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Grundrechtsschutz durch das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

  • Gegenstand dieser Studie ist ein Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit, der laufend an Bedeutung gewinnt. Die Existenz selbständiger Verfassungsräume auf Bundes- und Länderebene ermöglicht ein Nebeneinander von Verfassungsgerichtsbarkeit in Bund und Ländern. § 90 Abs. 3 BVerfGG bestätigt ausdrücklich das Recht der Länder, ein Landesverfassungsbeschwerdeverfahren einzuführen, um die landesstaatlichen Grundrechtsgewährleistungen abzusichern. In den alten Bundesländern ist diese Möglichkeit eher zurückhaltend genutzt worden, dagegen haben die fünf beigetretenen Länder sämtlich von ihr Gebrauch gemacht. Am Beispiel des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg werden die Möglichkeiten und Grenzen des Grundrechtsschutzes durch ein Landesverfassungsgericht dargestellt.

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Metadaten
Verfasserangaben:Barbara Schäfer
URN:urn:nbn:de:kobv:517-opus-60093
Schriftenreihe (Bandnummer):Studien zu Grund- und Menschenrechten (6)
Publikationstyp:Monographie/Sammelband
Sprache:Deutsch
Erscheinungsjahr:2000
Veröffentlichende Institution:Universität Potsdam
Datum der Freischaltung:29.06.2012
Quelle:Studien zu Grund- und Menschenrechten. - ISSN 1435-9154. - (2000) 6
Organisationseinheiten:Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / MenschenRechtsZentrum
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Lizenz (Deutsch):License LogoKeine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz
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