorprüfung“ bei der Erörterung von Versuchsstrafbarkeit. Fehler sind hier selten, kommen aber in der Universitäts- und Examensrealität vor. Zu ihrer Vermeidung gibt der vorliegende Beitrag einige Ratschläge und Hinweise.
Organization not found
(2023)
Der Beitrag in der Zeitschrift GIO beschäftigt sich mit der Frage nach den Schwierigkeiten von Digitalisierungsreformen in öffentlichen Verwaltungen. Der Blick wird dafür auf Verwaltungen als Organisationen gerichtet, deren formale Strukturen die Digitalisierungsreform erschweren, da steile Hierarchien und Dienstwegeregelungen mit netzwerkartigen Projektstrukturen konfligieren, agile Arbeitsweisen der Orientierung an rechtlich legitimierten Verfahren zuwiderlaufen und das Personal nicht mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet wird. Der organisationssensible Fokus erlaubt es, nicht nur die Probleme der Strukturen zu betrachten, sondern auch deren Funktionen für den Systembestand von Verwaltungen zu berücksichtigen. So wird gezeigt, dass etwa Dienstwegeregelungen demokratische Prozesse gewährleisten und Verantwortungsdiffusion verhindern, ihre Rechtsorientierung den Verwaltungen Legitimation und Autonomie verschafft und das Personal durch seine Regeleinhaltung funktionierende Verfahren und Objektivität gewährleistet. Diese Spannungsfelder berücksichtigend, wird daher der Vorschlag gemacht, in Reformen nicht nur ihre Optimierungsfunktion zu sehen, sondern sie als Werkzeug für ein besseres Verständnis der vorherrschenden Strukturen zu nutzen. Der Beitrag gibt abschließend Fragen an die Hand, wie man sich diesem Verständnis nähern kann.
New work – old problem?
(2023)
Die Nutzung digitaler Kollaborationstools wird als Vorausset-
zung für eine postbürokratische New Work-Welt erachtet. Organisationale Digita-
lisierungsprojekte zur Einführung solcher Kollaborationssoftware sind selbst post-
bürokratisch strukturiert, d. h. sie arbeiten in crossfunktionalen und selbstorgani-
sierten Teams. Während der Kooperation mit anderen Organisationseinheiten treten
Konflikte auf, die sich dadurch verschärfen, dass sie nicht von der Hierarchie ge-
löst werden können, sondern im Sinne von New Work demokratisch ausgehandelt
werden müssen. In der Folge bedarf es alternativer formaler Strukturen, die diese
Herausforderung bewältigen.
„Gender-Ideologie“ und „Gender-Wahn“– diese Begriffe entstammen einem antifeministischen Diskurs, der ohne Bedrohungsszenarien nicht funktioniert. Feministische Errungenschaften – wie die Ehe für alle – werden zur Ursache persönlicher Nachteile umgedeutet. Seine Vertreter*innen verbreiten ihre (oft gewaltvollen) Narrative sowohl auf der Straße als auch im Internet. Antifeministische Bewegungen weisen zudem vielfältige Querverbindungen mit konservativen, nationalistischen, fundamentalreligiösen und faschistischen Diskursen auf.
Margrethe, the 80, and who?
(2024)
Garbage in, garbage out
(2023)
Der Band präsentiert eine systematische Aufbereitung empirischer Befunde zum Lobbyismus in Deutschland und vermittelt, wie Lobbyist*innen, Entscheidungsträger*innen und institutionelle Rahmen miteinander interagieren. Untersucht werden politische Aktivitäten von sozialen Bewegungen, Verbänden, Unternehmen und Beratungsfirmen im Bundestag, der Bundesregierung und der Öffentlichkeit.
Bewertung ausgewählter Aspekte des neuen „Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG)
(2021)
Durch die steigende Bedeutung von grenzüberschreitendem Unternehmensverkehr, Globalisierung und Outsourcing sowie dem Einsatz von Telekommunikationsmitteln ist eine effektive und einheitliche Regelung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen unentbehrlich, da infolge einer Zunahme von Praktiken, wie Wirtschaftsspionage und Verletzungen von Geheimhaltungspflichten, welche eine rechtswidrige Aneignung von
Geschäftsgeheimnissen bezwecken, eine verstärkte Gefährdungslage für die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen besteht. Insbesondere deshalb soll dieser Beitrag die Frage beantworten, ob die Richtlinie (EU) 2016/943 (Geheimnisschutzrichtlinie) europarechtskonform in das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) umgesetzt worden ist (zur Historie I.). Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Schutzbereich (II.) und vornehmlich auf der Frage, wie das Merkmal des kommerziellen Wertes zu verstehen ist, ob jegliche Geheimnisse eines Unternehmens geschützt sind und inwiefern sich der Geheimnisschutz durch die geforderten angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen für Geheimnisinhaber verändert. Betrachtet wird ebenfalls, ob der deutsche Gesetzgeber befugt ist, ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung zu fordern. Spätestens seit Snowdens Enthüllungen genießt die Aufdeckung von unethischen oder illegalen Verhaltensweisen
gesteigerte Aufmerksamkeit in der Bevölkerung und Rechtswissenschaft. Für den Hinweisgeberschutz ergeben sich durch das GeschGehG Neuerungen. Hinsichtlich des umfassenden Schutzbereiches des GeschGehG wird betrachtet, ob und wann eine unternehmensexterne Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zulässig ist (III.). Hierzu wird beantwortet, ob die bisherige Rechtsprechung zum sog. Eskalationsmodell
weiterhin angewandt werden muss und wie sich das Verhältnis zur allgemeinen arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht aus § 241 Abs. 2 BGB, sowohl aus dem laufenden als auch dem beendeten Arbeitsverhältnis, darstellt. Eine abschließende Bewertung (IV.) vervollständigt den Beitrag.
Dirty capitalism
(2024)
Von Garzweiler bis zum Great Pacific Garbage Patch zeigt sich offenkundig: Die kapitalistische Vergesellschaftung ist dreckig. Umso mehr braucht kritische politisch-ökonomische oder sozio-ökonomische Bildung einen gesellschaftstheoretisch fundierten Kapitalismusbegriff. Der Ansatz des Dirty Capitalism leistet hierzu einen expliziten Beitrag. Er greift die vielfältige Kritik an Vorstellungen und analytischer Reichweite eines "reinen" Kapitalismus, wie sie z.B. auch im Ansatz des racial capitalism formuliert wird, auf und erweitert die Analyseperspektive über Klassenverhältnisse hinaus auf Rassismus, (Post-)Kolonialismus, Geschlechter- und Naturverhältnisse. Im Band wird das Konzept weiterentwickelt und als Zugang für die kritische politische Bildung und Politikdidaktik diskutiert und empirisch genutzt.
forum:logopädie 36.2022, 4
(2022)
Filbert, Alfred
(2022)
Bibliographie-Eintrag: Der Jurist Alfred Filbert gehörte von 1935 bis 1945 zu den Funktionseliten im Hauptamt des Sicherheitsdienstes des Reichsführers-SS und im Reichssicherheitshauptamt. 1941 verantwortete er als Leiter des SS-Einsatzkommandos 9 die Ermordung von rund 18 000 Juden. 1945 untergetaucht, wurde er 1959 verhaftet, 1962 zu lebenslanger Haft verurteilt und 1975 vorzeitig entlassen.
Das Reich der Vernichtung
(2022)
Der organisierte Massenmord an ethnischen und sozialen Bevölkerungsgruppen als Kriegsstrategie. Von 1939 bis 1945 ermordete das nationalsozialistische Regime rund 13 Millionen Zivilisten und andere Nichtkombattanten in Vernichtungslagern und außerhalb davon. Fast die Hälfte der Opfer des Nationalsozialismus waren Juden. Die Judenverfolgung und die Shoah sind in der Geschichte ohne Beispiel, aber als Teil eines systematischen Massenmordprogramms zu betrachten. Zu den Opfern der NS-Verbrechen gehörten auch Behinderte, Roma, polnische Eliten, gefangene Rotarmisten und unbewaffnete Zivilisten. Der Massenmord als Kriegsstrategie: die erste integrative, umfassende Analyse. Vom britischen Historiker Alex J. Kay, der bereits fünf bedeutende Bücher über die Zeit des Nationalsozialismus veröffentlicht hat. Die Geschichte des Holocausts und die Ermordung ethnischer und sozialer Bevölkerungsgruppen. Fundamentaler Beitrag zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen im 2. Weltkrieg. Die erste integrative Gesamtdarstellung der Völkermord-Politik des NS-Regimes. Erstmals führt Alex J. Kay die systematischen Mordprogramme und ihre Opfer in einer differenzierten Darstellung der deutschen Kriegsverbrechen zusammen. Es wird deutlich, dass Genozid und Vergeltungsmaßnahmen integrativer Bestandteil der Kriegsstrategie zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie waren. In seiner bahnbrechenden Analyse zeigt er, wie eine strategisch geplante, staatliche Politik des Massenmords Millionen von Menschen das Leben kostete.
Frauenfeind, aber kein Incel
(2020)
Der Attentater von Hanau war, das verrät sein Manifest, ein Frauenfeind – aber kein Incel. Warum die Einschätzung als Incel bequem und gefährlich ist, erläutert dieser Gastbeitrag der Wissenschaftlerinnen Megan Kelly, Ann-Kathrin Rothermel und Greta Jasser, Fellows am Institute for Research on Male Supremacism (IRMS).
Gut zwei Jahrzehnte nach dem Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen bleiben berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Ist das Politikfeld von den Realitäten überholt worden? Welchen Beitrag haben Entwicklungstheorien für die Weiterentwicklung von Entwicklungspolitik leisten können? Der Beitrag zieht eine Bilanz, die von der ersten Entwicklungsdekade in den 1960er-Jahren bis zu den Folgen der Covid-19-Pandemie reicht. Er plädiert für eine herrschaftskritische Weiterentwicklung des Entwicklungsbegriffs und für eine Stärkung globaler Kooperation.
Liebesgaben aus West-Berlin
(2023)
Eine Frage der Würdigkeit?
(2023)
Die DDR im Plural
(2023)
DDR im Plural
(2023)
Es gab nicht nur eine DDR. Ob Unrechtsstaat, Fürsorgediktatur oder „Nischengesellschaft“: Der ehemalige ostdeutsche Teilstaat hat in Geschichtswissenschaft und öffentlichen Debatten diverse Deutungen erfahren. Ebenso plural sind die Erfahrungen und Erinnerungen der Menschen, die in der DDR lebten. In „Die DDR im Plural“ zeigen 25 junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in anschaulichen Beiträgen, wie sie sich mit neuen Forschungsansätzen dem vielschichtigen Wesen der DDR und seinen Nachwirkungen bis in die gesamtdeutsche Gegenwart annähern. In prägnanten, kurzen Texten widmen sie sich unter anderem dem alltäglichen Leben, kulturellen Räumen, aber auch dem Politik- und Sicherheitsapparat. Die gewählten Perspektiven reichen von der Aufbauzeit bis zu den Jahren nach der „Wende“. Der Band spiegelt die Methodenvielfalt aktueller Forschungen und lädt zum weiteren Nachdenken über die DDR und Ostdeutschland ein.
Kants Recht der Freiheit
(2024)
Das vorliegende Buch berücksichtigt neben den drei Kritiken und der späten Rechtslehre Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, seine Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, den Weltbürgeressay, den Streit der Fakultäten, die Friedensschrift und die Abhandlung über den Gemeinspruch, aus der die Formulierung ‚Recht der Freiheit‘ stammt.
Erstes Kant-Buch zu seiner eigenen Wortschöpfung "Recht der Freiheit".
Erörtert Kants "Rechtslehre und Gerichtsbarkeit" in der Kritik der reinen Vernunft
Bundesrechnungshof
(2021)
Der Bundesrechnungshof schaut mittlerweile auf eine über 300 jährige Geschichte der Finanzkontrolle zurück (vgl. Engels 2014). Auch wenn Aufgaben und Organisation damaliger Rechenkammern bestenfalls rudimentär mit den Einrichtungen moderner Finanzkontrolle vergleichbar sind, so legten sie doch einst deren Grundstein. Heute ist der Bundesrechnungshof eine oberste Bundesbehörde und prüft laut Artikel 114 Abs. 2 GG die „Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes.“ Weitere Regelungen für den Bundesrechnungshof finden sich in der Bundeshaushaltsordnung (BHO, hier Teil V Rechnungsprüfung bis Teil VIII Entlastung, §§ 88 bis 114) und im Bundesrechnungshofgesetz (BRHG vom 11.07.1985, mit letzter Änderung vom 05.02.2009).
The following article deals with the new-institutionalist concept of buffering. The concept describes in short, how organizations cope with external and internal demands in order to gain or maintain legitimacy. The article applies this approach to quality management in higher education. We argue, that the introduction of quality management is a reaction to external demands to achieve more quality in teaching and learning. Simultaneously, it functions as a buffer for other organizational subunits within the higher education institution and tries to prevent them from becoming overloaded with external demands. Based on interviews from a research project, the article shows, that both quality managers and higher education managers partly perceive quality management as service unit, which prevents the departments from exaggerating external demands.
Eine evidenzbasierte Gestaltung von Studium und Lehre, wie sie heute normativ eingefordert wird, bedarf des integrierten Zusammenwirkens von Qualitätsmanagement und Hochschuldidaktik – aber gibt es dieses in der Praxis? Mit Blick auf die allgemeine Befundlage, aber auch anhand einer eigenen empirischen Untersuchung zeigt der Beitrag diesbezüglich auf, dass Qualitätsmanagement und Hochschuldidaktik als weitgehend desintegrierte Funktionsbereiche wahrgenommen werden und Evidenzbasierung in der Praxis folglich keinen sehr hohen Stellenwert genießt. Ausgehend von einer Ursachenanalyse wird auf die dysfunktionalen, aber auch auf die funktionalen Auswirkungen dieser Separierung aufmerksam gemacht.
Räuberischer Menschenraub
(2022)
Einen Straftatbestand mit dem Namen „Räuberischer Menschenraub“ gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Was es aber gibt, sind wirkliche Straftaten, die wegen ihrer tatsächlichen Bestandteile und deren strafrechtlicher Bedeutung mit „Räuberischer Menschenraub“ zutreffend bezeichnet sind. Die Frage ist daher, welchem Straftatbestand des geltenden Strafrechts eine solche Tat zugeordnet werden kann. Eine neue Entscheidung des BGH gibt Antwort auf die Frage. Der zugrunde liegende Sachverhalt enthält so viele weitere interessante strafrechtliche Elemente, dass er fast unverändert als Strafrechtsaufgabe im Examen Verwendung finden könnte. Die Beschäftigung mit dem Fall ist daher zu empfehlen. Hier soll das Hauptaugenmerk auf die mit dem „Räuberischen Menschenraub“ zusammenhängenden Probleme gerichtet werden.
Vielleicht stellen sich auch andere Benutzer der Berliner S-Bahn hin und wieder die Frage, wer von den Mitfahrenden wohl ein gültiges Ticket dabei hat. Selbstverständlich soll hier niemand diskriminiert werden; aber bei manchem Mitreisenden, der um eine kleine Spende bittet, eine Obdachlosenzeitung offeriert oder musikalische Darbietungen gibt, habe ich manchmal Zweifel. Nicht ganz fernliegend ist dann wohl die Erwägung, dass es sich jedenfalls zum Teil um Mitbürger handelt, deren Einkommens- und Vermögenssituation schlecht ist. Das gibt Anlass zu der Frage, ob unter dieser Voraussetzung die strafrechtliche Beurteilung der – das sei hier des Themas wegen unterstellt – unbefugt erlangten unentgeltlichen Personenbeförderung zu einem anderen Ergebnis führt als bei einem „Schwarzfahrer“, der über genügend Finanzmittel verfügt, um die Fahrt zu bezahlen. Einige Gerichtsentscheidungen zu Fällen, in denen es zwischen einem Taxichauffeur und dem von ihm beförderten Fahrgast zu gewalttätigen Auseinandersetzungen über die – vom Fahrgast verweigerte − Fahrpreisentrichtung gekommen war, suggerieren eine Straflosigkeit des Täters, der keinerlei pfändbares Vermögen hat. Die Entscheidungen betrafen den Erpressungstatbestand (§§ 253, 255 StGB), sind aber vielleicht auch präjudiziell für § 263 StGB und für § 265 a StGB. Dem soll hier nachgegangen werden.
Rechts nur noch die Wand?
(2023)
Die Macht der Sonntagsfrage
(2023)
Für das Jahr 2024 sind entscheidende Wahlen geplant – unter ihnen die
US-Präsidentschaftswahl und die Wahlen zum Europäischen Parlament. In
Deutschland werden in Brandenburg, Sachsen und Thüringen die Landtage
gewählt. Wahlumfragen, insbesondere die Sonntagsfrage, sind zu einem
integralen Bestandteil von Wahlkämpfen geworden; gleichzeitig steht auch
deren Zuverlässigkeit im Zentrum medialer Aufmerksamkeit. Eine Debatte über
die Kommunikation und Darstellung von Meinungsumfragen ist in Deutschland
dringend notwendig. Eine bindende Selbstverpflichtung der Umfrageinstitute und
Medienhäuser wäre eine vielversprechende Lösung.
Diskursive Perspektiven auf internationale Politik haben in den vergangenen Jahren an Relevanz und Popularität gewonnen. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über verschiedene Spielarten diskursiver Ansätze in den Internationalen Beziehungen, um sich dann vor allem poststrukturalistisch inspirierten Diskursarbeiten zu widmen. Poststrukturalistische Ansätze, so argumentieren wir, sind besonders interessant für die Disziplin der IB, da sie vier spezifische Gewinne bieten: Erstens erlauben sie eine kritische Perspektive auf Fragen internationaler Politik, zweitens hilft eine poststrukturalistische Perspektive dabei, den oft übersehenen politischen Charakter sozialer Realität herauszustellen, drittens halten sie dazu an, die eigene Sichtweise des/der Forschenden zu reflektieren und viertens erlaubt es eine poststrukturalistische Vorgehensweise mit ihrem Fokus auf „Wie-möglich-Fragen“, eine alternative analytische Perspektive zu dominanten erklärenden Ansätzen einzunehmen.
Kollaborative, partizipative Instrumente zur Krisenbekämpfung haben in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Ein Beispiel hierfür ist der #WirVsVirus-Hackathon, der als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie durchgeführt wurde und über 28.000 Teilnehmer:innen erreichte. Bislang wurden die Auswirkungen solch groß angelegter, kollaborativer Ansätze zur Krisenbewältigung auf staatliches Krisenmanagement nur selten untersucht. Diese Studie analysiert den Hackathon und die daraus entstandenen Projekte aus der Perspektive des Open Governance-Paradigmas. Auf Grundlage von neun Experteninterviews untersuchen wir, wie sich digitale Open Governance auf die Regierungsfähigkeit und Legitimität in Krisenzeiten auswirkt. Unsere Analyse zeigt, dass digitale Open Governance zur Leistungsfähigkeit und Legitimität staatlichen Handelns in Krisenzeiten beitragen kann, da solche Projekte eine breite und diverse Teilnehmerschaft mobilisieren und in kurzer Zeit bürgerzentrierte, nutzbare Lösungen für krisenbezogene Probleme entwickeln können. Dem stehen allerdings Zweifel an der langfristigen Beständigkeit der Projekte, ihrer Skalierbarkeit, sowie Risiken hinsichtlich der Legitimität und Rechenschaftspflicht entgegen.
§§ 327-327u
(2023)